Arbeitgeber zahlt fortbildung personalfachkaufmann

Also, mein Arbeitgeber möchte, dass ich die Fortbildung zur Personalfachkauffrau mache. Die Fortbildung geht ca. 1 Jahr lang und wäre an jedem Samstag (8h). Die Kosten ca. 3000,00 euro insgesamt. Nun soll ich in Vorkasse gehen und bei erfolgreicher Prüfung würde ich die Kosten erstattet bekommen. Aber dann dürfte ich anschließend nicht mit einer Gehalterhöhung rechnen, weil er ja dann schließlich die Kosten übernommen hat. Ich verdiene zur Zeit in der Personalabteilung 1.550,00 euro brutto für 30 Std/Woche. Aufkommen in der Personalabteilung ca. 250 Mitarbeiter. Meine Frage: Bin ich unverschämt, wenn ich dennoch eine Gehaltserhöhung verlange? Immerhin investiere ich meine Zeit (Freizeit)und bin doch nachher auch wesentlich qualifizierter?

Nein, das ist nicht unverschämt. Denn solche Vereinbarungen sind rechtlich nicht in Ordnung. Genauso wenig wie irgendwelche Klausel z. B. dass du noch 2 Jahre in der Firma bleiben musst.
Ich mache gerade diese Fortbildung und ich kann Dir sagen, du musst sehr viel Deiner Freizeit opfern. Nicht nur den Samstag.

Grüße Bettina

Es kommt natürlich auch auf die Erfahrung an, also wieviele Jahre wird die Position schon ausgeübt?
Aber dennoch halte ich das Gehalt jetzt schon bei 30 Std./Wo. für zu niedrig.
Entweder auf Zuschuss verzichten und gleich ne Erhöhung versuchen zu bekommen oder wenn nichts drin ist erst mal zusagen, aber dann in Ruhe irgendwann eine besser bezahlte Position suchen.

Wenn man nichts bekommt, muss man sich auch nicht zum Bleiben verpflichten, wie es oft verlangt wird.

Hallo Pepiblau,
vom Gefühl her muss ich sagen, Du gehst ert einmal in Vorauskasse bei 3000€. Solltest Du die Prüfung schaffen, erstattet der AG die Kosten. Mußt Du dann einen Vertrag unterschreiben, dass Du die nächsten 2 oder 3 Jahre in der Firma bleibst? Wenn Du dann die Prüfung geschafft hast, hast Du auch ein Anrecht auf mehr Geld. Dein AG, auch wenn er die Weiterbildung bezahlt hat, profitiert dann auch von Deiner Weiterbildung. Ich weiß ja nicht in welchem Bereich Du arbeitest, aber als Mitarbeiterin in der Personalabteilung, hat man ja auch einen Blick auf die Gehaltsgestaltung.
Viel Erfolg
Circan

Hallo, die Ausbildung zur Personalfachkauffrau ist gut und qualifiziert Dich. Sie macht Dir den Weg frei für andere Firmen. Dein Bruttogehalt von € 1.550,00/brutto ist niedrig. Mit dieser Ausbildung kannst Du wirklich mehr verdienen. Meine Empfehlung, mache diese Ausbildung so oder so - einfach nur für Dich. Zahle sie selber, dann bist Du nicht gebunden und kannst nach bestandener Prüfung frei verhandeln. Und die Kosten für diese Weiterbildung sind steuerlich absetzbar. Du wirst im Nachhinein stolz auf Dich sein und bist frei von irgendwelchen Vereinbarungen. Ich spreche aus Erfahrung. Viel Erfolg

Ella

Hallo,

eine Gehaltserhöhung mit dieser Begründung von vornherein auszuschließen finde ich persönlich reichlich unverschämt von Deinem Chef. Deine Begründung für eine Gehaltserhöhung ist dagegen völlig nachvollziehbar und m. E. auch akzeptabel. Aber das kommt immer auch auf den Chef an. Eine Gehaltserhöhung mit der Begründung „ich hab ja dann die Kosten der Fortbildung getragen“ finde ich auch inakzeptabel, denn immerhin mindern diese Kosten seinen Gewinn. Und weniger Gewinn heißt weniger Steuern :wink:. Wobei die Fortbildung durchaus seinem Unternehmen dient, denn qualifiziertes Personal macht auf lange Sicht weniger Fehler und arbeitet effizienter. So könnte man die Liste noch fortführen.

