Hallo!
aber wenn du eine firma mit
aufgebaut hast und das produkt um was es geht von den
kinderschuhen her kennst…
Ich fasse mal zusammen:
Derzeit können keine Gehälter bezahlt werden. Es kann noch Monate dauern, bis eine erhoffte Besserung eintritt. Das Unternehmen kaut auf finanziellen Altlasten herum.
Weitere Zeit ohne Gehalt ist von den Beschäftigten nicht durchzustehen.
Nach diesen naturgemäß lückenhaften Informationen läuft der Inhaber/Geschäftsführer Gefahr, sich einer strafbaren Insolvenzverschleppung schuldig zu machen. Ganz wichtig wäre noch die Information, was mit Beiträgen zur Sozialversicherung los ist, ob es dort einen Rückstand gibt. Das wäre brandgefährlich und ohne weiteres strafrechtlich relevant.
Die ganze Kiste hört sich nach dringend fälligem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens an. Der positive Effekt für die Mitarbeiter wäre, sie bekämen für bis zu 3 Monate rückwirkend Insolvenzausfallgeld. Damit wäre die existentielle Not erst einmal beendet. Auch für ein Unternehmen muß eine Insolvenz keine Katastrophe sein. Eine Inso kann sogar der bestmögliche Rettungsanker sein, wenn man es richtig anstellt, das Geschehen sehr weitgehend in der Hand behält und nicht abwartet, bis gar nichts mehr geht, Außenstehende (z. B. Sozialkassen) den Inso-Antrag stellen und sich der Staatsanwalt für die Vorgänge interessiert. Eine Insolvenz kann ein geradezu elegantes Mittel sein, die Zukunft von drückenden Altlasten zu befreien.
Unter der Voraussetzung, daß die entscheidenden Leute mit offenen Karten spielen und wirklich ehrlich miteinander umgehen, kann eine Insolvenz geeignet sein, Altlasten los zu werden, um unbelastet Zukunft gestalten zu können. Am besten bedient man sich eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters mit einschlägigen Erfahrungen. Für die Mitarbeiter sorgt erstmal das Arbeitsamt, mit den wichtigsten Kunden führt man Gespräche und auch mit der Bank führt man ein offenes Gespräch. Wenn dort nicht gerade ein zu dusseliges Greenhorn hockt, kann man über alles reden. Das alles geschieht mit Hilfe des erwähnten Steuerberaters/Anwalts. Mit dem wird auch vorbereitet, daß das Inso-Verfahren entweder in Eigenverwaltung durchgeführt wird oder dem Inso-Verwalter klar gemacht werden kann, daß die Fortführung des Unternehmens oder einer Auffanglösung sinnvoll ist.
Gemengelagen aus Darlehen, persönlichen Bürgschaften und anderen Verquickungen mit Privatvermögen kenne ich natürlich nicht. Ungeachtet dessen kann die Hängepartie so nicht weitergehen. Aus meiner Sicht solltest Du deshalb sofort mit Deinem Chef sprechen und ihm die Insolvenz als Rettungsmaßnahme vorschlagen. Er möge sich dafür umgehend mit einem Steuerberater an einen Tisch setzen. Dabei lassen sich der Betrieb, die Arbeitsplätze und die wirtschaftliche Existenz des Chefs u. U. retten. Wenn Dein Chef aber nichts hören, nichts sehen und nur mit dem Kopf durch die Wand will, während Du in den leeren Kühlschrank guckst und Deine Miete nicht mehr bezahlen kannst, mußt Du eben den Inso-Antrag stellen und sofort zum Arbeitsamt gehen und Inso-Ausfallgeld beantragen.
Gruß
Wolfgang