Arbeitgeber will weniger Lohn zahlen

Hallo,

angenommen man habe am 01.01.2011 eine neue Arbeit angenommen. 1600 Brutto.
Dann stellt der Arbeiteber die Abrechnung um auf Stundenlohn. Betrag X. Soweit so gut.
Jetzt hält er dem AN einen neuen Arbeitsvertrag vor. Darin, statt dem Monatsbrutto 1600 Euro, ein Vertrag wo der Stundenlohn drin steht. Doch jetzt steht da auf einmal ein Lohn, der um 1,50 Euro die Stunde weniger ist als das was er bisher laut seiner eigenen Umrechung des Bruttolohnes auf Stundenlohn errechnet und ein Jahr lang bezahlt hat.
Was soll man da machen?

Muss man das Unterschreiben? Wenn nicht, was kann passieren?

Vielen Dank für Eure Antworten

Was soll man da machen?

Anwalt des Vertrauens aufsuchen. Am besten innerhalb der ersten drei Wochen.

Muss man das Unterschreiben?

Nein

Wenn nicht, was kann passieren?

Die Änderungskündigung wird wirksam, sollte sie nicht fristgerecht vor dem Arbeitsgericht „angefochten“ werden.
Der AG überlegt sich, auf den AN zu verzichten… --> Arbeitsgericht

Welche Änderungskündigung?

Die Änderungskündigung wird wirksam, sollte sie nicht
fristgerecht vor dem Arbeitsgericht „angefochten“ werden.

Abgesehen davon, dass der Satz falsch ist: Welche Änderungskündigung?

Da steht nur etwas von einem neuen Vertrag.

Der AG überlegt sich, auf den AN zu verzichten… -->
Arbeitsgericht

Dazu muss überhaupt erst mal eine Kündigung in schriftlicher Form erfolgen.

Ebenfalls ohne Anrede und Gruß
Guido

P.S. Ändere die ViKa, denn das glaubt Dir eh niemand bei solchen Beiträgen

2 Like

Hi!

Dann stellt der Arbeiteber die Abrechnung um auf Stundenlohn.
Betrag X. Soweit so gut.

Einseitig?
Er ändert ohne Vertrag einen wesentlichen Vertragsbestandteil ohne das Einverständnis des AN?

OK, Du schriebst ja, „soweit so gut“. Schwamm drüber…

Doch jetzt steht da auf einmal ein
Lohn, der um 1,50 Euro die Stunde weniger ist als das was er
bisher laut seiner eigenen Umrechnung des Bruttolohnes auf
Stundenlohn errechnet

Hier wären Details hilfreich, aber nur zum besseren Verständnis einer Berechnungsgrundlage, arbeitsrechtlich spielt es erst einmal keine Geige, denn das

und ein Jahr lang bezahlt hat.

ist entscheidend.

Was soll man da machen?

Nichts.

Muss man das Unterschreiben?

Nein

Wenn nicht, was kann passieren?

Der AG muss zahlen, was er bisher gezahlt hat, da er einseitig einen Vertrag nicht ändern kann.

Durch die einjährige Zahlung des höheren Stundenlohns ist vermutlich durch Konkludenz eine Vertragsänderung zu Stande gekommen.
Eine weitere Änderung muss der AN nicht akzeptieren.

Will der AG es gegen den Willen des AN durchsetzen, muss er schriftlich kündigen und einen neuen Vertrag anbieten. Das nennt sich dann Änderungskündigung, ohne die ein solches Vorhaben nicht durchsetzbar ist.

Sinnvoll zu wissen bei der ganzen Sache ist, wie viele Mitarbeiter das fiktive Unternehmen beschäftigt.

Vielen Dank für Eure Antworten

Gern, vor allem, weil hier bereits erneut irgendein Neunmalkluger mit einer gefaketen ViKa irgendeinen Mist geantwortet hat.

VG
Guido