Hallo,
Hallo, angenommen ein Arbeitgeber zahlt anstatt direkt die
Überstunden folgende Punkte:
- Verpflegungsmehraufwand steuerfrei
- Übernachtungskosten steuerfrei
Am Ende hat der Arbeitnehmer ungefähr seinen Lohn für die
Überstunden erhalten, kann doch dann aber am Jahresende bei
seiner Steuererklärung diese Punkte nicht mehr abrechnen,
oder?
Naja, hier wäre erstmal zu klären, ob diese Posten überhaupt hätten rechtmäßig gezahlt werden dürfen, unabhängig davon, ob die Überstunden nun abgegolten sind oder nicht.
Wenn die Voraussetzungen nämlich nicht vorliegen, d.h. der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf diese Leistungen hätte weil einfach die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, dann ist das ganz klar Besch****
Wenn die Zahlung aber rechtmäßig war, dann kann sie der Arbeitnehmer nicht noch einmal in der EkSt-Erklärung geltend machen (vorausgesetzt, der höchstmögliche Betrag wurde durch den Arbeitgeber bereits ausgezahlt).
Ist dies rechtens? Spart dadurch der Arbeitgeber sich nicht
Geld, da er es sich evtl. steuerlich wieder einholen kann?
Er spart sich eigentlich nur die Abgaben für die Überstunden, da diese ja steuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt sind…eigentlich…
Was kann der Arbeitnehmer tun, wenn dies schon über 1 Jahr
zurückliegt?
Tjoa, kommt drauf an, was der Arbeitnehmer gerne bezwecken möchte?!
Greetz
S_E