Arbeitgeber zahlt nicht richtig

Hallo,

ich habe eine Frage. Nach meiner Bundeswehrzeit musste ich durch das Arbeitsamt eine Helferstelle annehmen. Hab auch gleich mit dem ersten Vermittlungsvorschlag Erfolg gehabt. Lt Arbeitsvertrag mit der Firma sollte ich bei 40 Wochenstunden ein Bruttogehalt von 1622,81 € bekommen. Ich bin die erste Woche hingegangen, und bin dann erkrankt. Also ehrlich, nicht aus „Null-Bock-Laune“ nicht hingegangen oder sonstiges. Hatte eine Sehnenscheidentzündung. Wurde insgesamt 3 Wochen vom Hausarzt krank geschrieben, und habe die Krankmeldungen auch direkt zum Arbeitgeber gebracht, und auch an die Krankenkasse gesendet.
Ich kann den Arbeitgeber in seiner Position verstehen, das er mich innerhalb der Probezeit gekündigt hat. Also erster Arbeitstag war der 20.06.2011, und die gekündigt wurde ich für den 19.07.2011. Sprich ein Monat bei der Firma angestellt.

Jetzt kommt aber das was ich eben nicht verstehe… Ich habe die Verdienstabrechnung erhalten, und kriege nur die erste Woche bezahlt! Das ist doch nicht richtig oder? Ich kenne das von meiner „Vor-der-Bundeswehr-Zeit“ so, dass das Gehalt auch bei Krankheit weitergezahlt wird.
Hätte ich mich jetzt irgendwie falsch verhalten, würd ich sogar noch den Mund halten. Aber ich habe morgens vor der Arbeit angerufen, das ich mich krankmelden muss, sofort das ärztliche Attest an den Arbeitgeber geleitet und auch an die Krankenkasse.

Bin ich jetzt im Recht wenn ich mir einen Anwalt nehme, und mein restlichen Lohn haben möchte?

Hallo, also wenn ich das jetzt richtig verstehen bist du innerhalb der ersten 4 Wochen nach Beginn Deines Arbeitsverhältnisses erkrankt?! Wenn dem so ist, hast du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, da innerhalb der ersten 4 Wochen in einem Beschäftigungsverhältnis kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Das ist kein Drama. Du hast Anspruch auf Krankengeld. Hier ist zuständig Deine Krankenkasse. Es muss aber ein Antrag gestellen werden. Also bei Deiner Krankenkasse anrufen, den Antrag anfordern und ausfüllen. Da muss Dein Arbeitgeber auch noch was bescheinigung und dann bekommst Du eben Krankengeld. Soweit ist weiß in voller Höhe.

Viel Erfolg

Ella

Hallo,

es ist richtig, dass der Arbeitgeber auch im Krankheitsfalle bezahlen muss (bis zu 6 Wochen). Allerdings bekommt der Arbeitgeber diese Kosten durch die Teilnahme am „U 1 - Verfahren“ (sofern er daran teilnimmt, das hängt von der Betriebsgröße ab) ja auch anteilmäßig wieder erstattet. Nur die erste Woche abzurechnen ist nicht in Ordnung.

Ich würde noch mal mit dem Arbeitgeber sprechen. Wenn das keinen Erfolg hat, dann ist der Weg mit dem Anwalt wohl der Einzige, der übrig bleibt.

Viel Erfolg und gute Besserung!

Michaela

Hallo,
es ist rechtens, dass der Arbeitgeber nur für eine Woche Lohn zahlt. Diese Regelung gilt seit ein paar Jahren. Wenn man eine neue Arbeitsstelle annimmt und in den ersten 4 Wochen krank wird, braucht der Arbeitgeber nicht zu zahlen. Allerdings kannst Du dir das Geld als Krankengeld von Deiner Krankenkasse holen. Also spreche mit Deinem Berater bei der Krankenkasse.
HG Circan