Hallo zusammen,
Frau Strebsam arbeitet Teilzeit im Altersheim. Nun möchte sie
freiberuflich Blumensteckkurse anbieten.
Sie will auf jeden Fall ihren Arbeitgeber informieren.
Meine Frage: Könnte der Arbeitgeber ihr die freiberufliche Tätigkeit auch verweigern?
Es besteht keine Gefahr, dass sie ihrem Arbeitgeber „Kunden abwirbt“, da sich beide Gebiete nicht überschneiden!
Danke!Ina
Hallo,
Sie will auf jeden Fall ihren Arbeitgeber informieren.
Gut, insbesondere wenn der Arbeitsvertrag solch einen Passus vorsieht.
Meine Frage: Könnte der Arbeitgeber ihr die freiberufliche Tätigkeit auch verweigern?
Prinzipiell ja, wenn der AG ein berechtiges Interesse daran hat Solches zu tun.
Die Berechtigung liegt z.B. auch dann vor, wenn AG der Ansicht ist, dass Verfügbarkeit, Konzentration oder Arbeitsleistung von Frau Strebsam durch diese Tätigkeit in Mitleidenschaft gezogen werden.
Dann soll Frau Strebsam entweder eigenständig einen Plan vorlegen, wie solche Konflikte aus der Welt geschaffen werden oder einen Fachanwaalt für Arbeitsrecht nutzen.
Gruß,
Michael
Meine Frage: Könnte der Arbeitgeber ihr die freiberufliche
Tätigkeit auch verweigern?
Da sie teilzeitbeschäftigt ist, sehe ich da kein Problem. Der AG kann ihr kaum verweigern, die übrige Zeit zu arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, soöane die freiberufliche Tätigkeit nicht mit der im Altenheim kollidiert.