Hallo,
vorhin ist folgende Frage aufgetaucht: In welcher Höhe beteiligt sich der Arbeitgeber an den Beiträgen zur PKV, zu 50% von max. 504 € (ab 2005) + 50% von der PPV, oder?
Beteiligt sich der AG evtl. auch an 50% der Kosten einer Sterbegeldversicherung (war doch auch mal im Leistungskatalog der Gesetzlichen)?
Danke für die Antwort
Matthias