Arbeitgeber will das ich mich nach 5 Tagen freiteste

Hallo, ich habe mich gestern (Ostermontag) positiv getestet. Ich habe starke Erkältungssymptome Heute war ich beim PCR Test. Ergebnis kommt morgen Mittag. Der Arzt hat mich bis einschließlich nächsten Dienstag krank geschrieben. Dies habe ich meinem AG telefonisch mitgeteilt.
Dieser fragte mich, warum denn bis einschließlich Dienstag krank geschrieben bin und verlangte von mir, das ich Samstag zum Bürgertest gehe und mich freiteste.
Damit ich Montag wieder kommen kann.

Kann ich das schon nach 5 Tagen?
Es wird doch einen Grund haben das der Doc mich 7 Tage krank schreibt.
Ich kann da irgendwie gar nicht mit umgehen.

Wer von Euch haut hier Erfahrungen?

Hallo,
wenn der Arzt dich bis Dienstag für arbeitsunfähig hält, dann ist das erst mal Fakt. Sollte der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit haben, dann kann er dies über die Krankenkasse vom MDK überprüfen lassen. In deinem Fall ist es aber so, dass er keine Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit als solcher hat, sondern an deren Dauer. Er weiß vom positiven Corona-Test - wahrscheinlich von dir selbst (warum ?). Die Diagnose geht ihn aber nichts an, dazu siehe oben.
Wirst du dich denn am Dienstag „freitesten“ lassen, oder gehst du einfach am Mittwoch wieder arbeiten. Was wäre denn, wenn der Test am Samstag weiterhin positiv wäre, du deshalb am Montag wieder zum Arzt gehst und der deine Arbeitsunfähigkeit verlängert ?.
Rein rechtlich hat der Arbeitgeber kein recht dich zu diesem Test aufzufordern, meine ich.
Gruss
Czauderna

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Hallo,

verlangen kann dein AG viel, wenn der Tag lang ist, aber erstmal gilt was der Arzt sagt: AU bis einschließlich Dienstag.

Es geht ja auch nicht darum, ob dein Ergebnis am Samstag negativ zeigt, sondern wann du wieder gesund bist.

In diesem Sinne, gute Besserung.

Gruß,
Steve

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Selbst wenn du am Wochenende wieder negativ getestet wirst, kannst du durchaus länger krank geschrieben sein. Das hängt ja nicht nur am Testergebnis, sondern ob du wieder gesund, bzw. arbeitsfähig bist.

Ah, da war Steve schneller :wink:

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Dankeschön! Ich arbeite in dieser Firma gerade 2.5 Monate und bin über diese Art und Weise ganz schön erschrocken! 1. Bin ich wirklich ganz schön mitgenommen, 2. sind meine beiden Kinder auch erkrankt, 3. Habe ich gehört das man sich erst nach 7 Tagen freitesten darf. Mh… ja evtl. Dumm das ich erwähnt habe, was los ist. Aber ich war eben sowieso schon unangenehm angekratzt in der Probezeit krank zu sein.

Hi,

freigetestet ist man nur, wenn das Testergebnis negativ ist. und wenn Du noch positiv bist und den Hauch eines Symptoms hast, dann fällt auch der Schnelltest positiv aus. Es ist also nicht so, dass Du dich testen läßt und dann einfach so wieder arbeiten gehen darfst - das Ergebnis zählt.

die Franzi

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Hallo,
mein Tipp wäre, dich nach 5 Tagen noch einmal testen zu lassen. Wenn das Ergebnis Negativ ist und du dich wohl fühlst, dann geh (nach Rücksprache mit deinem Arzt) wieder arbeiten. Solltest du allerdings nach den 5 Tagen immer noch verschnupft sein und in den Seilen hängen, dann bleib auch ohne Test zu Hause und kuriere dich aus.
Gruß

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Ohne Symptome nach 5 Tagen.

Das ist mehr oder weniger die „Standardfrist“, Außerdem heißt es „voraussichtlich arbeitsunfähig bis …“. Das heißt weder, dass du nicht vorher gesund werden darfst, noch, dass du nicht länger krank sein kannst (dann wird die AU verlängert, bzw. es gibt eine Folgebescheinigung).

