Arbeitgeber zahlt PromotionJob nicht !

Hallo liebe User, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Hierbei geht es um einen Promotion-Fall.
Die Promoterin/Promoter nimmt ein Job-Angebot an und führt diesen auch gut aus.
Am letzten Aktionstag geschieht ein kleines Unglück, indem er/sie den Schlüssel des Mietwagens, der zu gewinnen war, im Kofferraum einschließt.
Alle Maßnahmen werden offen gelegt um irgendwie an den Schlüssel zu kommen - keine Chance !

Die/Der Promoter/in schreibt die Rechnung an die Agentur über die gearbeiteten Stunden.

Nun will die Agentur kein Geld rausrücken und sagt, das der/die Promoter/in noch Froh sein könne, das die Agentur dem/der Promoter/in nicht den Schadensersatz in Rechnung stellt.

Darf eine solche Marketng-Agentur überhaupt einfach das Geld für erbrachte Leistungen nicht bezahlen ?

Nein

Am letzten Aktionstag geschieht ein kleines Unglück, indem
er/sie den Schlüssel des Mietwagens, der zu gewinnen war, im
Kofferraum einschließt.

Unbeabsichtigt? Na klar.

Nun will die Agentur kein Geld rausrücken und sagt, das
der/die Promoter/in noch Froh sein könne, das die Agentur
dem/der Promoter/in nicht den Schadensersatz in Rechnung
stellt.

Soll sie versuchen.

Darf eine solche Marketng-Agentur überhaupt einfach das Geld
für erbrachte Leistungen nicht bezahlen ?

Man kann es ja mal probieren.

Also: Auf zum Arbeitsgericht. Oder vorher mit Getränken und Essen deren Büro blockieren bis es freiwillig die Kohle hat.

Gruß

Stefan

Es war unabsichtlich, aber was tun, wenn der/die Promoter/in nicht Rechtsschutz versichert ist.

Die Agentur sagt einfach, das der/die Promoter/in eine Gutschrift des offenen Betrages an die Agentur stellen soll.
Das würde heißen, das die gearbeiteten Stunden der Agentur vergütet werden und der/die Promoter/in kein Geld- 200 EUR- bekommt !

Die Schadenskosten betragen, wie die Agentur sagt, 700 EUR !

Soll der/die Promoter/in nun gar nichts machen und warten - oder doch einen Anwalt einschalten - oder einfach eine E-mail an die Agentur schreiben, in der sie mit einem Anwalt droht ?

Nachfrage
Hi!

War der fiktive Promoter freiberuflich tätig?

LG
GUido

Ja er war freiberuflich tätig, dass heißt Selbstständig mit Gewerbeschein.

Kein Arbeitsrecht - kein Arbeitsgericht!
Hi!

Falsche Adresse!

LG
Guido

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Hallo,

Alle Maßnahmen werden offen gelegt um irgendwie an den
Schlüssel zu kommen - keine Chance !

Äh den versteh ich nicht, MAßnahmen offengelegt ist so ne Wendung. Also wurde vom Verursacher (dem Promoter) ein Schlüsseldienst oder Autoknacker(Abschlepper, die können auch sowas) angefordert. Dann ist dieser Autoknacker vom Promoter zu bezahlen und der Promoter bekommt von der Agentur das Geld abzüglich evtl. Schäden am Fahrzeug.
Insgesamt kann das mehr werden als die 200 Eu.

Nun will die Agentur kein Geld rausrücken und sagt, das
der/die Promoter/in noch Froh sein könne, das die Agentur
dem/der Promoter/in nicht den Schadensersatz in Rechnung
stellt.

Da hat sie recht, ist durchaus eine Agentur, miit der man nicht mehr zusammenarbeiten sollte, aber als Selbstständiger Promoter kann man sich ja seine Kunden aussuchen. (Nur mal so, dir scheinen die rollen nicht ganz klar zu sein)

Darf eine solche Marketng-Agentur überhaupt einfach das Geld
für erbrachte Leistungen nicht bezahlen ?

Naja, der andere Weg wäre es erst zu bezahlen und dann den Schadenersatz zurückzufordern. Und zudem den Promoter den Autoknacker bezahlen zu lassen.
Was ist dir lieber?

Übrigens eine Rechtschutz wird dir hier nicht weiterhelfen, aber du hast doch für dein Gewerbe sicher eine Haftpflichversicherung abgeschlossen (Wenn nicht dann nachholen, sowas kann schließlich wieder passieren oder etwas anderes, zB. wenn du Passanten irgendein hippes zu promotendes Getränk über die Kleidung kippst oder so)

Gruß Susanne

Servus,

neugierhalber: Wo ist in diesem Fall ein Arbeitgeber?

Das klingt wie eine rhetorische Frage, ist es aber nicht: Die Verantwortung des selbständigen Auftragnehmers geht weiter als diejenige eines Arbeitnehmers.

Wenn ein selbständiger Unternehmer dafür in Anspruch genommen wird, wenn er bei seiner Tätigkeit fremdes Eigentum beschädigt (bzw. hier: unbrauchbar macht), so ist das erstmal nichts Überraschendes.

Das Einbehalten des Honorars wäre dann Schadensersatz in Geld gem. § 249 Abs 2 BGB.

Eine der ersten zwanzig Fragen bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist die nach dem angemessenen Versicherungsschutz. Das Stichwort hieße hier wohl Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

Schöne Grüße

MM

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Hi.

Es war unabsichtlich, aber was tun, wenn der/die Promoter/in
nicht Rechtsschutz versichert ist.

Ob Absicht oder nicht dürfte wenig relevant sein.
Denn es herrscht kein Arbeitnehmerverhältnis, bei dem ein AN gegen fahrlässige Fehler gut geschütz ist, sondern um ein Verhältnis „Auftraggeber - Auftragnehmer“ oder noch besser ausgedrückt: Um einen stinknormalen Vetrag zwischen 2 Parteien zur Erbringung einer Dienstleistung.

Die Agentur sagt einfach, das der/die Promoter/in eine
Gutschrift des offenen Betrages an die Agentur stellen soll.
Das würde heißen, das die gearbeiteten Stunden der Agentur
vergütet werden und der/die Promoter/in kein Geld- 200 EUR-
bekommt !

Die Schadenskosten betragen, wie die Agentur sagt, 700 EUR !

Und wahrscheinlich können Sie diesen auch nachweisen…
Da kann die Promoterin doch schon froh sein, dass Ihr dieser nicht in voller Höhe in Rechnung gestellt wird.

Soll der/die Promoter/in nun gar nichts machen und warten -
oder doch einen Anwalt einschalten - oder einfach eine E-mail
an die Agentur schreiben, in der sie mit einem Anwalt droht ?

Worauf will sie denn warten? Darauf dass der Rest des Schadens auch noch bezahlt werden muss? Auf ein Wunder? Auf sonst was.

Anwalt wäre keine schlechte Idee… der könnte der Promoterin bestimmt ausführlicst erklären, wieso sie nicht nur kein Honorar bekommt (Das ja mit dem Schaden verrechnet wurde) sondern wieso sie auch noch Glück hat wenn Ihr keine Forderung ins Haus flattert.

Gruss HighQ

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