Eine ehemalige Angestellte hat Klage beim zust. Arbeitsgericht gegen mich eingereicht. Angeblich hätte ich ihr kein Lohn gezahlt. Diesen habe ich auch nicht gezahlt, da die junge Dame in den ersten 4 Wochen gleich krank war und somit dieses Gehalt ja die Krankenkasse zahlen muß und nicht ich. Ohne nachzufragen kam jetzt die Klageschrift vom Arbeitsgericht wo ich nächste Woche erscheinen soll.
Meine Frage nun: Ich habe eine Arbeitgeberrechtschutzversicherung mit Selbstbeteiligung. Sollte ich mir einen Anwalt nehemen, muß ich ja die Selbstbeteiligung bezahlen. Wie sieht es aus, wenn ich Recht bekomme vom Gericht (Wovon ich ja ausgehe), kann ich dann die Selbstbeteiligung für die Versicherung von der jungen Dame zurückfordern bzw. wie sieht es mit meinem Zeitaufwand für dieses „Spiel“ aus. Kann ich es auch von der Dame gleich vor Gericht zurückfordern?. Wer entschädigt mich, wenn ich zu unrecht hier beklagt werde?.
hallo und guten tag,
die ersten 6 wochen ab krankheitsbeginn derselben erkrankung muss der arbeitgeber lohnfortzahlung leisten…erst danach tritt die krankenkasse ein und zahlt krankengeld…in ihrem fall wird es wohl das beste sein…sie zahlen unverzueglich die geforderten lohnzahlungen und informieren das gericht…´sodass keine weiteren zahlungen auf sie zukommen…gruss
Das Arbeitsgericht würde ohne handfeste Begründung kein Verfahren eröffnen. Ich rate dringlichst zur Einschaltung eines Rechtsanwalts, der Sie dann auch bezüglich aller Punkte beraten wird. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann sind zumindest die Kosten für den Anwalt abgedeckt.
Bitten Sie jedoch den Anwalt auf jeden Fall um eine unverbindliche, kostenlose Erstberatung. Diese ist in der Regel kostenlos.
MfG.
Andy Schmidt
Na ja, in der Regel gibt es eine Lohnfortzahlungspflicht des AG, d. h. dass die KK erst nach einigen Wochen ins Siel kommt. Ich vermue also, dass der Prozess für die Klägerin entschieden wird.
Es gelten in Deutschland 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber, dann erst gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. Demnach ist der Fall klar, die Klägerin ist im Recht.
Zunächst mal zu den Kosten: In der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jeder seine Kosten selbst, unabhängig davon ob der den Prozess gewinnt oder verliert. Streitwert für den Rechtsanwalt und damit Grundlage für dessen Honorar ist der Bruttomonatslohn des Angestellten x 3. Die Gerichtskosten gehen hälftig.
Ich würde, als selbst Arbeitgeber, nur mit Rechtsanwalt vor das Arbeitsgericht gehen. Lieber eine Selbstbeteiligung bezahlt als eine unendliche Rechtsstreitigkeit.
Zum Fall selbst: Nach meinem Kenntnisstand sind Sie zur Zahlung des Lohns verpflichtet, wenn ein Arbeitsvertrag besteht. Die Krankenkasse zahlt erst nach Ende der Gehaltsfortzahlung (in der Regel 6 Wochen). Wie das allerdings ist, wenn der Arbeitnehmer bereits am 1. Tag krank ist, bzw. die Arbeitsstelle erst gar nicht antritt, kann ich auch nicht sagen. Allerdings können Sie, wenn eine Probezeit vereinbart ist, den AN gleich wieder kündigen (in der Regel mit 2 Wochen Kündigungsfrist). Von daher geht es, wenn Sie denn die Kündigung direkt schriftlich gemacht haben, tatsächlich also um einen 1/2 Monatslohn.
Möglicherweise ist der eigentliche Kläger vor dem Arbeitsgericht nicht ihre „Angestellte“, sondern deren Krankenkasse. Diese betreiben ebenfalls diese Verfahren, wenn sie Aussicht auf Erfolg sehen und dadurch ein paar Wochen Krankengeldzahlung sparen können.
Wäre interessant mal zu erfahren wie das ausgeht. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
sorry keine Ahnung das musst du einen Juristen fragen.
Hallo Claudia,
zuerst einmal muss ich sagen, dass Rechtschutzversicherungen nicht so wirklich mein Fachgebiet sind.
Aus diesem Grund würde ich Dir empfehlen, Kontakt mit Deiner Rechtschutzversicherung aufzunehmen und dort auch einmal nachzufragen. Die meisten RS-Anbieter haben ja inzwischen auch eine eigene kostenlose Anwaltshotline, bei der Du kompetente Auskunft bekommen kannst - ohne Selbstbeteiligung.
Der Knackpunkt bei Deiner Frage ist, dass Du sagst, die Krankenkasse müsste das Gehalt bezahlen.
