Arbeitgeber zieht mehr Pause ab als gemacht wird!

Eine Frage an die Rechtsprofis: Wie ist die Sachlage falls ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mehr Pausenzeit abzieht als dieser tatsächlich nutzen darf? Beispiel: Der AN arbeitet 9h am Tag und bekommt 1h Pause abgezogen, er erhält also für 8h Lohn. Der AG erlaubt ihm aber nur 45min Pause zu machen mit der Begründung dass er durchschnittlich 15min am Tag für Gespräche mit Kollegen und/oder dem Gang zur Toilette verbrauchen würde. Ist das rechtens? Gibt es dazu entsprechende paragraphen?

Hallo,

spricht denn der AN nicht privat mit Kollegen außerhalb der Pausen und geht er nicht auf die Toilette oder jedenfalls nicht im Umfang von 15 Minuten?

VG
EK

Guten Tag,

Natürlich wechselt der AN auch mal ein paar private Worte mit seinen Kollegen und natürlich muss er auch mal auf Toilette. Muss das nicht jeder?? Aber darf man das als „Pausenzeit“ werten?

Hallo

Aber darf man das als „Pausenzeit“ werten?

Auf Toilette gehen mit Sicherheit nicht.

Ich (Nicht-Jurist) glaube nicht, dass der Arbeitgeber überhaupt was von der Pause abziehen darf. Er könnte höchstens den AN kündigen, weil der zuviel quatscht. Aber das ist ja wahrscheinlich gar nicht der Fall.

Ist denn der AG evtl. klamm, dass er zu solchen Methoden greift?

Viele Grüße

Hallo,

wieso sollte AG Zeiten, in denen der AN nicht arbeitet, bezahlen müssen? Dafür müsste es schon eine Rechtsgrundlage geben. Das könnte § 616 BGB sein, § 616 BGB ist aber abdingbar und viele Betriebe haben diese Tatbestände von Arztbesuch bis Silberhochzeit umfassend und abschließend - ohne diese Themen - geregelt.

Zwar folgt aus dem Persönlichkeitsrecht, dass einem AN der Gang zur Toilette oder das Trinken nicht verboten werden darf. Doch entgegen vieler anderslautender Artikel in Internetforen (Entscheidungen sind mir dazu nicht bekannt) ist damit mE noch nicht gesagt, dass das zwingend Arbeitszeit ist (viele argumentieren da mit dem Persönlichkeitsrecht, dass doch Sozialkontakte und menschliche Bedürfnisse von der Arbeitszeit umfasst seien). Das kann zwar so sein, das wird auch meistens so sein, dass das die AG so sehen, solange ein bestimmtes Maß nicht überschritten ist, doch die Frage ist ja, muss es so sein?

Ich sehe da keine Anspruchsgrundlage. Die Experten beim Stern hingegen schon: http://www.stern.de/wirtschaft/job/ex

Zitat: „Muss ich vor dem Gang auf die Toilette die Stechuhr betätigen? Sören F. aus Schalkholz Seit dem 1. September haben wir eine elektronische Stechuhr. Mein Problem und auch gleichzeitig meine Frage lautet: Ist es rechtens, wenn mein Chef diese Stechuhr vor der Toilette anbringt? Jedes mal, wenn ich ein natürliches Bedürfnis habe, soll ich vorher ausstempeln - das sehe ich nicht ein. Antwort Arbeitgeber können von Ihren Mitarbeitern verlangen, dass sie sich für Pausen ausstempeln. Der Gang zur Toilette wird jedoch nicht als Pause angesehen. Der Betriebsrat des Unternehmens sollte zunächst das Gespräch mit Ihrem Chef suchen und diese Anordnung zurückweisen.“

Von AN kann mE verlangt werden, sich für Kaffeeholen, Rauchen, Privatgespräche oder Toilettengänge auszustempeln, es gibt auch viele Unternehmen, die das tun, insbesondere in den östlichen Bundesländern.

Dann kann aber auch eine Pauschalierungsvereinbarung für solche unbezahlten Arbeitsunterbrechungen grundsätzlich getroffen werden.

Wenn AN aber nicht quatscht oder zur Toilette geht, dann wäre ein solcher pauschaler Abzug unbillig und die Rückkehr zur Einzelabrechnung offen.

VG
EK

Die Frage ist auch bei Rauchern so, weil die mehr Pausen machen. Meist ist in Firmen Rauchverbot und darum müssen Tabakabhängige irgendeinen anderen Platz suchen. Somit ist wieder Zeit für privates weg. Wird das auch abgezogen?

Hallo,

wieso sollte AG Zeiten, in denen der AN nicht arbeitet,
bezahlen müssen? Dafür müsste es schon eine Rechtsgrundlage
geben.

