Arbeitgeber will arbeitnehmer nicht mehr§

Hallo zusammen, folgende Geschichte ist mir gerade zu Ohren gekommen: Ein grosser Discounter schickt zwei authorisierte Mitarbeiter zu der Filialleiterin einer Filiale. Diese Herren eröffnen der Filialleiterin, dass sie sich umgehend eine neue Beschäftigung suchen soll und das sie ihr, wenn sie eine entsprechende Vereinbarung unterschreibt noch bis Februar Gehalt zahlen werden. Begründet wurde diese Massnahme mit vermehrten Beschwerden seitens der Kundschaft über ihre Person. Es sei ihr aber verboten dies zu recherchieren, die Kunden könnten schliesslich nichts dafür, sie müsse die Fehler schon bei sich suchen. Bis zum heutigen Tag hat an ihrer Arbeit niemand etwas auszusetzen gehabt. Im Gegenteil, im April dieses Jahres wurde sie noch von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Ach ja und man hat sie natürlich sofort von ihren Aufgaben entbunden und in eine andere Filiale versetzt, natürlich nicht mehr als Filialleiterin. Der wahre Grund liegt möglicherweise darin, dass sie mit einem Fillialleiter des selben Unternehmens liiert ist und Liebesbeziehungen innerhalb des Unternehmens strengstens verboten sind.
Könnt ihr mir ganz allgemein erklären, wie hier die Rechtslage ist und was ihr in einem solchen Fall tun würdet? Was ist mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie die Vereinbarung akzeptieren würde?

Schon jetzt vielen Dank für eure Mühe!!!

Viele Grüsse

Heiko

Auch hallo.

Eins vorweg: ein Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht sollte ins Auge gefasst werden.

Begründet wurde diese Massnahme mit
vermehrten Beschwerden seitens der Kundschaft über ihre
Person.

Das AG Iserlohn hat entschieden, dass man sich unter besonderen Umständen (Kundenverlust + drohender Umsatzrückgang) doch von Arbeitnehmern trennen kann. Aber es ist halt nur eine Einzelfallentscheidung…

Der wahre Grund liegt möglicherweise darin,
dass sie mit einem Fillialleiter des selben :Unternehmens
liiert ist und Liebesbeziehungen innerhalb des :Unternehmens strengstens verboten sind.

Zum Thema „Ethik Richtlinie“ ein Suchergebnis von jurablogs.com: http://raejuk.blogspot.com/2005/11/liebe-am-arbeitsp…

Was ist mit
dem Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie die :Vereinbarung akzeptieren würde?

Im Fall einer Eigenkündigung gibt es erstmal eine Sperre, beim Aufhebungsvertrag wohl genauso.

Aber wie gesagt: Fachanwalt

mfg M.L.