Arbeitgeber zahlt Lohn nach Kündigung nicht aus

Meine Lebensgefährtin arbeitete als Pflegedienstleiterin in einer Senioreneinrichtung in Sachsen-Anhalt.
Zum 31.8. hat sie fristgerecht gekündigt und der Arbeitgeber zahlt den Lohn für den Monat August, einschliesslich des Resturlaubes (15 Tage), also bis 15.9. nicht aus.
Meine Lebensgefährtin arbeitet jetzt ab dem 1.11. in der Schweiz in Basel und möchte gerne ihr Restgehalt haben.

Wie kann meine Lebensgefährtin gegen den Arbeitgeber vorgehen?

Es ist nachweisslich bekannt, dass der Arbeitgeber schon öfters die Gehälter nur nach Klagen beim Arbeitsgericht bezahlt hat.
Ebenso wurden öfters keine Sozialbeiträge (KV-Beiträge zb.)für Arbeitnehmer entrichtet, erst nach Intervention der Arbeitnehmer und eben meiner Lebensgefährtin die ja als PDL tätig war.

Kann ich in so einem Fall auch die Heimaufsicht, bzw. den MDK einschalten, um die Heimleitung (der Heimleiter ist gleichzeitig Mitinhaber der Einrichtung), unter Druck zu setzen?
Oder ist es nur ratsam den Weg über das Arbeitsgericht zu gehen um den Restlohn einzuklagen.

Meine Lebensgefährtin ist auf das Restgehalt angewiesen, vor allem auch, weil ein teurer Umzug in die Schweiz jetzt ansteht und wir einen und langwierigen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht vermeiden wollen.

Vielen Dank für eure Auskunft und die Mühe, die ich vielleicht dadurch verursache.

Gruss, Dieter

Hallo,

ich würde dem Arbeitgeber schriftlich auffordern, dass Gehalt zzgl Urlaubsabgeltung bis spätesten … (Fristsetzung eine Woche mit genauem Datum) an das Ihm bekannte Bankkonto zu überweisen (Brief mit Einschreiben). Im Schreiben sollten auch die Folgen der erfolglosen Fristsetzung enthalten sein („Wird ohne weitere Aufforderung Klage beim Arbeitsgericht eingereicht“). Genauso sollte der genaue Betrag zzgl. Urlaubsabgeltung für 15 Tage enthalten sein. Um Kosten eines Rechtssteites niedrig zu halten könnte man sich überlegen, ob ein Anwalt notwendig ist, oder man ohne Anwalt Klage erhebt. Bei jedem Arbeitsgericht gibt es eine Antragshilfestelle die die Klage für einen formuliert. Und vor einem Arbeitsgericht muss man auch keine Angst haben. Die Richter helfen einem wenn man ohne Anwalt kommt. Zudem ist der Arbeitgeber ja in der Beweislast, wenn er behauptet das er das Gehalt bereits bezahlt hat.
Meist wird das Ganze bei der Güteverhandlung bereits in einem Vergleich abgeschlossen. Der Termin für die Güteverhandlung ist ca. 4-6 Wochen nach Klageerhebung.
Kleiner Hinweis noch zum Arbeitsgerichtsverfahren. Also vor einem Arbeitsgericht 1. Instanz gibt es keinen Anwaltszwang und bei Abschluss eines Vergleichs werden einem die Gerichtskosten geschenkt. 90% der Fälle werden mit einem Vergleich beendet. Und sollte es doch nicht zu einem Vergleich kommen trägt bei Arbeitsgerichten 1 Instanz jede Partei Ihre Kosten selbst (egal wer gewinnt). Den Anwalt des AG muss man also nicht bezahlen und wenn man keinen eigenen Anwalt hatte spart man sich diese Kosten)

Eine andere Möglichkeit ist das Mahnverfahren/Mahnbescheid welches jedoch länger dauert.

Meist bezahlen AG´s die Gehälter wenn Sie eine Klage vom Arbeitsgericht zugestellt bekommen. Dann kann man immer noch die Klage zurücknehmen.

Alles andere über MDK usw. würde ich unterlassen. Damit könnte man sich nur Ärger einhandeln.

Gruß
Markus

hallo,
ausstehendes Gehalt und zustehender Urlaub ergeben sich aus den arbeitsrechtlichen Vertrag, also Arbeitsgericht.
MDK oder Heimaufsichtsbehörde sind die richtigen Ansprechpartner bei pflegerischen Problemen oder Misszuständen in pflegerischen Einrichtungen.
MFG
SN

Hallo.

Sie können versuchen durch Androhung der Benachrichtigung der Heimaufsicht, sowie des MDK Druck auszuüben. Auch können Sie damit drohen die Staatsanwaltschaft/Steuerfahndung wegen (so wie Sie schildern) Hinterziehung von Sozialabgaben (KV etc.) anzuzeigen. Ganz wichtig bei aller Korrespondenz ist eine Frist für eine Antwort zu setzen.

