Arbeitgeber zahlungsunfähig - Rückzahlung EGZ?

Ein Arbeitgeber ist praktisch zahlungsunfähig. Er hat mitgeteilt, dass er die Löhne nicht bezahlen kann. Wenn Arbeitnehmer nun aufgrund ausbleibender Lohnzahlungen fristlos kündigen, welche Auswirkungen hat das dann auf Eingliederungszuschüsse, die der Arbeitgeber von der Arbeitsagentur für Arbeitnehmer erhält. Muss er davon etwas zurückzahlen weil er evtl. die vereinbarte Beschäftigungszeit bzw. Nachbeschäftigungszeit nicht eingehalten hat?

Hallo Salem

Ja, muss er.

LG, Su