Hi!
Dann stellt der Arbeiteber die Abrechnung um auf Stundenlohn.
Betrag X. Soweit so gut.
Einseitig?
Er ändert ohne Vertrag einen wesentlichen Vertragsbestandteil ohne das Einverständnis des AN?
OK, Du schriebst ja, „soweit so gut“. Schwamm drüber…
Doch jetzt steht da auf einmal ein
Lohn, der um 1,50 Euro die Stunde weniger ist als das was er
bisher laut seiner eigenen Umrechnung des Bruttolohnes auf
Stundenlohn errechnet
Hier wären Details hilfreich, aber nur zum besseren Verständnis einer Berechnungsgrundlage, arbeitsrechtlich spielt es erst einmal keine Geige, denn das
und ein Jahr lang bezahlt hat.
ist entscheidend.
Was soll man da machen?
Nichts.
Muss man das Unterschreiben?
Nein
Wenn nicht, was kann passieren?
Der AG muss zahlen, was er bisher gezahlt hat, da er einseitig einen Vertrag nicht ändern kann.
Durch die einjährige Zahlung des höheren Stundenlohns ist vermutlich durch Konkludenz eine Vertragsänderung zu Stande gekommen.
Eine weitere Änderung muss der AN nicht akzeptieren.
Will der AG es gegen den Willen des AN durchsetzen, muss er schriftlich kündigen und einen neuen Vertrag anbieten. Das nennt sich dann Änderungskündigung, ohne die ein solches Vorhaben nicht durchsetzbar ist.
Sinnvoll zu wissen bei der ganzen Sache ist, wie viele Mitarbeiter das fiktive Unternehmen beschäftigt.
Vielen Dank für Eure Antworten
Gern, vor allem, weil hier bereits erneut irgendein Neunmalkluger mit einer gefaketen ViKa irgendeinen Mist geantwortet hat.
VG
Guido