Hallo Experten,
angenommen ein Arbetinehmer wechselt von der gesetzl. in die private KV aus verscheidenen Gründen - der eine ist, dass die gleichen (bzw. bessere) Leistungen für weniger Beitrag geleistet werden. Die Frage ist nun ob der AG seinen Anteil gemessen an den neuen (günstigeren) Beitrag oder gemessen am alten Beitrag (teureren) leisten muß.
Nach oben hin ist das ganze ja begrenzt - hier muß der AG nur max. die Hälfte des gesetzl. Beitrages zahlen, sollte der Beitrag höher sein muß dafür der AN aufkommen - wie sieht es aber aus wenn der Beitrag günstiger wird?
Bin gespannt?
Dank im voraus