Bei einem regelmäßigem Verdienst von 445,20 Euro monatlich sollte doch eigentlich die Abrechnung nach Gleitzonenregelung greifen?
Rückfragen in der Lohnbuchhaltung und Personalabteilung brachten nichts, die haben davon noch nie etwas gehört.
Ist der Arbeitgeber denn nicht verpflichtet, nach dieser Regelung abzurechnen? Es geht immerhin um 37,40 Euro im Monat.
Für fundierte Antworten wäre ich sehr dankbar!
Ist der Arbeitgeber denn nicht verpflichtet, nach dieser
Regelung abzurechnen? Es geht immerhin um 37,40 Euro im Monat.
Wie rechnet der AG denn ab ? Ein Mini-Job ist das nicht mehr.
Hallo Nordlicht,
Er rechnet mit vollen Arbeitnehmerbeiträgen ab. Das sozialversicherungspflichtige Brutto ist genauso hoch wie das Steuerbrutto, und das darf doch nicht sein, oder?
diese Frage würde besser ins Brett Arbeitsrecht passen.
Was steht denn im Arbeitsvertrag ?
Gruß Merger
Das
sozialversicherungspflichtige Brutto ist genauso hoch wie das
Steuerbrutto, und das darf doch nicht sein, oder?
nein. Das ist in der Gleitzone nicht so, wie du schon richtig erkannt hast.
Eigentlich ist es für den AG Jacke wie Hose, ob er in der Gleitzone abrechnet oder nicht. Er muss immer den vollen Betrag „verbeitragen“.
Für dich ist es natürlich sehr viel interessanter. Ich habe jetzt auf die Schnelle keinen Gesetzestext gefunden, der die Gleitzone zwingend vorschreibt.
Ich rechne alle meine Kollegen, die in der Gleitzone arbeiten, auch mit Gleitzone ab.
Allerdings glaube ich auch, dass die MA im Lohnbüro keine Lust oder keine Ahnung haben, wie du abgerechnet werden musst. Dabei ist es in meisten Programmen nur Haken rein oder Haken raus.
Wo die Gleitzone rechtlich geregelt wird, interessiert mich jetzt auch, werde mal noch ein bisschen recherchieren.
Viele Grüße
Gesine
Ich nochmal,
die Gleitzonnregelung ist im SGB geregelt.
Hier steht die Definition: Par. 20, SGB IV, [2]: Definition der Gleitzone (Midi-Job), z.Zt. für Einkommen zwischen 400,01€ und 800,00€.
Die Berechnung ist hier geregelt: Par. 163, Abs. 10, SGB VI,
Also kopieren, ausdrucken und dem Lohnbüro um die Ohren hauen.
Was mir noch einfällt wäre ein Minijob mit Beiträgen zur Altersvororge. Das hast du aber nicht, oder? Dann kann man auch über 400,- € verdienen. Die meisten Beiträge zur AV sind steuer- und SV-frei.
Viele Grüße
Gesine
DANKE!
Danke für einen Beitrag, der die Frage ganz einfach mal beantwortet…
Gruß
Guido
Hallo Gesine,
vielen Dank für Deine Antwort, diese Paragraphen habe ich der Personalabteilung schon „um die Ohren gehauen“ und von dort mitgeteilt bekommen, dass mein Arbeitsvertrag ja mit 19,25 Stunden/Woche geschlossen wurde und ich dadurch über die 800 Euro komme und somit keine Gleitzone anzuwenden ist.
Das ist auch richtig so, nur dass ich zur Zeit
aus innerbetrieblichen Gründen bis einschl. 12/2011 nur 9 Stunden/Woche arbeite und halt innerhalb der Gleitzone liege. Die sind nicht bereit, für diese 3 Monate die Abrechnung zu ändern.
Ich habe jetzt auch die Nase voll und werde die zuviel gezahlten Beiträge von der Krankenkasse zurückfordern. Vielleicht bekommt mein Arbeitgeber dann ja ein „nettes“ Schreiben von der Kasse!
Nochmals vielen Dank für Deine Mühe!
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Oh man
Hi!
Es ist unheimlich sinnvoll, wenn man bei einer Frage direkt mit den Details rüberkommt, statt die Antworter durch das Verschweigen von Infos zu einer falschen Antwort nötigt.
Denn das:
Das ist auch richtig so, nur dass ich zur Zeit
aus innerbetrieblichen Gründen bis einschl. 12/2011 nur 9
Stunden/Woche arbeite und halt innerhalb der Gleitzone liege.
Die sind nicht bereit, für diese 3 Monate die Abrechnung zu
ändern.
ändert die Situation natürlich, denn nur bei vorübergehender Unterschreitung der 800€-Grenze finden die Sonderregelungen keine Anwendung, denn wenn Du mal genau liest, steht da was von regelmäßigem Einkommen.
Ich habe jetzt auch die Nase voll und werde die zuviel
gezahlten Beiträge von der Krankenkasse zurückfordern.
Vergeblich
Vielleicht bekommt mein Arbeitgeber dann ja ein „nettes“
Schreiben von der Kasse!
Das bekommst dann Du.
Gruß
Guido
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Guten Tag,
ich wollte lediglich wissen, ob die Abrechnung mit Gleitzone ZWINGEND vorgeschrieben ist oder ob der Arbeitgeber nach Lust und Laune verfahren darf. Und das hat mir Gesine schon kurz, kompetent und nett beantwortet.
Nur zur Info: Ich bin bei diesem Arbeitgeber erst seit 10/2011 und habe vorher - bei einem anderen Arbeitgeber - jahrelang ohne Probleme innerhalb der Gleitzone gearbeitet, ohne sie auch nur ein einziges Mal zu überschreiten. Wäre dem nicht so, hätte ich kaum gefragt, denn auch ich bin des Lesens mächtig!
Meine Krankenkasse hat mir übrigens gerade einen Vordruck zugemailt, mit dem ich die überzahlten Beiträge zurückfordern kann. Soviel dazu…
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Hi!
ich wollte lediglich wissen, ob die Abrechnung mit Gleitzone
ZWINGEND vorgeschrieben ist oder ob der Arbeitgeber nach Lust
und Laune verfahren darf. Und das hat mir Gesine schon kurz,
kompetent und nett beantwortet.
Und Du hast es offensichtlich nicht verstanden, weshalb ich mich einmische.
Das regelmäßige Entgelt ist der Maßstab - wenn Du nur vorübergehend unter die 800,-€ fällst, dann ist das eben nicht das regelmäßige Entgelt.
Das kannst Du verstehen, Du kannst Dich auch weigern, aber hier geht es um Wissen, und eine falsche Information, die auf einer eigentlich korrekten Antwort fußt, weil die Frage unklar gestellt war, wollte ich nicht stehen lassen.
Ich bin jetzt raus, da es mit echt zu blöde ict, mich zu rechtfertigen, weil ich etwas sachlich Falsches korrigiere.
Ebenfalls ohne Gruß
Mal etwas, das auch der Laie versteht
http://www.buchhaltung-winter.de/_IN%20Gleitzone.html
http://www.bkk-medicus.de/download/arbeitgeber/gleit…
http://www.bwr-media.de/themen/lohn-gehalt/sozialver…
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