Arbeitgeber will Kündigung nicht anerkennen

Hallo zusammen,

was kann man tun, bzw. wie sieht die Rechtslage aus, wenn der Arbeitgeber eine
Kündigung zwar fristgerecht erhält, dies jedoch abstreitet und es keine Zeugen
gibt, die die Übergabe des Schreibens beobachtet haben? Ist man dann gezwungen,
einen weiteren Monat im Betrieb zu bleiben?

Gruß,
LS

wie das?
Hallo Lisc,

was kann man tun, bzw. wie sieht die Rechtslage aus, wenn der
Arbeitgeber eine Kündigung zwar fristgerecht erhält, dies jedoch abstreitet

Wie sollte er? Denn diese Kündigung, wie auch jede andere Kündigung, erfolgte sicherlich korrekt.
Eine Kündigung hat grundsätzlich schriftlich und beweisfähig zu erfolgen!
„Beweisfähig“ heisst nichts anderes, als Einschreiben mit Rückschein.
Alles andere ist obsolete.

Keine beweisfähige Kündigung = keine Kündigung.

In der Konsequenz bedeutet dies, in diesem beschriebenen Fall, dass wohl keine Kündigung vorliegt, oder?

Freudliche Grüsse
Ray

Hallo Ray,

Wie sollte er? Denn diese Kündigung, wie auch jede andere
Kündigung, erfolgte sicherlich korrekt.
Eine Kündigung hat grundsätzlich schriftlich und beweisfähig
zu erfolgen!
„Beweisfähig“ heisst nichts anderes, als Einschreiben mit
Rückschein.
Alles andere ist obsolete.

Keine beweisfähige Kündigung = keine Kündigung.

In der Konsequenz bedeutet dies, in diesem beschriebenen Fall,
dass wohl keine Kündigung vorliegt, oder?

Freudliche Grüsse
Ray

Hallo Ray,

an anderer Stelle hier im Forum habe ich gehört, dass gerade die Kündigung per
Einschreiben nicht sonderlich rechtssicher ist!?

Im angenommenen Fall ist es so, dass der Arbeitgeber bereits mit einer Kündigung
rechnet und verlauten ließ, dass er diese nicht anzunehmen gedenke. Also wird er
vermutlich eine postalische Benachrichtigung über ein Einschreiben schön lange
liegen lassen und es einfach nicht abholen. Da es außer dem Arbeitnehmer keine
Mitarbeiter im Betrieb gibt, gibt es auch keine Zeugen bei einer persönlichen
Übergabe. Und die Quittierung des Schreibens wird er verwehren, was er ja auch
darf, wie ich gehört habe. Was kann man denn in einem solchen Fall überhaupt tun,
um irgendwie eine beweisfähige Kündigung durchzuziehen?? Die Zeit bis zum
Monatsende wird ja immer knapper.

Hallo,
kann man da nicht einfach beim nächsten mal nen Zeugen mitnehmen?
Kann die Kündigung ja auch beim Arbeitgeber in den Privatbriefkasten unter Zeugen einschmeissen.

mfg

Bert

Hallo

_Kündigung schriftlich und per Einschreiben/Rückschein (Version: bestätigte Zustellung durch Briefzusteller).

Der Briefzusteller stellt den Brief zu, quittiert die Zustellung und davon erhält der Absender eine Kopie/Benachrichtigung.
Die örtliche Post erteilt detaillierte Auskünfte._

Ray, es soll aber Fälle geben, wo das Einschreiben nicht übergeben werden kann und lediglich ein Abholschein im Briefkasten landet. Das ist aber kein Zugang einer Kü. Von daher empfiehlt sich das Einwurfeinschreiben.

Gruß,
LeoLo

Doppelposting
Lisc

Schau im anderen Brett.

Gruß,
LeoLo

Hallo und vielen Dank für Eure Antworten,

da der Arbeitgeber die Post ja nicht entgegennimmt, sondern ich dass machen muss,
würde das Einschreiben mit meiner Kündigung wieder bei mir landen …

Vielleicht ist es wirklich das sicherste, ich suche mir speziell für den
Kündigungstermin jemanden, der die Übergabe bezeugt, auch wenn mir das ganz schön
seltsam vorkommt. Aber besondere Situationen erfordern wohl besondere Maßnahmen

Gruß,
LS

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Und die Quittierung des Schreibens wird er verwehren, was er
ja auch darf, wie ich gehört habe.

Allerdings wird er dann möglicherweise die Kündigung gegen sich gelten lassen müssen, wenn er selbst die Zustellung vereitelt hat.

Was es sonst noch gibt:

  • Einwurfeinschreiben (lässt sich nicht verhindern)
  • Einwurf mit Zeuge. Sinnvollerweise hat der Zeuge den Brief selbst vorher gesehen und gesehen, wie er in den Umschlag gesteckt wurde
  • Zustellung per Gerichtsvollzieher (kostet nicht die Welt)

Fleurop
Hi!