Allerdings bezweifle ich persönlich dass der Arbeitgeber darauf eingeht, da er ja, Ihrer Schilderung nach, dafür bekannt ist, nur zu Zahlen wenn er vor Gericht verloren hat.

Ich rate demnach dazu direkt zu einem Anwalt zu gehen und ein Verfahren einzuleiten. Da der Arbeitgeber wahrscheinlich gerichtsbekannt ist, kann es sein dass Sie nicht einmal selbst vor Gericht erscheinen müssen, sondern Ihr Anwalt alles allein regeln kann.

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit helfen.

Mit freundlichen Grüßen

fwbr2006

Hallo Kollege, die Heimaufsicht u. die MDK werden wahrscheinlich nicht Reagieren, sondern daraufhinweisen, das Sie nicht Zuständig sind,so bleibt nur noch eine Klage vor den Arbeitsgericht übrig,damit es schneller geht macht mann dann dort einen Vergleich mit den alten Arbeitgeber aus,falls der Arbeitgeber den Betrieb Weiter führen will, wird er einen Vergleich Zustimmen (aber ein Vergleich bedeutet aber immer ca. 30% weniger als die Forderung)Außerdem dauert es es ca. 2 Monate bis der Güte_Termin Beginnt!! Aber jede Seite kann kann bis zum Landesarbeitsgericht weitermachen, dies dauert aber noch ca. 1-1,5 Jahre nach den Urteil des Arbeitsgerichtes! Mit Freundlichen Grüßen Betriebsrat

Hallo Dieter,

dass ist leider immer wieder ein Problem nach einer Kündigung.

Deine Freundin sollte auf dem jedem Fall dem alten Arbeitgeber eine Frist setzen, bis wann das Gehalt auf ihrem Konto sein muss, gleich mit dem Hinweis, dass sie bei Nichtzahlung Rechtsmittel einlegen wird. Ich gehe allerdings davon aus, dass der alte Arbeitgeber es darauf ankommen lassen wird und das sie doch einen Anwalt einschalten muss. In der Regel reicht ein Schreiben vom Anwalt, welches dann auch nicht ganz so teuer ist.

Ich drücke Euch Beiden ganz doll die Daumen und wünsche Deiner Freundin alles Gute in „der neuen Heimat“.

Sonnige Grüße aus Berlin

Hallo,
Ihre Lebensgefährtin hat natürlich ein Recht auf ihren Lohn/Gehalt. Beim Resturlaub kommt es, wenn vorhanden, auf einen Tarifvertrag an, oder das Bundesurlaubsgesetz.
Bitte achten Sie auf die Fristen für eine Klage.
Also ab zum Anwalt (Fachrichtung Arbeitsrecht).
Mit freundlichen Grüßen
J. Dietrich

Hallo Dieter,
aus meiner Sicht bleibt nur der Weg über das Arbeitsgericht und das müsste im ersten Anlauf auch ohne Rechtsanwalt gehen. Ein offizielles Schreiben vom Arbeitsgericht mit einer detaillierten Aufstellung der Gehaltsforderung im Anhang und gesetzter Zahlungsfrist wirkt manchmal.

Gruß
Cress

Hallo Dieter,

hier hilft m.E. nur noch das unmittelbare Einschalten eines Rechtsanwalts (Fachanwalt für Arbeitsrecht).

Bitte nicht vergessen, die Aussenstände möglichst umgehend beim Arbeitgeber schriftlich einzufordern. Fristsetzung der Auszahlung zum Ende des Monats.

Ob hier noch das Vermitteln durch Heimaufsicht oder oder MDK helfen kann, entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß
pleitier

Hallo Dieter,
der Arbeitgeber Deiner Lebensgefährtin ist verpflichtet den Lohn für Monat August zu zahlen.
Beim Urlaub muss sie berücksichtigen, die Tage von September bis Dezember abzuziehen. Es steht ihr der Urlaub von Januar bis August zu. Hat sie für diesen Zeitraum noch Resttage, hat die der Arbeitgeber zu bezahlen.
Auf jeden Fall würde ich den Fall der höheren Behörde, vortragen, die ja bestrebt sein müsste, den Missstand ohne Gericht zu klären. Aber gleich darauf hinweisen, dass bei Nichtbezahlung das Arbeitsgericht eingeschaltet wird.
Hilft das nicht, wendet Euch umgehend an das Arbeitsgericht, die Euch garantiert helfen die Forderung durchzusetzen.

Viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
aus Thüringen
Stahlberg

Guten Morgen Dieter,

ich würde hier eine angemessene Nachfrist setzen und auf die Einschaltung eines Anwaltes auf deren Kosten hinewiesen. Sollte die Frist ereinislos verstreichen, würde ich die Angelegenheit direkt zu einem Anwalt geben, der nicht nur die Hauptforderung, sondern auch gleich Verzugszinsen einfordern kann.

Hallo,

bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

Gruß,
Ulrike

Hallo,
ich würde es vielleicht erst mal mit einer kurzfristigen schriftlichen (!!) Fristsetzung versuchen, aber auch zeitgleich die Krankenkasse (über die SV-Beiträge) informieren (wg. KV-Schutz). Sollte dies nicht funktionieren hilft wohl nur noch der Anwalt, bzw. man kann auch auf das Amtsgericht gehen, und sich dort helfen lassen - falls man keinen Rechtschutz hat.
Ich hoffe, ich konnte helfen.

MfG

Also, Dieter,

zunächst mal: Deine Lebensgefährtin hat „normalerweise“ keinerlei Anspruch auf Auszahlung eines Resturlaubs, es sei denn, in ihrem Arbeitsvertrag ist so etwas vereinbart.

Wenn der Arbeitgeber versucht, Arbeitnehmer oder die Sozialkassen zu bescheißen, dann würde ich einen Anwalt um Rat fragen! Entgegen anderslautender Gerüchte sind Anwälte nicht besonders teuer, wenn es um wenig Streitwert geht; Stichwort „Gebührenordnung“. Und auch bei einer notwendigen Klage vor dem Arbeitsgericht würde der Erfolg (Sprich: das Geld) bestimmt mit anwaltlicher Hilfe schneller eintreten!

Viel Erfolg!!!

Tja Dieter,
ich möchte Deiner Bekannten dringend raten, den ihr ausstehenden Lohn schriftlich unter Setzung einer Frist einzufordern. Das kann sie natürlich auch gleich beim Arbeitsgericht machten und hat dann mehr Gewicht. Und sollte sie Angst haben, dass die Sozi-Beiträge nicht gezahlt worden sind, kann sie sofort bei der Krankenkasse nachfragen. Die hätten sich allerdings längst gemeldet, wenn keine Beiträge mehr eingehen. Trotzdem - nachfragen und ggf. klagen. Leider. Viel Glück.

Hallo Dieter,

ich bin kein Freund von solchen Spielchen. Eine Klage ist eine saubere Sache. Ist mein Bauchgefühl, aber da Ihre Frage sowieso wenig mit Arbeitsrecht zu tun hat, warum nicht?

Hallo,

der AG muss zahlen. Mit den ergänzenden Informatioonen bleibt Ihnen jedoch nur der Klageweg.

Mit einer Rechtsberatung beim Arbeitsgericht können Sie jedoch kostenlos den AG nochmals schriftlich erinnern und den Gang vor Gericht anzeigen (den Sie aber dann auch gehen müssen).
Der Briefkopf vom Gericht mit der Rechtsberatung wirkkt in manchen Fällen bereits.

Wir selber wohnen auch im Grenzgebiet Deutschland/ Schweiz. Es ist üblich (unter der Konsequenz der ggf. doppelten Besteuerung) in der BRD zu Wohnen und in der Schweiz zu arbeiten.
Allerdings sind insgesamt die Lebenshaltungskosten hier im Süden überdurchschnittlich.
Aktuell ist Wohnen in der CH zu teuer.

Ihnen viel Erfolg.

Ich weiß nicht, ob das was bringt, den MDK einzuschalten. Ich habe davon keine Ahnung. Anrufen und fragen. Gibt es einen Betriebsrat oder eine Innung? Dann die einschalten. Auch mit derm Krankenkasse könnte man Kontakt aufnehmen. Die nicht ordnungsgemäße Abführung von SV-Beiträgen ist m.E. strafbar. Man könnte mit einer Anzeige drohen.

Letztendlich sollte man aber unbedingt parallel eine Klage einreichen. Denn nur so kann man seine Ansprüche rechtlich wirksam durchsetzen. Die Rechtsberatung hat vielleicht auch noch ein paar Tipps. Das sollte auch umgehend erfolgen. Ich glaube, es gibt Fristen.

Es ist aber richtig, dass so etwas sehr lange dauert und nervaufreibend ist, aber etwas anderes weiß ich nicht.

Guten Morgen, sorry für die späte Antwort, musste kurzfristig auf Dienstreise. Also einen Rechtsstreit würde ich auch nur als letztes vorschlagen. ICh würde dem AG eine schriftliche Frist setzen und ihm darin androhen, dass sie ansonsten Meldung machen müssen und auch rechtliche Schritte gegen ihn einleiten werden. Bitten Sie ihn nicht, sondern gehen sie in die Offensive und fordern Sie, denn das ist ihr Recht. LG