Arbeitgeber zögert Verlängerung heraus

Hallo!

Demnächst endet ein befristetes Arbeitsverhältnis, der Arbeitgeber hat schon mündlich zugesichert, dass der Vertrag verlängert werde soll, der Arbeitnehmer hat ebenfalls zugesagt, zweifelt aber noch an seiner Entscheidung.
Der Vertrag wurde (angeblich) bereits erstellt, dem Arbeitnehmer aber noch nicht ausgehändigt.
Offensichtlich möchte der AG bis zum letzten regulären Arbeitstag des befristeten Verhältnisses mit der Vertragsübergabe warten.

Frage 1:
Sollte der Vertrag nicht bis zum Ende des letzten Arbeitstages an den AN ausgehändigt werden, so ist es legitim am nächsten Tag nicht zur Arbeit zu erscheinen, obwohl bereits weiterführende Planungen des Dienstes, Urlaubs, etc. getroffen wurden, oder?
Immerhin ist der AN ohne gültigen Arbeitsvertrag nicht versichert, korrekt?

Oder kann der AG den neuen Vertrag auch später aushändigen und auf die Arbeitsleistung des AN bestehen?

Frage 2:
Kann der AG dem AN im Falle des Nichterscheinens, nach Ende des ersten Vertrags, eine Vertragsstrafe auferlegen, wegen Nichteinhaltung von Kündigungsfristen? (ist im befristeten Vertrag geregelt)

Frage 3:
Bereits nach kurzer Zeit hat der AG mit dem AN eine mündliche Gehaltserhöhung vereinbart, weigerte sich aber diese schriftlich festzuhalten. Laut Arbeitsvertrag sind keine mündlichen Zusatzabsprachen getroffen wurden. Das Gehalt wurde entsprechend der Erhöhung bezahlt.
Ist dieses Vorgehen des AG rechtens?
Kann der AN bei einer Vertragsverlängerung verlangen, dass im neuen Vertrag das angepasste Gehalt notiert wird?

Frage 4:
Der AN hat Anspruch auf ALGI.
Kann der AN von der Agentur für Arbeit mit einer Sperrzeit belegt werden, wenn er den neuen Arbeitsvertrag ablehnt?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo

Demnächst endet ein befristetes Arbeitsverhältnis, der Arbeitgeber hat schon mündlich zugesichert, dass der Vertrag verlängert werde soll, der Arbeitnehmer hat ebenfalls zugesagt, zweifelt aber noch an seiner Entscheidung.
Der Vertrag wurde (angeblich) bereits erstellt, dem Arbeitnehmer aber noch nicht ausgehändigt.

Es fragt sich, warum der AG so lange warten will. Entweder findet er es nicht so wichtig, und ist einfach zu faul dazu, oder er will dem AN in letzter Minute irgendwas unterjubeln, was der vielleicht nicht so genau liest. Aber das kann der AN ja verhindern, indem er es doch genau liest oder vorher auf einem schriftlichen Vertrag besteht.

Frage 1:
Sollte der Vertrag nicht bis zum Ende des letzten Arbeitstages an den AN ausgehändigt werden, so ist es legitim am nächsten Tag nicht zur Arbeit zu erscheinen, obwohl bereits weiterführende Planungen des Dienstes, Urlaubs, etc. getroffen wurden, oder?
Immerhin ist der AN ohne gültigen Arbeitsvertrag nicht versichert, korrekt?

Wenn der AN nach Ende des letzten Arbeitstages wieder auf der Arbeit erscheint, da arbeitet und nicht vom AG daran gehindert wird, hat er automatisch einen unbefristeten Vertrag, d. h. der vorige befristete Vertrag wird entfristet.

Außerdem ist auch ein mündlicher Vertrag gültig. Und so wie ich das verstehe, besteht bereits ein mündlicher Vertrag.

Frage 2:
Kann der AG dem AN im Falle des Nichterscheinens, nach Ende des ersten Vertrags, eine Vertragsstrafe auferlegen, wegen Nichteinhaltung von Kündigungsfristen? (ist im befristeten Vertrag geregelt)

Was den befristeten Vertrag betrifft, natürlich nicht. Wenn aber schon mündlich ein Vertrag geschlossen wurde, dann gilt der. Er ist zwar schwer(er) zu beweisen, aber gültig ist er trotzdem. Die Vertragsstrafe, die im vorigen Vertrag drinsteht, käme dann also zum tragen, da ja der alte Vertrag bereits mündlich entfristet oder verlängert wurde.

