Arbeitgeber zahlt nicht

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin in einer GmbH beschäftigt mit zwei Geschäftsführern. Einer der beiden hat sich jetzt dazu entschlossen zu schmollen. Und tätigt jetzt unter anderem keine Überweisungen mehr, insbesondere keine Gehaltsüberweisungen. Anfangs hat er gesagt er müßte das klären mit dem anderen GF -hat er aber nicht- jetzt geht er nicht mehr ans Telefon. Am Firmensitz ist er auch nicht mehr zu erreichen, ich habe auch keinen Zugang zu den Räumen da ich den Schlüssel abgeben mußte.

Der andere GF kann nicht überweisen weil mittlerweile beide GF gemeinsam unterschreiben müssen.

Meine Kollegen wollen nun versuchen per Lastschrift das Geld abzubuchen. Was für Möglichkeiten haben wir noch? Ein Mahnverfahren ist ja sehr langwierig. Gibt es die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung, wenn ja wie geht das?

Für Eure Antworten wäre ich sehr dankbar

Viele Grüße

Tim

Schnell ist nur das Arbeitsamt…
Hi!

Aber beschäftigt bist Du noch?!

Nun ja - kurz: Es wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als den ganzen Wust bürokratisch zu lösen…

Du schreibst am besten erst einmal ein nettes Einschreiben mit der Aufforderung, binnen einer angemessenen Frist (eine Woche würde ich vorschlagen) zu zahlen. Kommt dann nichts, gehst Du zum Arbeitsgericht und klagst das Ganze ein!
Vorher (wenn der Arbeitgeber nicht reagiert) stattest Du Deinem Arbeitsamt einen Besuch ab und klärst die darüber auf, dass Dein Arbeitgeber sich in Annahmeverzug befindet (ich habe doch richtig verstanden, dass er Dich nicht mehr arbeiten lässt, da Du den Schlüssel abgeben musstest?) und beantragst Insolvenzgeld (? - man möge mir den vielleicht falschen Ausdruck verzeihen). Das Arbeitsamt sollte eigentlich zahlen und sich das Geld von Deinem Arbeitgeber zurückholen!

Ach ja - eine außerordentliche Kündigung wäre noch angebracht (heißt fristlos! Dafür brauchst Du einen wichtigen Grund - den hast Du aber, da Dein Arbeitgeber nicht zahlt!).

Der andere GF kann nicht überweisen weil mittlerweile beide GF
gemeinsam unterschreiben müssen.

Das finde ich persönlich schon ziemlich merkwürdig!

Meine Kollegen wollen nun versuchen per Lastschrift das Geld
abzubuchen. Was für Möglichkeiten haben wir noch? Ein
Mahnverfahren ist ja sehr langwierig. Gibt es die Möglichkeit
einer einstweiligen Verfügung, wenn ja wie geht das?

Per Lastschrift könnt Ihr wohl knicken - jede Lastschrift kann innerhalb von einem halben Jahr (?) zurückgebucht werden! Die Frage mit der einstweiligen Verfügung solltest Du noch mal beim Arbeitsgericht stellen! Die geben Dir mit Sicherheit eine fundiertere Auskunft als ich das hier kann!

Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben

Grüße
Guido

Hallo.

Lies mal:

http://www.hensche.de/infos_arbeitsrecht_zahlungsver…

Gruß,
LeoLo

Hi,

Meine Kollegen wollen nun versuchen per Lastschrift das Geld
abzubuchen.

nur eben dazu: Um am Lastschriftverfahen teilzunehmen, muß man erstmal bei seiner Bank ein entsrechendes Formular ausfüllen, in dem man bestätigt, daß einem eine Einzugsermächtigung vorliegt. Das kann man in diesem fall wohl ausschließen. Was das für Folgen hat, wenn man es trotzdem versucht, kann ich aus dem Stehgreif nicht sagen, empfehlenswert ist das allemal nicht. Außerdem hat der Kontoinhaber die Möglichkeit, die Zahlung ohne Angabe von Gründen zurückbuchen zu lassen. Nach den neuen AGB der Banken (seit 1.6.2002) bis zu 6 Wochen nach dem letzten Rechnungsabschluß.

Gruß
Christian