Hallo,
AN startete am 20. April seinen Job, seitdem hat er nur Spesen gesehen (immerhin) aber noch kein Gehalt erhalten. Am Freitag wurde per Mail informiert, dass es Teilzahlungen geben wird. Höhe unbekannt. AN hat von anderen MAs erfahren, dass diese bereits öfter und nun schon seit 3 bis 4 Monaten kein Gehalt gesehen haben. AN hätte nun eigentlich am Montag ein 4 Augen Gespräch mit Chef (selbstinitiert!), nun hat dieser aber gleich eine MA-Sitzung einberufen. Weitere Umstände lassen es nicht zu, dass der AN noch weiter gerne für den AG arbeiten möchte. Was soll AN tun, damit dieser keine Sperre beim Amt bekommt und letztlich auch seine fehlenden Gehälter noch sieht?
Der AN könnte doch beim Gang zum Arbeitsamt lückenlos anhand der Kontoauszüge nachweisen, daß er kein Geld erhalten hat.
Außerdem würde ich dem Chef einen Brief zukommen lassen, daß ich ihm meine Arbeitskraft bis zur Zahlung der ausstehenden Forderungen vorenthalten werde und erst nach Zahlungseingang meine Arbeitsleistung wieder zur Verfügung stelle.
Ich mußte mich persönlich selbst mit diesem Thema beschäftigen, aber Chef hatte noch mal Glück, daß rechtzeitig die Kohle kam.
kenne das Problem…wenn AG net Zahlt…
wir haben das so gemacht:
Schriftliche Mahnung mit einer Frissetzung von 2 Wochen an den AG
Kündigung an den Arbeitgeber, mit Begründung …keine Lohnzahlung…
Lohnabrechnung, Kontoauszüge, Kündigung und Mahnung einpacken und ab zum Arbeitsamt…
danach direkt auf das Arbeitsgericht und Klage einreichen. Diese Klage auch dem Arbeitsamt zukommen lassen
und alles wird gut, wenn der AG Zahlt…ansonsten Gerichtsverhandlungen… bei uns hat es 4 Monate gedauert, aber der AG hat bisher noch nicht gezahlt…Gerichtsvollzieher ist eingeschaltet.
Kein Geld = keine Arbeit, das kenne ich. Einfach krankschreiben lassen. Mahnung mit Fristsetzung an den AG schicken. Wenn nichts passiert, wieder eine Mahnung und mit dem Hinweis, daß die Arbeitskraft zurückbehalten wird. Parallel sollte man mit einem Rechtsanwalt telefonieren. Lieber Arbeitslosengeld als gar kein Geld. Schadet also nicht, mit den Auszügen des Gehaltskontos persönlich zur Arbeitsagentur zu gehen.
Problem ist: Die Arbeitsagentur zahlt nur 3 Nettogehälter als Insolvenzgeld.
SUUUPER Idee - kann das bitte mal jemand löschen?
Kein Geld = keine Arbeit, das kenne ich. Einfach
krankschreiben lassen.
Tolle Idee - dass das ein Aufruf zum Betrug ist, realisierst Du nicht, oder?
Kopfschüttelnd
Guido
Kündigungsgrund liefern?
Hi!
Außerdem würde ich dem Chef einen Brief zukommen lassen, daß
ich ihm meine Arbeitskraft bis zur Zahlung der ausstehenden
Forderungen vorenthalten werde und erst nach Zahlungseingang
meine Arbeitsleistung wieder zur Verfügung stelle.
…was im Zweifel ein Kündigungsgrund sein kann, wenn der Zeitraum (wie hier!) nicht erheblich ist.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
Gruß
Guido
Mal ein paar gut erklärende Links
Hi!
Nein, ich habe keinen Vertrag mit Herrn Hensche 
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
VG
Guido
Kein Geld = keine Arbeit, das kenne ich. Einfach
krankschreiben lassen. Mahnung mit Fristsetzung an den AG
schicken. Wenn nichts passiert, wieder eine Mahnung und mit
dem Hinweis, daß die Arbeitskraft zurückbehalten wird.
Affengeil, dieser Tip. Betrug schrub Guido schon richtigerweise, außerdem Drohung mit weiterer Krankschreibung (auch noch schriftlich!), was sowieso ein Grund zur außerordentlichen Kündigung ist - und Arbeitsverweigerung … fehlt eigentlich nur der Hinweis, dass man sich mit Hackebeilchen und Messer vor der Wohnung des AG aufbauen sollte mit der Ankündigung, seine Kinder zu grillen.
Hier mal das Zitat aus Deinem Link:
(----) = meine Antworten dazu
Nach allgemeiner Meinung dürfen Sie als Arbeitnehmer Ihre Arbeit nach dem Prinzip von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht verweigern,
* wenn die ausstehende Vergütung „verhältnismäßig geringfügig“ ist,
---- Ein Monatsgehalt ist bei mir nicht mehr geringfügig!
* wenn nur eine „kurzfristige Verzögerung“ der Zahlung zu erwarten ist,
---- kurzfristig ist relativ, aber eine Woche zu spät wäre ein großes Problem für mich und evtl. sogar existenzbedrohend!
* wenn Ihrem Arbeitgeber durch die Arbeitsverweigerung ein „unverhältnismäßig hoher Schaden“ entstehen würde oder
---- Wenn ich mich krankmelden würde, käme es aufs gleiche raus! Außerdem kann er meine Aufgabe selbst übernehmen!
* wenn Ihre Vergütung auf andere Weise gesichert ist, wobei der mögliche Anspruch auf Insolvenzgeld vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens allerdings keine solche Sicherung darstellt.
---- Ebenfalls nicht vorhanden und schon gar nicht so kurzfristig!
Was DU denkst, ist völlig irrelevant!
---- Ein Monatsgehalt ist bei mir nicht mehr geringfügig!
Es interessiert nun mal absolut NIEMAND, was DU denkst!
Die Rechtsprechung akzeptiert nunmal nur ein Gehalt nicht.
---- kurzfristig ist relativ, aber eine Woche zu spät wäre ein
großes Problem für mich und evtl. sogar existenzbedrohend!
Es interessiert nun mal absolut NIEMAND, was DU denkst!
Die Rechtsprechung akzeptiert nun mal nur eine Woche nicht.
Meine Güte, hier ist ein Forum, in dem es um Arbeitsrecht geht, kurz um FAKTEN.
Dass Du ein Problem damit hast, nehmen wir zur Kenntnis, es interessiert aber nun mal nicht.
Allerdings iunteressiert es sehr wohl, wenn Du meinst, hier irgendeinen Unfug, der großen Schaden verursachen kann, als Tipp geben zu müssen.
Kopfschüttelnder Gruß
Guido