Frage 3:
Bereits nach kurzer Zeit hat der AG mit dem AN eine mündliche Gehaltserhöhung vereinbart, weigerte sich aber diese schriftlich festzuhalten. Laut Arbeitsvertrag sind keine mündlichen Zusatzabsprachen getroffen wurden.

Der schriftliche Vertrag ist doch geschlossen worden, bevor diese mündliche Gehaltserhöhung vereinbart wurde, und zu dem Zeitpunkt war ja auch noch keine mündliche Zusatzabsprache getroffen worden. Oder muss man es eher so verstehen, dass mündliche Zusatzabsprachen nicht gelten sollen, auch wenn sie später getroffen werden? Wie geht der Text genau?

Das Gehalt wurde entsprechend der Erhöhung bezahlt.
Ist dieses Vorgehen des AG rechtens?

Ich glaube, dass es dabei auch eine Rolle spielt, warum der AG das so macht.

Kann der AN bei einer Vertragsverlängerung verlangen, dass im neuen Vertrag das angepasste Gehalt notiert wird?

Ich denke, das ist Verhandlungssache. Wenn der alte Arbeitsvertrag einfach nur entfristet wird, wäre meiner Meinung nach das höhere Gehalt gültig, das er ja auch tatsächlich die ganze Zeit bekommen hat, und das ja auch mündlich vereinbart wurde.

Was genau wurde denn für den neuen Vertrag vereinbart? Soll es eigentlich ein neuer befristeter oder ein unbefristeter Vertrag werden? Und wurde über das Gehalt gesprochen? Wenn nicht, sollte es dringend nachgeholt werden. Ich würde zwar denken, dass automatisch angenommen werden kann, dass die alten Konditionen weitergelten, wenn sie nicht ausdrücklich geändert wurden, aber wissen tue ich es nicht.

Kann der AN von der Agentur für Arbeit mit einer Sperrzeit belegt werden, wenn er den neuen Arbeitsvertrag ablehnt?

Ja sicher, deshalb sollte er es nicht tun. Wenn er nicht schon vertraglich gebunden ist, wovon ich allerdings ausgehe, sollte er Forderungen stellen, die dann evtl. der AG ablehnt. - So ging es jedenfalls früher, ich bin mir nicht sicher, ob es immer noch so geht.

Grundsätzlich ist aber immer anzuraten, aus ungekündigter Stellung heraus einen neuen Job zu suchen, als zwischendurch arbeitslos zu sein. Die Chancen sind dann wesentlich höher, was besseres zu kriegen. Ist man erstmal arbeitslos, ist man vielleicht hinterher noch froh, wenn man einen noch schlechter bezahlten Job kriegt.

So lang sind ja Kündigungsfristen nicht, also würde ich unbedingt raten, den Job weiterzumachen, bis was Besseres gefunden wurde.

Viele Grüße

Frage 2:
Kann der AG dem AN im Falle des Nichterscheinens, nach Ende des ersten Vertrags, eine Vertragsstrafe auferlegen, wegen Nichteinhaltung von Kündigungsfristen? (ist im befristeten Vertrag geregelt)

Was den befristeten Vertrag betrifft, natürlich nicht. Wenn
aber schon mündlich ein Vertrag geschlossen wurde, dann gilt
der. Er ist zwar schwer(er) zu beweisen, aber gültig ist er
trotzdem. Die Vertragsstrafe, die im vorigen Vertrag
drinsteht, käme dann also zum tragen, da ja der alte Vertrag
bereits mündlich entfristet oder verlängert wurde.

Hallo,

hätte da eine Frage:

TzBfG §14
(4) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform

Kann hier denn ein mündlicher Vertrag über eine Verlängerung gelten? Oder gibt es zu einer Verlängerung eine besondere Regel oder soetwas?
Danke für eine kurze Erläuterung.

MfG