Ich habe vor kurzem die Version der Kündigungszustellung via Fleuropboten mit einem kleinen Blumenstrauß erleben dürfen :wink:

Ob das allerdings wirklich rechtskräftig ist, darf ich zumindest anzweifeln, da der Bote zwar den Blumenstraußempfang quittieren lässt, ihm allerdings zum einen der Briefinhalt fremd ist, zum anderen bin ich mir nicht sicher, dass auch der Briefempfang als quittiert gilt…

LG
Guido

Hallo Guido.

Ich habe vor kurzem die Version der Kündigungszustellung via
Fleuropboten mit einem kleinen Blumenstrauß erleben dürfen :wink:

Hach, was es nicht alles gibt… :smile: Eigentlich schon fast rührend.

Ob das allerdings wirklich rechtskräftig ist, darf ich
zumindest anzweifeln, da der Bote zwar den Blumenstraußempfang
quittieren lässt, ihm allerdings zum einen der Briefinhalt
fremd ist, zum anderen bin ich mir nicht sicher, dass auch der
Briefempfang als quittiert gilt…

Guido, ob das rechtskräftig ist, mußt Du nicht anzweifeln, denn dies ist theoretisch natürlich der Fall. Vermutlich verwexlst Du da jetzt gerade „rechtskräftig“ mit „nachweislich“… Die Kü ist ja zugegangen. Jetzt bedarf es erst einer Falschaussage vor Gericht, um hier einen Streit um den Nachweis des Zugangs zu entfachen. Die Frage des tatsächlichen Zugangs hat primär aber erst einmal mit der Nachweisbarkeit überhaupt nichts zu tun.

Klugsch…er LeoLo is back :smile:

Gruß,
LeoLo

Huhu!

Hach, was es nicht alles gibt… :smile: Eigentlich schon fast
rührend.

Ich habe meine Chefin auch angeschaut, als hätte sie nicht alle!

Guido, ob das rechtskräftig ist, mußt Du nicht
anzweifeln, denn dies ist theoretisch natürlich der Fall.
Vermutlich verwexlst Du da jetzt gerade „rechtskräftig“ mit
„nachweislich“… Die Kü ist ja zugegangen. Jetzt bedarf es
erst einer Falschaussage vor Gericht, um hier einen Streit um
den Nachweis des Zugangs zu entfachen. Die Frage des
tatsächlichen Zugangs hat primär aber erst einmal mit der
Nachweisbarkeit überhaupt nichts zu tun.

Ist die Nachweisbarkeit nicht letztendlich das, was eine Kündigung im Zweifel „rechtskräftig“ (oder auch nicht) macht?

(Ich muss ja jetzt irgendwie versuchen, da wieder rauszukommen :wink: )

Klugsch…er LeoLo is back :smile:

Jaja, wie habe ich DAS vermisst *fg*

LG
Guido, der leider im Moment weder Telefon, noch Internet zu Hause hat…

Hallo

Ist die Nachweisbarkeit nicht letztendlich das, was eine
Kündigung im Zweifel „rechtskräftig“ (oder auch nicht) macht?

Jetzt bringst Du aber plötzlich Zweifel ins Spiel. Die haben in Deinem Beispiel aber nichts mit der eigentlich eindeutig wirksamen Zustellung zu tun. Erst durch einen Rechtsbruch (also die evtl Falschaussage vor Gericht, wenn man den Zugang bestreitet), kann hieran etwas „gedreht“ werden. Aber nur, weil der AN widerrechtlich etwas unternimmt, bleibt die Tatsache, daß die Kü an sich wirksam zugestllt wurde, ja weiterhin bestehen. (Btw: Letztendlich ist ja sogar auch eine Kündigung einer Schwangeren ohne Zustimmung der Landesbehörde rechtskräftig, wenn die Schwangere dagegen nichts unternimmt.)

(Ich muss ja jetzt irgendwie versuchen, da wieder rauszukommen
:wink: )

Vergiß es :o)

Gruß,
LeoLo

Ok ok ok
Hi!

Dann ersetze halt „rechtskräftig“ durch „nachweislich zugestellt“!

*Haarspalter* ;-b

Mir ging es darum, dass ich mir nicht sicher bin, dass bei Fleurop auch die Zustellung des Schriftstücks dokumentiert wird, oder ob da nur die Blumen genannt werden!

Wenn dann nämlich der Bote sagt, an einen Brief kann er sich nicht erinnern, und auf dem Lieferschein steht nur ein Strauß Rosen, könnte es zu Problemen mit der „Nachweisbarkeit“ kommen, einverstanden?

LG
Guido, der im Zweifel (mit ohne Briefkasten und in ständiger angeblicher Abwesenheit des Empfängers) dann doch lieber einen Gerichtsvollzieher beauftragt