Arbeitgeber will Entgeldfortzahlung einstellen

Hallo kurze Frage.

Folgendes Szenario, jemand bekommt Post von der Arbeit, dort heisst es das nach Anfrage an die Krankenkasse, einige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht vorliegen. Wenn man diese nicht nachreiche wird die Entgeldfortzahlung eingestellt.

Jetzt meine Fragen:

Darf eine Krankenkasse diese Informationen einfach so an den AG weiter geben?
Darf ein AG die Lohnfortzahlung einstellen?

Hallo,

sofern dem AG die AU-Bescheinigungen rechtzeitig vorliegen, ist er ohne wenn und aber in der Leistungspflicht. Was zwischen dem AN und der KK vorgeht, hat ihn nicht zu interessieren.

Deswegen ist es auch höchstwahrscheinlich rechtswidrig, wenn die KK an den AG Angaben gleich welcher Art zu den AU-Bescheinigungen weitergibt.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

abgesehen davon, daß der von Dir gesetzte Link keinerlei Aussagen zu einer Datenweitergabe macht, hat der AG nur Anspruch auf eine allgemeine Aussage, ob eine Erst- oder Folgeerkrankung vorliegt - mehr nicht.

Dasselbe gilt für den Fall, daß der AG den Verdacht auf „Blaumachen“ hat. Auch in diesem Fall kann der AG lediglich die KK zur Prüfung auffordern und bekommt lediglich das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Gesine,

Ob so etwas „passiert“, sagt nichts über die Rechtmäßigkeit aus.

Was auch unzweckmäßig ist, fehlt doch auf der AUB des AG der Diagnoseschlüssel.

Massiv, da dies (das rechtzeitige Vorlegen einer AUB bei der KK) zuerst mal lediglich das Binnenverhältnis zwischen AN und KK betrifft.

Erst wenn die Erstattung von der KK abgelehnt wird, kann der AG beim AN entsprechende Schadensersatzansprüche geltend machen.

&Tschüß
Wolfgang

1 Like

Hallo,

der Arbeitgeber bekommt gewisse Informationen schon von der Kasse, die für die Entgeldfortzahlung wichtig sind. Bei mehreren AUs bspw. ob es sich um die selbe Erkrankung handelt. Ein paar Infos dazu gibt es hier:

Entgeltfortzahlung bei Mehrfacherkrankungen: So machen Sie es richtig

Gruß,
Steve

Das heisst in der Zusammenfassung, dass die KK nicht berechtigt ist Informationen weiter zu geben, dieses aber im Interesse einer Konfliktvermeidung doch macht, dabei aber nur grobe Angaben zu Thema macht und keine Details preisgibt.

Aber wo fängt der Datenschutz an und wo hört er auf?
Also ich möchte z.B überhaupt gar nicht das meine KK auch nur irgendwelche Informationen an meinen AG gibt. Diese beiden instanzen verbindet meiner Meinung nach gar nichts also haben sie sich auch nichts zu sagen, alle Informationen stehen z.B auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Was würdet ihr sagen, wenn euch soetwas mal passiert ist, würdet ihr die Krankenkasse wechseln?

Das ist nicht die Frage, die Frage ist ganz klar definiert. Einen Grund Datenschutz bzw Schweigepflicht zu entbinden darf es nicht geben. Nur wenn die Person um die es geht jemanden von der Schweigepflicht entbindet.

Also meine Frage: Darf die Krankenkasse Informationen über mich rausgeben? seien es auch noch so kleine.

Hallo Wolfgang,

Passiert aber öfters. Wenn der Betrieb am Umlageverfahren Entgeltfortzahlung teilnimmt und die Erstattungsanträge bei der KK eingehen, ohne dass der KK eine AU vorliegen hat, meldet sich die KK gern auch mal beim AG und bittet um Kopie (nicht ausgedacht, sondern mehrfach erlebt). Inwieweit die KK hier gegen Datenschutz verstößt, kann ich nicht sagen.

Mein Sohn hat eine AU nicht an die KK gesendet. Die haben sich bei ihm gemeldet und die AU gefordert, weil der AG einen Erstattungsantrag gestellt hat und die AU nicht vorlag.

Nach Ablauf der 6 Wochen meldet sich die KK beim AG, um über das Ende der Entgeltfortzahlung zu unterrichten.

