ich beschreibe ihnen gerade nochmal die Situation:
Ich arbeite bei als Azubi im 3.LJ.
Mein Arbeitgeber zahlt seit 3monaten kein Gehalt mehr.
Alle Beschäftigten bekommen ihr Gehalt nicht, das telefon wurde zwischenzeitlich abgestellt (geht nun wieder),usw…
Ein Ende dieser Zahlungsunfähigkeit ist nicht abzusehen.
Einen Insolvenzantrag stellt mein Chef auch nicht aus und alle Beschäftigten werden es aufgrund der kosten ebenfalls nicht tun.
Ich habe nun einen Fachanwalt beauftragt der einen Brief aufgesetzt hat, in dem er den Arbeitgeber eine Zahlungsfrist setzt.Wie schon erwähnt hat mein Anwalt mir empfohlen ebenfalls auf mein Arbeitszurückbehaltungsrecht zu pochen.
Der Brief sollte Anfanf dieser Woche hier eintreffen.
Mit meinem Chef ist nicht mehr zu reden, er blockt sofort ab und erzähl uns immer wieder neue „Geschichten“ wie der Betrieb wieder auf die Beine kommt.
Jedoch kam dies nun schon ewige Male vor ,dass man davon ausgehen kann das es alles Lügen sind.
NUn meine Frage …mein Anwalt sagt ich kann auf mein Recht der Arbeitsniederlegung bestehen(er weiss das ich azubi bin)
Die Ihk sagt das dies nicht möglich sei da ich ja kein gehalt bekomme sondern eine Ausbildungsvergütung.
Das ist doch Quatsch, warum sollte man wegen so einer Wortspielerei als Azubi weniger Rechte haben?
auf Deine Frage mit dem Arbeitsniederlegungsrecht kann ich keine Antwort geben. Die fehlende Vergütung ist sicher schmerzhaft. Worüber ich mich aber auch informieren würde, wäre, wie Du Deine Ausbildung mit Sicherheit abschließen kannst, falls der Laden im Insolvenzfall nicht weitergeführt wird. Da gibt es sicherlich bei der IHK Infos und Auffangregelungen.
Ein Ende dieser Zahlungsunfähigkeit ist nicht abzusehen.
Einen Insolvenzantrag stellt mein Chef auch nicht aus und alle
Beschäftigten werden es aufgrund der kosten ebenfalls nicht
tun.
Wenn er, wovon man ausgehen kann, seit drei Monaten auch die Sozialversicherungen nicht bezahlt, kannst Du sicher sein, dass eine Krankenkasse das gerade für euch übernimmt. Ich habe es auch noch nicht erlebt, dass die Beschäftigten selbst Insolvenz-Fremdantrag stellen, das fänd ich aber mal eine coole Variante…
Was die Kohle angeht: Die drei Monate vor Insolvenzeröffnung gibt es das Insolvenzgeld, da würdest Du rückwirkend vom Arbeitsamt Geld bekommen. Was davor nicht bezahlt wurde, kannst Du nur bei der Insolvenztabelle anmelden. Wenn dann überhaupt eine Quote gezahlt wird, dauert das bis zur Verfahrensbeendigung (das kann auch Jahre dauern), bis Du etwas bekämst. Wenn also bald ein Insolvenzantrag gestellt wird, und die Insolvenz bald eröffnet wird, sind das schon mehr als drei Monate. Ein wenig Vergütung solltest Du also vorsichtshalber schon nicht mehr einplanen.
noch eine Ergänzung, falls ihr wirklich selbst den Insolvenzantrag stellen wollt. Das kann Sinn machen, weil ihr damit nicht zuviel Lohn/Gehalt verliert.
Wenn also wirklich Zahlungsunfähigkeit vorliegt, muss sich nur einer finden, der den Antrag stellt. Der bekommt vom Gericht eine Kostenrechnung. Wenn ihr euch zusammentut und der Antragsteller von allen die schriftliche Zusage erhält, den soundsovielten Teil der Kosten zu tragen, ist es wieder recht günstig. Das Gehalt dagegengerechnet, das ihr derzeit nicht bekommt, wäre es ein Überschussgeschäft. Es sollten bloß nicht mehrere einen Antrag stellen, dann bekommt jeder eine Rechnung!
Es muss nicht unbedingt ein Titel vorliegen, es genügt, wenn der Antragsteller glaubhaft darstellen kann, dass Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Falls ihr das starten solltet, holt euch aber Unterstützung von einem Insolvenzverwalter vor Ort.
Ist es richtig das wenn die gehälter Dez,Jan und Februar ausstehen und er erst im Juli Insolvenz anmeldet das dann nur die Gehälter vom Juli,Juni und Mai gezahlt werden??
bis dann
Ben
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Ist es richtig das wenn die gehälter Dez,Jan und Februar
ausstehen und er erst im Juli Insolvenz anmeldet das dann nur
die Gehälter vom Juli,Juni und Mai gezahlt werden??
Achtung Unterschied: Erst wird die Insolvenz beantragt, dann ggf. eröffnet. Da kann möglicherweise noch ein Sachverständigengutachten zwischenliegen, dann dauert das ein paar Wochen.
Insolvenzgeld gibt es für die 3 Monate ab Eröffnung (nicht ab Antrag)! Es wird taggenau 3 Monate zurückgerechnet. Bei Insolvenzeröffnung am 15.07. wird ab 15.04. gezahlt, und zwar das Netto-Gehalt.