Arbeitgeber- Zertifikat über Weiterbildung

Hallo,

und zwar interessiere ich mich für einen Nebenjob als Erste-Hilfe Ausbilder und habe da auch schon 2 Angebote gefunden. Ich habe noch keine Ausbildung zum EH-Ausbilder absolviert weswegen ich dies mit einer der Firmen machen müsste. Und zwar ist dies so geregelt dass man 100 Euro des Kurses erstmal selber tragen muss, die Unterkunft auch und dies dann später nach erfolgreichen Einsätzen zurück bekommt. Aber man bekommt kein Zertifikat als EH-Ausbilder. Ich meine ich verstehe, dass die Firmen nicht auf ihre Kosten ausbilden und ich dann evtl. nach dem ich das Geld zurückerstattet kriegt habe wechsel. Aber ich sehe es auch nicht ein im Voraus für eine Ausbildung, zumal ich auch nicht viel Bares habe zu bezahlen und dann später kein Zertifikat dafür bekomme. Wenn ich mal umziehe und diese Firma nicht in diesem Umkreis tätig ist müsste ich dann theoretisch die komplette Ausbildung nochmal machen.

Weiß jemand von euch, ob der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist ein Zertifikat über die Ausbildung auszuhändigen?

Vielen Dank für die Mühe
und viele Grüße

Hallo lisalein91,

Deine Angaben lesen sich für mich etwas verwirrend.

Ich habe noch keine Ausbildung zum EH-Ausbilder
absolviert weswegen ich dies mit einer der Firmen machen
müsste.

Das verstehe ich nicht. Ist diese „Firma“ lediglich Ausbildungsanbieter oder dann Dein Arbeitgeber?

Und zwar ist dies so geregelt dass man 100 Euro des
Kurses erstmal selber tragen muss, die Unterkunft auch und
dies dann später nach erfolgreichen Einsätzen zurück bekommt.

Dies muss irgendwo schriftlich fixiert sein, eine gute Stelle ist dafür der Arbeitsvertrag.

Aber man bekommt kein Zertifikat als EH-Ausbilder.

Wenn es eine „interne“ Aus-/Fortbildung ist, muss dies nicht verwundern, lediglich, dass die Ausbildung vom Arbeitnehmer bezahlt werden muss. [In der Fitnessbranche ist es üblich, dass das Unternehmen die Zertifikatskosten übernimmt und diese je nach Dauer der Beschäftigung abgegolten werden, kündigt man eher, werden prozentuale Rückzahlungen an den Arbeitgeber fällig.]

Wenn
ich mal umziehe und diese Firma nicht in diesem Umkreis tätig
ist müsste ich dann theoretisch die komplette Ausbildung
nochmal machen.

Nein, denn dann hättest Du ja den Nachweis durch das Arbeitszeugnis.

Weiß jemand von euch, ob der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist
ein Zertifikat über die Ausbildung auszuhändigen?

Nein, dazu gibt’s keine Verpflichtung.

Zusammenfassend: Schau Dir die Vertragsbedingungen an. Es muss geregelt sein, wie es mit der Abarbeitung/Bezahlung der Ausbildung laufen soll, ebenso die Ausbildung selber: Gültigkeit, Ausbildungsinhalte etc.

(Wobei ich insgesamt ein eher „mulmiges“ Gefühl habe. Was ist, wenn Du die Ausbildung machst, die Du selber finanziert hast, und dann gar nicht eingesetzt/eingestellt wirst und/oder keine Folgeaufträge bekommst --> unbedingt klären. Ist das Zertifikat Voraussetzung für eine Einstellung?)

Beste Grüße

Michael

Vielen Dank für die Antwort

Also wenn man noch kein EH-Ausbilder ist bieten die Firmen, über welchen Anbieter weiß ich auch nicht, Kurse zu bestimmten Zeiten vergünstigt unter gewissen Bedingungen auch umsonst an. Die Ausbildung zum EH-Ausbilder ist staatlich geregelt sprich ein Zertifikat hierfür müsste es geben und man könnte damit auch wo anders ausbilden.

