Arbeitgeber zahlungsunfähig - Rückzahlung EGZ?

Ein Arbeitgeber ist praktisch zahlungsunfähig. Er hat mitgeteilt, dass er die Löhne nicht bezahlen kann. Wenn Arbeitnehmer nun aufgrund ausbleibender Lohnzahlungen fristlos kündigen, welche Auswirkungen hat das dann auf Eingliederungszuschüsse, die der Arbeitgeber von der Arbeitsagentur für Arbeitnehmer erhält. Muss er davon etwas zurückzahlen weil er evtl. die vereinbarte Beschäftigungszeit bzw. Nachbeschäftigungszeit nicht eingehalten hat?

Ein Arbeitgeber ist praktisch zahlungsunfähig. Er hat
mitgeteilt, dass er die Löhne nicht bezahlen kann. Wenn
Arbeitnehmer nun aufgrund ausbleibender Lohnzahlungen fristlos
kündigen, welche Auswirkungen hat das dann auf
Eingliederungszuschüsse, die der Arbeitgeber von der
Arbeitsagentur für Arbeitnehmer erhält. Muss er davon etwas
zurückzahlen weil er evtl. die vereinbarte Beschäftigungszeit

bzw. Nachbeschäftigungszeit nicht eingehalten hat?

Hallo, ich weiß zwar nicht ob eine Antwort noch interessiert wegen des Datums, aber ich antworte trotzdem mal. Wenn in diesem Falle der Arbeitnehmer fristlos kündigt, dann macht der Arbeitnehmer etwas falsch. Im Gegenteil, der Arbeitnehmer kann bis zum Ende, seine Forderungen im Insolvenzverfahren einklagen. In dieser Zeit, erhält er alle staatlichen finanziellen Unterstützungen. Wie man den ARbeitgeber an den Ar… packt, ist eigentlich uninteressant. Meistens ist das Geld, sprich der EGZ, verloren und es heult niemand danach weil nix zu holen ist. Nicht destotrotz, wird es trotzdem vom Arbeitsamt, im Insolvenzverfahren, mit eingeklagt.