Hallo Fachleute und Kenner.
Ein Arbeitgeber verweigert die Wiedereingliderung nach einem „Arbeitsunfall“.
Geht das denn so einfach mit der Verweigerung?
MfG
Hans13
Hallo Fachleute und Kenner.
Ein Arbeitgeber verweigert die Wiedereingliderung nach einem „Arbeitsunfall“.
Geht das denn so einfach mit der Verweigerung?
MfG
Hans13
Hallo,
grundsätzlich muss der Arbeitgeber auch aus seiner Fürsorgepflicht heraus keine Teilleistungen (erst 2, dann 4, dann 6, dann 8 Stunden mit Einschränkung A, B und C) annehmen und kann darauf verweisen, dass der AN kommen soll, wenn er wieder vollständig gesund ist, wie er auch aus sachlichen Gründen (z.B. Leiden des AN praktisch zu groß) immer eine Wiedereingliederung abbrechen kann, es sei denn, wir reden von einem Schwerbehinderten.
VG
EK
Hallo,
ja, er kann ablehnen und muss noch nicht einmal begründen warum.
Aus meiner Praxis heraus kann ich sagen, dass es meist zwei Gründe gibt, warum ein Arbeitgeber eine Wiedereingliederungsmaßnahme ablehnt.
Einmal, und der ist nachvollziehbar, wenn der Betrieb einfach zu klein ist um einen nicht voll einsatzfähigen Mitarbeiter mit durch zu ziehen,
auch wenn er kein Arbeitsentgelt kostet.
Der andere Grund ist viel einfacher, banaler - der Arbeitgeber will der
Arbeitnehmer sowieso los werden, von daher hat er auch kein Interesse an einer Wiedereingliederung.
Gruß
Czauderna