Wenn Deine Angestellte von Dir direkt innerhalb der ersten vier Wochen gekündigt wurde und somit kein Arbeitsverhältnis bestanden hat, was länger als vier Wochen gedauert hat, dann brauchst Du nicht zahlen. Wenn Sie aber länger als vier Wochen bei Dir angestellt war, musst Du zahlen.
Das ist zumindest mein Wissensstand.
Vermutlich wird Dir ein Anwalt dasselbe sagen. Falls also das Arbeitsverhältnis länger war, hast Du schlechte Karten. Dann wäre es evtl. besser, den Prozess gar nicht erst abzuwarten und vorher schon zu zahlen. Aber das ist, wie gesagt, mein Wissensstand und der ist evtl. veraltet. Ruf Deine Versicherung, bzw. deren Anwaltshotline an.
Herzliche Grüße
Jürgen Schnitzler
Hallo,
nun bin ich kein Jurist, sondern von der Versicherungsseite. Also die Firmen-Rechtsschutz sollte dafür (Arbeitgeber-Rechtsschutz als Baustein vorausgesetzt) Deckung bieten. Unbedingt direkt dort anrufen, nicht hinterher.
Ansonsten ist das halt mal so in einem Rechtsstaat, dass der Rechtsweg für die, die sich im Recht fühlen (und auch für die Anderen) offen steht. Soweit ich weiss, ist die Feinheit bei Arbeitsgerichtsprozessen die, dass erstinstanzlich unabhängig vom Ausgang die Parteien ihre Auslagen selbst tragen müssen.
Viele Grüße
Andreas
hallo claudia,
Ohne nachzufragen kam jetzt die Klageschrift vom Arbeitsgericht wo ich nächste Woche erscheinen soll.
Eventl. Widerspruch wegen Zeitfenster für Beratung rechtlicher Beistand. Schnell den Anwalt fragen.
Meine Frage nun: Ich habe eine Arbeitgeberrechtschutzversicherung mit Selbstbeteiligung. Sollte ich mir einen Anwalt nehemen, muß ich ja die Selbstbeteiligung bezahlen.
Vorerst ja.
Wie sieht es aus, wenn ich Recht bekomme vom Gericht (Wovon ich ja ausgehe), kann ich dann die Selbstbeteiligung für die Versicherung von der jungen Dame zurückfordern…
ja
…bzw. wie sieht es mit meinem Zeitaufwand für
dieses „Spiel“ aus.
Eventl. Verdienstausfall, muss der Anwalt wissen.
Kann ich es auch von der Dame gleich vor Gericht zurückfordern?. Wer entschädigt mich, wenn ich zu
unrecht hier beklagt werde?
s.o.
Ich kann Dir nur den sofortigen Gang zum Anwalt raten. Die Kammer kann Dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Deiner Region benennen. Hier im Forum ist die Rechtsberatung nicht erlaubt (ausserdem bin ich kein Anwalt)… Viel Erfolg, maxxler71
also hallo erstmal
beim arbeitsgereicht zahlt jede partei ob
gewinn oder verloren seine kosten selber!
des weiteren hättest du deiner arbeitnehmerin erstmal 6 wochen lohnfortzahlung zahlen müssen, bevor die krankenkasse einspringt…also good luck diesen prozeß zu vergeigen…
lg plappermaul
Nun, ich bin zwar kein Arbeitsrechtler, aber ich würde Ihnen empfehlen, Ihre Rechtschutzversicherung nicht in Anspruch zu nehmen - denn die „junge Dame“ ist höchst wahrscheinlich im Recht. Meines Wissens haben wir in Deutschland immer noch die gesetzliche Lohnfortzahlung bei Krankheit von nichtselbstständig Beschäftigten und da zahlt der Arbeitgeber die ersten 6 Wochen und nicht die Krankenkasse.
Aber nun zu Ihrer Frage: Eine Entschädigung für Ihre Zeit vor Gericht gibt es nicht. Im Zivielrecht zahlt der Verlierer i.d.R. auch die Anwaltskosten des Gegners. Also u.U. kommt da noch was auf Sie zu. Viel Spaß beim prozessieren ;o)
Unabhängig vom Ausgehen des Verfahrens trägt beim Arbeitsgericht in der ersten Instanz jede Partei ihre Kosten selber. Folglicherweise müsste das auch für die Selbstbeteiligung und den Zeitaufwand gelten.
Das kommt ein wenig auf die Rechtsschutzversicherung und deren Bedingungen an.
Grdstzl. kannst Du alle Deine Aufwendungen von der Dame fordern. Ob dem das Gericht entspricht kann ich nicht absehen.
Ich persönlich würde mir in dem Fall auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Die macht es ja auch und ich würde niemals ohne Ahnung in einen Rechtsstreit gegen jemanden ziehen, der Ahnung hat.
Machst Du doch im Berufsleben auch nicht, oder? Und an den Kosten für das Erstgespräch soll es ja wohl nicht scheitern. Oder hast Du weitere Finanzprobleme? Dann sollten wir uns ausführlich darum kümmern. Und dann brauchst Du erst recht jemanden der Ahnung hat. Denn sonst kann Dir durch das Verfahren sogar die ganze Firma pleite gehen …
Gruß