Arbeitgeber verweigert Arbeitsbescheinigung

Seit 7 Jahren besteht ein Arbeitsverhältnis auf 400 Euro-Basis (geringfügig beschäftigt) in einer logopädischen Praxis.
Nun ist Elternzeit geplant, wofür eine Arbeits- und Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber benötigt wird;
diese wird aber verweigert, der AG vertröstet und hält seit August hin.
Wie ist das weitere Vorgehen, um die Bescheinigung schnellstmöglich und mit korrekten Daten zu erhalten?

Vielen Dank im Voraus!

Schriftliche Fristsetzung mit Ankündigung, bei Nichteinhaltung des Erledigungstermines einen Anwalt einzuschalten(Übergabe gegenzeichnen lassen), und Hinweis, Kosten muß dann der Arbeitgeber tragen.
Dann einen Anwalt einschalten.

Wann steht denn die Elternzeit an?

Bevor man hier die Fristsetzungs- & Klagekeule schwingt, sollte man abklären, ob der AG sich überhaupt im Verzug befindet…

Gruß
Guido

Schriftliche Fristsetzung mit Ankündigung, bei Nichteinhaltung
des Erledigungstermines einen Anwalt einzuschalten(Übergabe
gegenzeichnen lassen), und Hinweis, Kosten muß dann der
Arbeitgeber tragen.
Dann einen Anwalt einschalten.

Super Idee!

Und wenn das Kind erst nächsten Monat geboren wird, und die letzten 12 Monate vor der Geburt bescheinigt werden müssen, Du Schlauberger?

Kopfschüttelnd
Guido

Das Kind ist Anfang September geboren wurden,
Elternzeit soll/te Anfang November, bzw.in 2 Wochen losgehen…
Frage seit August nach der Bescheinigung.

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Und wenn das Kind erst nächsten Monat geboren wird, und die
letzten 12 Monate vor der Geburt bescheinigt werden müssen, Du
Schlauberger?

Kopfschüttelnd
Guido

Dann würde der AG wohl weiterhin verzögern.
Aber der Beschäftigte hätte schon mal was in der Hand, Superman.

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Dann würde der AG wohl weiterhin verzögern.

Und womit?
Mit Recht!

Aber der Beschäftigte hätte schon mal was in der Hand,

Ich finde es immer klasse, wenn hier Leute direkt mit der Anwaltskeule drohen, ohne irgendwelche Hintergründe zu kennen.

Aber mal eine Frage: Was genau hätte denn der Beschäftigte in der Hand, wenn der AG den Empfang eben nicht bestätigt?
Und vor allem: Wie wertvoll ist es wohl für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, direkt die Pershing raus zu holen?

Naja, immerhin hast Du ja mittlerweile den BR aus Deinem Profil entfernt…

Hallo,

ich habe keine „rechtliche“ Antwort für dich, aber vielleicht hilft Erfahrung hier weiter.

Ich habe in ähnlichen Fällen die Stellen, die diese Bescheinigung von meinem Arbeitgeber verlangten, darüber informiert, dass die Bescheinigung wohl verweigert wird. Und in allen Fällen (das war ca. 3mal, liegt aber zugegebenermaßen schon einige Jahre zurück) hat mir diese Stelle dadurch geholfen, dass sie den AG direkt angeschrieben und zur Abgabe der Bescheinigung aufgefordert haben. Hat immer geklappt…

Wie gesagt, nix Rechtliches. Aber bevor man darüber nachdenkt, einen Anwalt einzuschalten… vielleicht eine Überlegung wert?

Viel Erfolg wünscht
Shannon

Das Kind ist Anfang September geboren wurden,
Elternzeit soll/te Anfang November, bzw.in 2 Wochen
losgehen…

Hat der AN keine Verdienstnachweise, sprich Gehaltsabrechnungen?