Ich sehe es anders: Der Arbeitgeber ordnet an/erlaubt max. 45 min Pause, behält aber Lohn für 60 min ein. Auf welcher Rechtsgrundlage? Und dies auch noch pauschal?

Da muss der AG eine Grundlage vorlegen. Alles andere kann er individuell erreichen, über Abmahnungen etc. Das „§pauschal“ würde ich sogar weglassen,

Gruß
Der Franke

Hallo,

wieso sollte AG Zeiten, in denen der AN nicht arbeitet, bezahlen müssen?

Warum nicht? Es muss halt jeder mal auf Toilette, ebenso wie jeder innerhalb von 8 Stunden eine Vielzahl von unnötigen Bewegungen macht, die nicht zur Arbeit gehören (z. B. sich am Kopf kratzen, den Schnürsenkel zubinden, Nase putzen, husten, einen Hustenbonbon auspacken, etwas trinken). Das wird ja auch nicht von der Arbeitszeit abgezogen.

Dafür muss der Arbeitgeber ja auch viele Dinge nicht bezahlen, die aber dringend notwendige Voraussetzung sind dafür, dass sein AN zur Arbeit erscheint. Z. B. die Zeit für den Weg zur Arbeit, die Kosten für diesen Weg, normalerweise nicht die Kleidung, die in seiner Firma abgenutzt werden, das ist das was mir im Moment einfällt.

Dafür müsste es schon eine Rechtsgrundlage geben.

Ich meine mit Bestimmtheit, ich hätte schon öfters Urteile gelesen, wo ein AG diese Zeiten nicht zahlen wollte, es aber musste, deswegen habe ich so bestimmt geantwortet. Die Rechtsgrundlage dazu kenne ich aber nicht.

Viele Grüße

Hallo,

mein Posting war nicht als Antwort auf die Frage gedacht. Es gibt hier keine Vereinbarung über Pauschalierung. Sie könnte mE aber getroffen werden.

VG
EK

Hallo,

eben diese Urteile kenne ich nicht. Natürlich kann man niemandem die Vergütung um 1 Sekunde kürzen, weil er sich am Kopf gekratzt oder an Mutti gedacht hat.

Hier verlässt derjenige aber den Arbeitsplatz. Und was ist, wenn er 20 Minuten auf Toilette braucht? Was ist, wenn er Reizdarm hat? Ist das alles zu bezahlen? Und wenn das nicht mehr, woraus folgt das denn?

Eine solche „Relevanzschwelle“ müsste sich dann aus der direkten Abwägung von Persönlichkeitsrecht des AN mit dem Eigentumsrecht des AG ergeben. Wieviel privates Quasseln muss der AG denn bezahlen, weil Arbeit auch aus Sozialkontakten besteht und der AG auch davon indirekt im Sinne des Betriebsfriedens profitiert?

In manchen Firmen geht sofort die „Stechuhr“ aus, wenn man sich aus dem System ausloggt, was man wiederum tun muss, wenn man den Arbeitsplatz verlässt. Jeder Gang zur Kaffeemaschine, zum Klo oder zum Quatschen auf dem Flur bleibt damit unbezahlt. Diese Firmen handeln also illegal?

Wie gesagt, ich weiß, dass das herrschende (Internet-) Meinung ist, meine ist es aber nicht.

VG
EK

Hallo,

eben diese Urteile kenne ich nicht.

Ich muss allerdings zugeben, dass es ziemlich lange her ist, dass ich die gelesen habe. Genaugenommen und wenn ich es mir recht überlege, ist es auf jeden Fall mehr als 15 Jahre her.

In manchen Firmen geht sofort die „Stechuhr“ aus, … Diese Firmen handeln also illegal?

Keine Ahnung …

Aber hinterher einfach von der Pause abziehen, das geht sicher nicht. Da bin ich ganz sicher, auch wenn ich es nicht belegen kann. Wenn er das nicht in Ordnun findet, kann er die abmahnen oder kündigen, aber nicht einfach Geld abziehen.

Viele Grüße

Hab was im Radio gehört …
… was deine These unterstützt.

Da hat sich eine Frau auf der Arbeit, aber in der Toilette, den Fuß umgeknickt und verletzt. Die Sache war dann nicht durch die Berufsgenossenschaft versichert, weil die Frau zwar auf der Arbeit war, aber im Moment sich in privaten Räumlichkeiten (nämlich dem Klo) befand.

Wäre es ihr auf dem Weg zum oder vom Klo passiert, hätte die Berufsgenossenschaft gezahlt, ebenso wie auf dem (direkten) Weg von oder zur Arbeitsstätte.

Ebenso ist es, wenn sie sich in der Kantine ein Bein bricht => nix.
Auf dem Wegn von oder zur Kantine hätte sie dann aber wieder gezahlt.

Viele Grüße