Was die Kostenübernahme angeht: wäre es eine Möglichkeit, die Kosten gänzlich selbst zu tragen und diese dann nur über die Steuererklärung als Werbungskosten geltend zu machen? Das ist zwar eine Menge Geld, aber andererseits mindert es Dein zu versteuerndes Einkommen, so dass Du einen Teil davon über die Steuer zurück bekommen würdest. Und Du wärst nicht auf das „Good will“ von Deinem Chef angewiesen bzw. hättest noch ein schlagendes Argument mehr für eine Gehaltserhöhung. Einen Anspruch darauf gibt es natürlich - soweit ich weiß - nicht. Allerdings sind 1.550 Euro brutto (selbst bei 30 Std) nicht eben wirklich viel.

Ein weiterer Punkt wäre, wenn Du die Fortbildung (erfolgreich) gemacht hast, sind Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt auch höher und es wäre nicht verboten, sich anderweitig nach einem Job umzusehen, der evtl. sogar auch besser bezahlt würde. Das allerdings würde ich meinem Chef nur als allerletztes Mittel sagen, denn es klingt sonst ein bisschen nach Erpressung und das ist nicht im Sinne des Erfinders.

Ich hoffe, Du findest eine Lösung für Dich.

Lieben Gruß,
Michaela

Hallo pepiblau,
also… Der AG (Arbeitgeber) schlägt vor, möchte jedoch erst zahlen, wenn Erfolg ist. Mein Vorschlag:
Sie nehmen beim AG ein Darlehen auf. Welches er zinslos bis zu einem Betrag von 2.600 € leihen darf; Gesetzestext v. Bundesfinanzhof: Gewähren Sie Mitarbeitern ein AG-Darlehn, mit nicht mehr als 2.600 €, wenden Sie Ihrem Mitarbeiter keinen steuerpflichtigen Zinsvorteil zu. Das gilt selbst dann, wenn Sie auf eine Verzinsung verzichten.
Dafür kommt ihr Wissen anschließend der Fa. zugute. Was sie anschließend daraus machen ist Ihre Angelegenheit. z.B. Antrag auf Lohnerhöhung, oder sich bei anderen Firmen bewerben usw.
„Wissen ist Macht“ sagt man. Nichts wissen macht auch nichts; sagen meine Söhne.
Jedoch in Ihrem Fall ist es sicher ein Sahnehäubchen, welches im Moment in der freien Wirtschaft gute Aufstiegschancen bietet. Fachleute sind begehrt.

Sorry, aber ich finde das ist nicht viel Gehalt z.Zt. mit 11,92€/Std. und bei 8h pro Sa. wären das 95,38€ pro Sa. an Arbeitsentgeld. Wenn der Arbeitgeber die Fortbildung wünscht, dann soll er Sie auch bezahlen. Eine Gehaltserhöhung für die aufgewandte Freizeit ist meiner Meinung nach gerechtfertigt. Schließlich hat er nach jedem Sa. auch schon was von dem neuen, erlernten Wissen. Haben Sie bei dem Gehalt überhaupt die Möglichkeit in Vorleistung zu gehen? Gibt es wohl möglich auch noch die Verpflichtung, sich danach für ein Jahr o.ä. an die Fa. zu binden? Viel Erfolg, hopser6

Sie können die Ausbildung auch mit dem Meister Bafög finanzieren, dabei trägt der Staat ca. 30% der Weiterbildung und Sie bekommen ein Zinsgünstiges Darlehn, dass Sie dann bequem zurück zahlen können.

Eine Gehaltserhöhung muss nach der Weiterbildung auf jeden Fall drin sein, ansonsten gibt es ja auch andere Arbeitgeber.