Das Arbeitszeugnis gibt mir aber doch nicht die Berechtigung wo anders damit ohne Zertifikat zu arbeiten? Man kann sich ja auch nicht mit einem Arbeitszeugnis indem steht dass man bspw. 2 Jahre im Krankenhaus als Gesundheits- und Krankenpfleger gearbeitet hat, ausweisen ohne das Ausbildungszeugnis aufweisen zu können?

Hi lisalein91,

Also wenn man noch kein EH-Ausbilder ist bieten die Firmen,
über welchen Anbieter weiß ich auch nicht, Kurse zu bestimmten
Zeiten vergünstigt unter gewissen Bedingungen auch umsonst an.

Das ist nach wie vor kryptisch für mich. Noch mal zu Deiner Ursprungsfrage: Wieso bekommst Du kein Zertifikat ausgestellt? Sind Arbeitgeber und Ausbildungsstätte identisch?

Die Ausbildung zum EH-Ausbilder ist staatlich geregelt sprich
ein Zertifikat hierfür müsste es geben und man könnte damit
auch wo anders ausbilden.

Dann ist doch klar, dass Dir das Zertifikat ausgestellt werden muss, wenn Du nachweisen können musst, dieser Tätigkeit nachgehen zu dürfen.

Das Arbeitszeugnis gibt mir aber doch nicht die Berechtigung
wo anders damit ohne Zertifikat zu arbeiten? Man kann sich ja
auch nicht mit einem Arbeitszeugnis indem steht dass man bspw.
2 Jahre im Krankenhaus als Gesundheits- und Krankenpfleger
gearbeitet hat, ausweisen ohne das Ausbildungszeugnis
aufweisen zu können?

Das bezog sich darauf (nicht wissend, dass es sich um eine staatlich geregelte Ausbildung handelt), dass Du - bei einer „branchenüblichen“ Ausbildung - den Nachweis hättest erbringen können, dass Du in diesem Bereich tätig warst, sofern der Arbeitgeber, der zugleich Ausbilder gewesen wäre, kein Zertifikat ausgestellt hätte.

Beste Grüße

Michael

Also ich müsste bei einem anderem Arbeitgeber mit diesem Zertifikat nachweisen dass ich dieser Tätigkeit nachgehen kann. Vermutlich hat dies der Arbeitgeber der die Ausbildung bezahlt?

Hallo,

Das bezog sich darauf (nicht wissend, dass es sich um eine
staatlich geregelte Ausbildung handelt),

Stimmt nicht. Die Bildungsanbieter regeln den Bildungsgang intern. Guckt http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest…
und exemplarisch http://www.asb-mainz.de/ausbilderlehrgang-a1.html

Gruß
Otto

Hallo Otto,

danke für die Ergänzung.

Ich verließ mich darauf, dass die Fragende weiß, welche (in diesem Falle) Weiterbildung sie machen will und wie die Bedingungen sind. Diese Info bestätigt meine erste Antwort: bei internen Ausbildungen kenne ich keine Verpflichtung, ein Zertifikat auszuhändigen (aber dann sind diese selten vom Mitarbeiter zu zahlen - und wenn, dann sollte schriftlich geregelt sein, wie die Abgeltung durch den Arbeitgeber aussieht).

Grüße

Michael

Und zwar ist dies so geregelt dass man 100 Euro des
Kurses erstmal selber tragen muss, die Unterkunft auch und
dies dann später nach erfolgreichen Einsätzen zurück bekommt.

Wenn das alles so ist, ist es sicherlich auch irgendwo schriftlich geregelt. Ich würde erst unterschreiben, wenn dort auch eingetragen ist, dass es ein entsprechendes Zertifikat gibt.

Gerade wenn man (zunächst) einen Teil der Kosten selbst trägt, sollte die Ausgabe eines Zertifikats eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

Auch der Arbeitgeber sollte, wenn er nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert ist, selbst daran interessiert sein, dass er ein gültiges Zertifikat in den Personalunterlagen liegen hat. (http://www.iso9001.qmb.info/ressourcen/personen.htm siehe 6.2.2)

Alternative:
Bei der ausbildenden Einrichtung schriftlich anfragen, ob und unter welchen Bedingungen es dort ein Zertifikat gibt.

Gruß JK

besteht überhaupt die rechtlich notwendige berufliche vorbildung im rettungsdienst ?