Ganz anderes Thema. Wegen Pflege eines erkrankten Kindes unter 12 Jahren kann ein Elternteil Kinderkrankengeld beziehen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/kinderkrankengeld-1836090
Aber die Kinder haben vermutlich auch einen Vater (wenn du die Mutter bist), und sollte deren Erkrankung länger als deine Krankschreibung andauern, sollte der Vater in Erwägung ziehen, das in Anspruch zu nehmen, damit du nicht die Geduld des Arbeitgebers schon in der Probezeit überstrapazierst.

Gute Besserung!

Dann würde ich mir an deiner Stelle sehr überlegen ob du bei solch einem Chef wirlich arbeiten möchtest. Falls du Alternativen hast dann lass diesen Job sausen. Das ist nur der Anfang, da kommt später mehr.

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Hallo!

Ich kratzte mich grade am Kopf bei den Antworten hier.

Du gehörst für 10 Tage in häusliche Isolation. Frühestens nach 7 Tagen kannst du dich freitesten lassen, und bei negativem Test dann raus aus der Isolation. Es ist nicht möglich, dich nach 5 Tagen freitesten zu lassen.

Die Tage zählen ab dem Zeitpunkt der ersten Symptome oder ab dem positiven Test - je nachdem, was zuerst war.

Wie lange der Arzt dich krank schreibt, ist völlig egal. Du kannst gerne ab sofort arbeiten, wenn du dich fit genug fühlst, und dazu das Haus nicht verlassen musst.

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Weißt Du denn, dass das Ergebnis eines Schnelltests nicht davon abhängt, ob man das „Freitesten“ nennt oder nicht? Woher sollte denn jetzt plötzlich ein negatives Ergebbnnis kommen?

Dass die Absonderung - an der Dein Arbeitgeber nichts ändern kann, selbst wenn er Ministerpräsident des geheimen Bundeslandes ist, in dem Du wohnst - ab Probenahme zum PCR-Test („Tag 0“) zu rechnen ist und mindestens bis Tag 7 (bei verkürzter Absonderung, d.h. keine Symptome mehr ab Tag 5 und Vorliegen eines negativen Testergebnisses bei von sachkundigen Dritten, nicht selbst, abgenommenem Test) geht, führt zu der Rechnung:

Tag 0 = 19.04.
Tag 5 = 24.04.
Tag 7 = 26.04. (Mindestdauer der Absonderung, wenn keine Symptome mehr ab 24.04. und negatives Schnelltestergebnis, extern durchgeführt)
Tag 10 = 29.04. (Regeldauer der Absonderung)

Ich warte von Tag zu Tag sehnlich auf ein negatives Testergebnis, ohne das ich auch nach formalem Ende der Absonderung nicht auf das Betriebsgelände meines Arbeitgebers darf.

Es wäre beiläufig vollkommen normal und vernünftig, wenn Dein Arbeitgeber das ganz genau so handhaben würde - die Welle „Omikron 3“, die da grade durch schon mutwillig zerschlamptes Erfassungs- und Meldewesen unerkannt durchs Land rauscht, hat sich gewaschen. Die langen Gesichter wird es dann erst Ende Mai geben: Die einzige Zahl, die in diesem Zusammenhang noch halbwegs verlässlich erhoben wird, ist die der Todesopfer.

Deinem Arbeitgeber, der offenbar zu den Freunden des Virus gehört und alles tut, die aktuelle Welle noch richtig zu fördern, kannst Du gerne mal zeigen, wie die verkürzten Quarantänedauern seit 24.01.2022 ausschauen:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html

Schöne Grüße

MM

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Wie oben schon geschrieben wurde, es kommt auch darauf an wann die ersten Symptome (Zitat: starke Erkältungssymtome) auftraten.
Diese können durchaus schon einige Zeit vor dem positiven Test beginnen, und dann verschiebt sich Tag 0 zurück.

Aber das weiß nur Sasi2613 genau …

das muss man dann halt im Zweifelsfall auch dem Virus erklären.

