Meine Lebensgefährtin arbeitete als Pflegedienstleiterin in einer Senioreneinrichtung in Sachsen-Anhalt.
Zum 31.8. hat sie fristgerecht gekündigt und der Arbeitgeber zahlt den Lohn für den Monat August, einschliesslich des Resturlaubes (15 Tage), also bis 15.9. nicht aus.
Meine Lebensgefährtin arbeitet jetzt ab dem 1.11. in der Schweiz in Basel und möchte gerne ihr Restgehalt haben.
Wie kann meine Lebensgefährtin gegen den Arbeitgeber vorgehen?
Es ist nachweisslich bekannt, dass der Arbeitgeber schon öfters die Gehälter nur nach Klagen beim Arbeitsgericht bezahlt hat.
Ebenso wurden öfters keine Sozialbeiträge (KV-Beiträge zb.)für Arbeitnehmer entrichtet, erst nach Intervention der Arbeitnehmer und eben meiner Lebensgefährtin die ja als PDL tätig war.
Kann ich in so einem Fall auch die Heimaufsicht, bzw. den MDK einschalten, um die Heimleitung (der Heimleiter ist gleichzeitig Mitinhaber der Einrichtung), unter Druck zu setzen?
Oder ist es nur ratsam den Weg über das Arbeitsgericht zu gehen um den Restlohn einzuklagen.
Meine Lebensgefährtin ist auf das Restgehalt angewiesen, vor allem auch, weil ein teurer Umzug in die Schweiz jetzt ansteht und wir einen und langwierigen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht vermeiden wollen.
Vielen Dank für eure Auskunft und die Mühe, die ich vielleicht dadurch verursache.
Gruss, Dieter