Hallo,
ein Arbeitgeber (GmbH) führt pünktlich Lohnsteuer und Sozialabgaben eines AN ab. Der Nettolohn wird jedoch verspätet an den AN ausgezahlt.
Die Verzögerung beläuft sich seit mehreren Jahren auf 1 bis 2 Monate, aktuell ist sie auf 4 Monate angestiegen.
Hat der AN ggf. durch stillschweigende Akzeptanz dieser Praxis ein Problem bei einer evtl Einforderung der ausstehenden Nettolöhne?
Wie stellt sich diese Situation im Insolvenzfall dar?
Vielen Dank im Voraus
Söhr