Hallo zusammen.
Folgende Situation: Ein Arbeitnehmer informiert seinen Arbeitgeber, das er in absehbarer Zukunft die Firma wechseln möchte. Der Arbeitnehmer möchte aber nicht kündigen, sondern abwarten er durch Bewerbungen eine andere Stelle sicher hat.
Frage: Darf der Arbeitgeber daraufhin das Vertragsverhältnis kündigen (unter Einhaltung der Küdigungsfrist)?
Wenn NEIN, was kann der Arbeitnehmer dagegen tun?
Hallo zusammen.
Folgende Situation: Ein Arbeitnehmer informiert seinen
Arbeitgeber, das er in absehbarer Zukunft die Firma wechseln
möchte. Der Arbeitnehmer möchte aber nicht kündigen, sondern
abwarten er durch Bewerbungen eine andere Stelle sicher hat.
Frage: Darf der Arbeitgeber daraufhin das Vertragsverhältnis
kündigen (unter Einhaltung der Küdigungsfrist)?
Falls der AN ansonsten seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommt: NEIN
Wenn NEIN, was kann der Arbeitnehmer dagegen tun?
Kündigungsschutzklage einreichen
&Tschüß
Wolfgang
Hallo.
Frage: Darf der Arbeitgeber daraufhin das Vertragsverhältnis
kündigen (unter Einhaltung der Küdigungsfrist)?
Ja, darf er. Ob die Kündigung Bestand hat : Kommt drauf an, ob das Kündigungsschutzrecht greift. Gegenmittel wäre im zweiten Fall die Kündigungsschutzklage.
Gruß Eillicht zu Vensre