hallo
1.: A arbeitet bei B. Während des Arbeitsverhältnisses beginnt A. eine Fortbildung, die in 8 Modulen aufgeteilt ist. Gezahlt wird die Fortbildung in 3 Raten. B. hat die Fortbildung genehmigt, den Vertrag mit dem Seminarhaus auch unterschrieben (nicht A.) und auch bereits 2 Raten gezahlt. Eine Rate ist jetzt noch offen. A ist mittlerweile entlassen worden, möchte die Fortbildung fortsetzen, diese Fortbildung muss auf jeden Fall gezahlt werden. Ist B nun verpflichtet die 3. Rate für das Seminar auch zu bezahlen? A. hat ja den Vertrag mit dem Seminarhaus geschlossen, einen anderen AN kann er nicht einsetzen, da es sich um Aufbaumodule handelt. Eine arbeitsvertragsregelung betr. Fortbildungen Weiterbildungen etc. existiert nicht
DANKE