Nehmen wir an, der Mutterschutz fängt am 15. April an.
Nun möchte die Arbeitnehmerin ihren Jahresurlaub, der ihr noch zusteht, inkl. des Vorjahresrurlaubs, VOR dem Mutterschutz zu nehmen. Hier würde sich fast 1 Monat Differenz ergeben, weswegen die Mitarbeiterin schon am 15. März erst in den (wohlverdienten) Urlaub und dann in den Mutterschutz gehen würde.
Kann der Arbeitgeber den Urlaub verweigern und den Urlaub erst NACH dem Mutterschutz gewähren? (mit anschließender Elternzeit von 1 Jahr würde der Urlaub entweder verfallen oder keinen Sinn mehr haben).
Danke für die zahlreichen Antworten und Links!