Ich habe heute das erste negative Testergebnis (seit fünf Tagen täglich Selbsttest, seit gestern externer Schnelltest) bei ersten Symptomen am 8.4., dementsprechend Probenahme für PCR-Test am 9.4, erhalten.

Lustigerweise lande ich bei Berücksichtigung von gut zwei Tagen Inkubationszeit exakt bei den 14 Tagen, die als Quarantänedauer üblich waren, als Covid 19 noch ernst genommen wurde und man noch nicht einhellig der Ansicht war, dass das Grundrecht auf Infektionsfreiheit den Preis von „nebenher“ zwei- oder dreihundert Toten am Tag wert ist.

Schöne Grüße

MM

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Erstens habe ich (fälschlicherweise) gedacht, dass das, was für die Schule gilt, auch für die anderen gilt, aber zweitens sieht das Bayern seit einer Woche genauso:
https://www.stmgp.bayern.de/presse/bayern-verkuerzt-die-isolation-nach-positivem-corona-test-auf-fuenf-tage-bei/
Bzw. es ist nicht mal mehr ein Freitesten notwendig.

Es kommt also ein bisschen darauf an, wo @Sasi2613 wohnt …

Das ist egal.
Fakt ist, dass der AG ein A… ist.

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Ja, da sehe ich auch das größere Problem. @Sasi2613 kann ich nur raten sich so lange krank schreiben zu lassen, bis er/sie wieder gesund ist. Das Minimum der Quarantäne muss dabei natürlich eingehalten werden.

Und ganz ehrlich, Sasi, ein Arbeitgeber, der so früh in nem Beschäftigungsverhältnis sowas von Dir verlangt, bei dem kommt nix gutes mehr nach. Natürlich kenne ich Deine Situation nicht, weder wie dringend Du „überhaupt einen“ Job brauchst noch wie nah am „Traumjob“ dieser hier ist. Aber je nachdem könntest Du die „fitteren“ Phasen der aktuellen Krankschreibung durchaus mal für eine Sondierung des Stellenmarkts im relevanten Bereich nutzen. Und fühlst Du Dich auch nächste Woche noch nicht fit und schickst mal die eine oder andere Bewerbung raus in die Welt? Das ist natürlich jetzt komplett off Topic, aber - wie gesagt - wenn der sich wegen dieser zwei Tage schon so anstellt, was passiert denn wenn wirklich mal was schief geht (sei es, dass Du mal länger krank würdest oder sei es, dass vielleicht in der Arbeit irgendein doofer Fehler passiert)?

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Da denke ich auch schon den ganzen Tag drüber nach. Zweifel gerade sehr! Es ist nicht mein Traumjob und mit einer Kollegin hatte ich auch schon Mobbingprobleme, da ich angeblich. Nicht ins Team passen, da ich gesagt habe das ich nicht bereit wäre wie so viele Andere da ewig viele Überstunden zu machen.
Also ist es offiziell aber erlaubt sich nach 5 Tagen frei zu testen?? Da gäbe es kein Problem mit dem Gesundheitsamt? Wobei so wie ich mich gerade fühle, wird da eh kein Negatuver Test bei rumkommen.

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Welches Bundesland? In Bayern, wie andere schon sagten, kann man die Quarantäne nach 5 Tagen ohne „Freitesten“ beenden, wenn man 48 Stunden vorher keine Symptome mehr hatte. Trifft für Dich wohl nicht zu.

Bei mir hätte das auch nicht hingehauen, ich war erst am 8. Tag nach dem PCR-Test wieder negativ. Dabei hatte ich aber weniger Symptome als Du …

Gruß T

Nochmal: Das hängt vom Bundesland ab.

In welchem Bundesland wohnst Du denn?

Und nochmal:

Ein externer Schnelltest wird nicht automatisch negativ, wenn man drei Mal „Freitesten“ sagt. Ob sich dort, wo weiterhin Quarantäne vorgeschrieben ist, diese durch einen Test verkürzen lässt, hängt von dessen Ergebnis ab und nicht davon, dass man den Test vornehmen lässt.

Schöne Grüße

MM

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In nrw wohne ich