Arbeitgeber zahlt Fortbildung weiter?

hallo

 

1.: A arbeitet bei B. Während des Arbeitsverhältnisses beginnt A. eine Fortbildung, die in 8 Modulen aufgeteilt ist. Gezahlt wird die Fortbildung in 3 Raten. B. hat die  Fortbildung genehmigt, den Vertrag mit dem Seminarhaus auch unterschrieben (nicht A.) und auch bereits 2 Raten gezahlt. Eine Rate ist jetzt noch offen. A ist mittlerweile entlassen worden, möchte  die Fortbildung fortsetzen, diese Fortbildung muss auf jeden Fall gezahlt werden. Ist B nun verpflichtet die 3. Rate für das Seminar auch zu bezahlen? A. hat ja den Vertrag mit dem Seminarhaus geschlossen, einen anderen AN kann er nicht einsetzen, da es sich um Aufbaumodule handelt.  Eine arbeitsvertragsregelung betr. Fortbildungen Weiterbildungen etc. existiert nicht
DANKE

B. hat die  Fortbildung genehmigt, den Vertrag mit dem Seminarhaus auch
unterschrieben (nicht A.) und auch bereits 2 Raten gezahlt.

A. hat ja den Vertrag mit dem Seminarhaus geschlossen…

???

Wie kann A Vertragspartner sein, wenn B unterschrieben hat?

Was denn nun?

Wenn A Vertragspartner ist, muss A auch zahlen und kann weiter teilnehmen.

Wenn B Vertragspartner ist, muss B zahlen. Dann besteht aber kein Anspruch des A, weiter teilzunehmen.

Der Arbeitgeber hat den Vertrag über die Fortbildung gezahlt und B.(Arbeitnehmer) hat teilgenommen, damit Kostenabrechnung über das Unternehmen laufen kann. Der Arbeitgeber kann an dieser Weiterbildung überhaupt nicht teilnehmen, da er die Zugangsvoraussetzungen nicht hat. Nur der jetzt gekündigte Arbeitnehmer hat die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt

Der Arbeitgeber hat den Vertrag über die Fortbildung gezahlt
und B.(Arbeitnehmer) hat teilgenommen, damit Kostenabrechnung
über das Unternehmen laufen kann.

Dann ist ausschließlich B Vertragspartner der Bildungseinrichtung.

Der Arbeitgeber kann an
dieser Weiterbildung überhaupt nicht teilnehmen, da er die
Zugangsvoraussetzungen nicht hat.

Ja und ?

Nur der jetzt gekündigte
Arbeitnehmer hat die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt

Ja und ?
Wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist, ist B vollkommen frei in dem Umgang mit dem verbliebenen Ausbildungsabschnitt. Es ist schließlich sein Geld und ob er die Gebühren verfallen läßt, Stornokosten bezahlt, einen anderen AN (bei entsprechenden Voraussetzungen) hinschickt oder aber sich sonstwie mit dem Bildungsanbieter einigt, ist allein Sache des B.

Etwas Anderes könnte evtl. nur gelten, wenn A Eigenanteile zu den Kosten geleistet hat und/oder ein Anspruch des A auf Absolvierung der kompletten Fortbildung vertraglich fixiert wurde.

&Tschüß
Wolfgang

Dazu muss man den Ausbildungsvertrag lesen, was vereinbart wurde. Logisch ist, dass der Arbeitgeber nicht weiter bezahlt, da er kein Interesse mehr daran hat für einen ehemaligen Mitarbeiter eine Qualifizierung zu bezahlen. Wahrscheinlich hat er den Vertrag bereits gekündigt, um nicht weiter bezahlen zu müssen. Muss nachgelesen werden, was zu den Kündigungsmodalitäten mit diesem Weiterbildungsinstitut steht. Am besten wäre, falls der ehemalige Arbeitnehmer diese Qualifizierung für sich gern beenden will, das dieser die Kosten für das letzte Modul übernimmt. Also in den Weiterbildungsvertrag als Nutzer und Finanzleister einsteigen.

Eben war B noch der Arbeitgeber, was das ganze nicht einfacher macht.

Kurzum: Wenn ein Arbeitgeber (AG) einem Arbeitnehmer (AN) eine Fortbildung bezahlt und der AN während der Fortbildung vom AG entlassen wird, hat er keinen Anspruch darauf, diese Fortbildung fortzusetzen oder zu beenden. Ob irgend jemand anderes dafür einspringen kann, der AG sich einen Teil der Kosten vom Veranstalter erstatten lässt oder das Ganze schlichtweg verfallen lässt, hat den AN nicht zu interessieren und ist allein Sache des AG.