Es geht um eine Diebstahlsache in verbindung mit einem Auftraggeber und einer Security Firma .
Die Sachlage sieht so aus , das ein ehemaliger Mitarbeiter einer Security-Firma von einem Auftraggeber beschuldigt wird im Jahre 2007 ein Notebook entwendet zu haben.
Der Ex Mitarbeiter weiss aber ganz genau , das er an dem Tag keinen Dienst hatte , könnte das anhand des Dienstbuches aus dem Jahre 2007 beweisen und benennt als Zeugen die Mitarbeiter die an dem Tag dienst hatten , sowie ein paar andere Mitarbeiter , von denen er denkt , das Sie zur Sachlage etwas wissen.
Der Mitarbeiter hatte den Dienst kurzfristig getauscht , da er einen Motorschaden an seinem PKW hatte und deshalb nicht kommen konnte
es gibt einen Gerichtstermin und diese Zeugen erscheinen alle nicht , da der Ex Arbeitgeber noch Heute mit dem Auftraggeber zusammen arbeitet ,verweigert er die Zeugenaussage seiner Mitarbeiter mit androhung von Kündigung ,wenn Sie dort erscheinen .
Im Moment wurde die Geschichte vertagt .
solange keiner dieser Zeugen aussagt , wird dieser Mitarbeiter für ein vergehen beschuldigt obwohl er rund 300 km entfernt mit der reparatur seines Auto’s beschäftigt war.
das einzigste was darauf hindeutet und beweisbar ist , sind eben diese Rechnungen der KFZ Werkstatt , ansonsten ist ohne Zeugenaussage der nachweis sehr dünne und der Ex Mitarbeiter sieht sich eigentlich schon bestraft .
Wie sieht das rechtlich aus , darf der Arbeitgeber den Personen anweisen die Zeugenaussage zu verweigern ?
Darf der Ex Arbeitergeber mit berufung auf Datenschutz die einsicht ins Dienstbuch verweigern.
So wie ich das sehe, sind die weder Mitarbeiter noch Arbeitgeber mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert. Dementsprechend besteht kein Recht auf Aussageverweigerung. Und eine gerichtliche Vorladung als Zeuge kann auch mit Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden.
ein durchschnittlicher deutscher Strafrichter wird sich nicht von irgendeinem Arbeitgeber vorschreiben lassen, ob er dessen Mitarbeiter als Zeugen vernehmen darf oder nicht. Wenn er die Aussagen für den Fall als notwendig erachtet, dann wird er die Zeugenaussagen mit den geeigneten Maßnahmen durchsetzen. Er sitzt dabei am deutlich längeren Hebel. Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO von maximal sechs Monaten für jeden der nicht erschienen Zeugen ist doch schon mal ein Wort, oder?
Ob man bei Gericht aussagt oder nicht, das ist weder eine Freiwilligkeits- Ermessens oder sonstige Entscheidung des Zeugen, es ist alleine die Entscheidung des Richters. Der Richter wird sich sicherlich nicht darauf einlassen, dass ihm der Arbeitgeber vorschreibt, wen er denn vernehmen darf. Die Lektüre des § 51 StPO hilft da etwas auf die Sprünge.
es gibt einen Gerichtstermin und diese Zeugen erscheinen alle
nicht , da der Ex Arbeitgeber noch Heute mit dem Auftraggeber
zusammen arbeitet ,verweigert er die Zeugenaussage seiner
Mitarbeiter mit androhung von Kündigung ,wenn Sie dort
erscheinen .
Na, wenn das nicht ein klarer Fall von Nötigung ist.
Wie sieht das rechtlich aus , darf der Arbeitgeber den
Personen anweisen die Zeugenaussage zu verweigern ?
Nein. Die Zeugnisverweigerungsgründe sind in der StPO abschließend aufgeführt (§ 52 ff). Den Zeugnisverweigerungsgrund „fehlende Zustimmung des Arbeitgebers“ findet man dort nicht.
Darf der Ex Arbeitergeber mit berufung auf Datenschutz die
einsicht ins Dienstbuch verweigern.
Er kann sich berufen auf was er will, es nutzt ihm aber nichts, da - wenn es ein Beweismittel ist und er keine Auskunft gibt bzw. es nicht herausgibt - man notfalls die Geschäftsräume zur Suche nach diesem Buch durchsuchen und es beschlagnahmen kann.
Ich finde die Versuche, durch solche Handlungen ein Verfahren kippen bzw. stören zu wollen, recht anmaßend und risikoreich. Die Rechtsprechung duldet solche Versuche von Beeinflussungen nicht und kann sehr empfindlich darauf reagieren; die Folgen können für den „Störer“ richtig weh tun.
…er muß aber nicht seine Unschuld beweisen, sondern der
Kläger seine Schuld.
Diese Floskel ist zwar im Prinzip richtig .
aber zum anderen gelten hier in dieser Rubrik ziemlich strenge FAQ’s und zum anderen ist es nicht wirklich gut , wenn der ganze zur zeit vertagte Prozessverlauf in einem öffentlichen Forum auftaucht .
Fakt ist nur , ich hätte diesen Satz nicht so formuliert , wenn der ehemalige Security nicht mit hängen und würgen über seinen Rechtsbeistand eine Vertagung hinbekommen hätte.
Das was die Gegenpartei da aufgefahren hat ist ziemlich erdrückend .
angefangen das Sie ermittelt haben , das dieser ehemalige Security nun in der elektronischen Sicherheit arbeitet und Fachwissen genug hätte um die Cameraüberwachung der Geschäftsräume zu umgehen , sowie sie auch bekannt getan hatten , das dieser Security in einer anderen Firma schon eine Abmahnung wegen „Illegalen Computer Hackerwissen“ bekommen hatte .
des weiteren legte die Gegenpartei den offiziellen Dienstplan vor und der einzigste der interesse und das wissen hätte , wäre diese Person.
Wie schon erwähnt , auf dem offiziellen Dienstplan ist dieser Security erwähnt , doch er kam nicht und ein Kollege übernahm den Dienst , weil er wegen Motorschaden nicht anreisen konnte . das wiederrum steht auch im Dienstbuch mit dem Eintrag eines Kollegen , der den Anruf entgegen nahm und sich dann um einen Ersatzmann bemühte
deshalb wird das Dienstbuch benötigt , sowie die Aussage des Kollegen der wirklich Dienst machte , sowie der Kollege der diesen Vermerk eingetragen hatte .
Aber ohne Dienstbuch und ohne Aussagen der Ex Kollegen … ?
Hier in dem Falle muss tatsächlich jemand seine Unschuld beweisen und das einzigste was er in der Hand hat ist eine Rechnung einer Werkstatt in Limburg und der Fall spielte sich in Mönchen Gladbach ab , also auch keine Entfernung die man mal eben mit dem Fahrrad erledigen könnte