Viele Grüße

Gesine

Die eigentliche Frage hier ist:

Wurden die Bescheinigungen an Arbeitgeber und Krankenkasse gesandt?

Es wird gerne vergessen, den zweiten Teil des Krankenscheins an die Krankenkasse zu senden und dann können solche unangenehmen Situationen entstehen.

Hallo,

im gesamten Sozialrecht gilt der Grundsatz des § 67d SGB X, daß Datenweitergabe grundsätzlich untersagt ist und nur dann zulässig, wenn es eine gesetzliche Norm erlaubt
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__67d.html

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

lies DIch mal hier ein, dann wirst Du sehen, dass auf eine Vorerkrankungsanfrage tatsächlich der Rückmeldegrund „4 - AU liegt nicht vor“ existiert.

Dem Arbeitgeber ist zur Ermittlung eines etwaigen Krankengeldzuschusses sogar die Höhe der Entgeltersatzlaeistungen mitzuteilen.

Das der AG sich auf dünnes Eis begibt, wenn er die Zahlung einstellt, weil er die 42 Tage als erfüllt annimmt, ist ein anderes Thema, vor allem, weil der Arzt die Kasse zu informieren hat (macht das in der Praxis einer?).

VG
Guido

Das heisst in der Zusammenfassung, dass die KK nicht berechtigt ist Informationen weiter zu geben,

Nein, das heißt es nicht
https://www.gkv-datenaustausch.de/arbeitgeber/entgeltersatzleistungen/entgeltersatzleistungen.jsp

Hallo Guido,

das Nachweisproblem bei KG-Bezug und evtl. KG-Zuschuß stand hier aber nicht zur Debatte.
Meine Antwort bezog sich auf die 6-Wochen-Frist der EFZ. Hier gilt für mich, daß der Anspruch auf EFZ bereits dann begründet ist, wenn nur dem AG die AU-Bescheinigung vorliegt.
In der gesamten mir bekannten Literatur zu § 5 EFZG finde ich keinerlei Hinweis darauf, daß der AG allein schon deshalb eine EFZ verweigern kann, weil bei der KK keine Zweitschrift eingegangen ist.
Ob im vorliegenden Fall tatsächlich der AG eine Anfrage wegen Vorerkrankung gemacht hat, geht aus dem UP nicht hervor.
Das hätte ich in der Tat noch mal nachfragen müssen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Ripoli,

Es wäre echt nett, wenn du noch ein paar Informationen rausrücken würdest.
Hier reden sich gerade ein paar wirklich gute Experten die Köpfe heiss und du hältst dich vornehm zurück.
Wie lange ist der AN schon krank? Hat der AG lückenlos die AUB bekommen? Bekam der AN Post von der KK, dass die AUB fehlt?

Es ist wenig zielführend, eine Frage zu stellen, die nicht alle Punkte enthält. Gerade im Bereich Krankheit AN gibt es eben nicht den Paragraphen, der alles klärt.

Vielleicht magst du ja die Fragen beantworten, dann sieht man den Zusammenhang und kann dir auch mit Paragraphen und Kommentierungen dazu helfen.

Viele Grüße

Gesine

Hallo Wolfgang,

Davon bin ich einfach mal ausgegangen :smile:

VG
Guido

Hatte das Problem in ähnlicher Form und habe mich dann mit der Krankenkasse auseinander gesetzt aber leider nicht auf ein Nenner gekommen. Habe mir dann Anwaltliche Hilfe geholt. (www.verzeichnis-anwalt.de/)

Hab die KK danach versucht zu wechseln und angefragt,was für Daten Sie weitergeben. Leider fangen dort viele KK an zu schweigen oder nicht richtig zu informieren. Will jetzt keinen Namen veröffentlichen und schlecht reden. Gerne via PN.

Empfehle dir folgenden Schritt - Sprich mit deiner Krankenkasse und schreib auch ruhig andere an,wie sie in so einer Sache verfahren würden. Und keine Scheu vor einem Wechsel,viele denken das wäre mega aufwand,ist es aber nicht!

Hallo,

die Antwort hierauf wurde doch bereits gegeben:
https://www.gkv-datenaustausch.de/arbeitgeber/entgeltersatzleistungen/entgeltersatzleistungen.jsp

Grüße
Mau