Arbeitgeber will Gehalt zurück

hallo,

wenn jemand in den ersten 4 Wochen krank wird als er bei der Firma angefngen hat , und der Arbeitgeber trotzden Lohnforzahlung zahlt für
die Krankheitstage ( 3 Kranktage ).
jetzt nach 4 Monaten verlangt der Arbeitgeber das ganze Geld zurück
von der Lohnfortzahlung, der arbeitnehmer ist aber schon seid 3 Monaten nicht mehr in der Firma.
Frage muss man überhaupt nach der langen Zeit den Arbeitgeber das Geld zurück zahlen, es war ja nicht seine Schuld des Arbeitsnehmers das er

die lohnfortzahlung bekommen hat.

Krankengeld wurde auch nicht gezahlt von der KK.

Hallo,

wenn jemand in den ersten 4 Wochen krank wird als er bei der
Firma angefngen hat , und der Arbeitgeber trotzden
Lohnforzahlung zahlt für
die Krankheitstage ( 3 Kranktage ).

dann hätte der AN darauf keinen Anspruch gehabt.

jetzt nach 4 Monaten verlangt der Arbeitgeber das ganze Geld
zurück

Verständlich.

von der Lohnfortzahlung, der arbeitnehmer ist aber schon seid
3 Monaten nicht mehr in der Firma.

Was hat das damit zu tun?

Frage muss man überhaupt nach der langen Zeit den Arbeitgeber
das Geld zurück zahlen, es war ja nicht seine Schuld des
Arbeitsnehmers das er

die lohnfortzahlung bekommen hat.

Ja. Auch wenn es ein Versehen des AG war, steht dem AN das Geld nicht zu.

Krankengeld wurde auch nicht gezahlt von der KK.

Vermutlich, weil der AN es nicht beantragt hat.

Gruß

S.J.

Hallo,

wenn jemand in den ersten 4 Wochen krank wird als er bei der
Firma angefngen hat , und der Arbeitgeber trotzden
Lohnforzahlung zahlt für
die Krankheitstage ( 3 Kranktage ).

er wäre dazu nicht verpflichtet gewesen, da es in den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses war.

Frage muss man überhaupt nach der langen Zeit den Arbeitgeber
das Geld zurück zahlen, es war ja nicht seine Schuld des
Arbeitsnehmers das er die lohnfortzahlung bekommen hat.

Da könnte man in dem Arbeitsvertrag nachschauen, ob da Ausschlussfristen vereinbart wurden. Die üblichen, vertraglich vereinbarten Ausschlussfristen betragen 1 Monat. Bzw. kommt es auch darauf an, ob ein Tarifvertrag greift. Dann gelten diese Ausschlussfristen.

Leider bin ich mir nicht ganz sicher, ob für die Rückforderung für versehentlich gezahlte Lohnfortzahlung spezielle rechtliche Ansprüche bestehen, oder auch der Ausschlussfrist unterliegen.

Wurde keine Ausschlussfrist vereinbart, gelten mW die normalen Verjährungsfristen. Dann wäre eine Rückforderung auch nach 4 Monaten möglich.

TM

Huhu!

Ich weiß leider nicht, ob es spezialgesetzliche Regelungen oder eine besondere Rechtsprechung zu dem Thema gibt. Ansonsten wäre die Rückforderung ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber gewusst hat, dass er nicht zahlen musste. Je nachdem, was für ein Arbeitgeber das ist, kann man sich das ja durchaus vorstellen.

§ 814 Var. 1 BGB.

Levay

Hallo,
wenn man hier unterstellen kann dass sowohl dem Arbeitgeber als auch
der Krankenkasse eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
fristgemäß zugegangen ist dann wäre es vollkommen normal gewesen (jedenfalls kenne ich das nicht anders), dass die Kasse dem Arbeitgeber
unaufgefordert eine Verdienstbescheinigung zur Errechnung des Krankengeldes zugesandt hätte - somit wäre dieser Sachverhalt verhindert
worden.
Der Arbeitnehmer ist hier sicher nicht rückzahlungspflichtig, da er
das Geld in gutem Glauben erhalten und damit auch verbracht hat (kann
ich zwar nicht mit Gesetzestext belegen, meine das aber schon einmal
als Urteil gelesen zu haben). Der Arbeitgeber hätte nun die Möglichkeit
bei der Kasse einen Ersatzanspruch bis zur Höhe des Krankengeldanspruches geltend zu machen - ich kann mir nicht vorstellen
dass sich die Kasse dagegen wehren würde.
Gruß
Czauderna

Jeder Arbeitnehmer muß binnen 3Tage angemeldet sein, egal ob schon 1 oder 1000 Tage im Betrieb ist. Normalerweise gibt es 6 Wochen lang Geld vom Arbeitgeber dann von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber bekommt den Lohnausfall von der Krankenkasse zu 78% zurück.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Falsch
Hi!

Jeder Arbeitnehmer muß binnen 3Tage angemeldet sein,

Das ist falsch

egal ob
schon 1 oder 1000 Tage im Betrieb ist. Normalerweise gibt es 6
Wochen lang Geld vom Arbeitgeber

Auch das ist falsch (§3, Abs.3 EntFG)

dann von der Krankenkasse.
Der Arbeitgeber bekommt den Lohnausfall von der Krankenkasse
zu 78% zurück.

Und das ist auch falsch

VG
Guido

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Der Arbeitnehmer ist hier sicher nicht rückzahlungspflichtig,
da er
das Geld in gutem Glauben erhalten und damit auch verbracht
hat (kann
ich zwar nicht mit Gesetzestext belegen

Du meinst wohl § 818 III BGB.

Levay