Liebe Experten,
muss der Arbeitgeber für eine Mitarbeiterin, die sich in der Elternzeit befindet, AG-Anteile VWL abführen?
Die Mitarbeiterin hat während der Beschäftigung 26,59 € Zuschuss
vom Arbeitgeber erhalten. Muss während der 2 bzw. 3 jährigen Elternzeit (in der der AG ja einen Arbeitsplatz freihalten muss)
weiterhin an die Bausparkasse gezahlt werden? Und wieviel, denn die 26,59 werden ja eigentlich versteuert und ergeben netto einen anderen Wert, wenn man Abrechnungen erstellen würde…
Bin etwas ratlos…
Ich hoffe Sie können mir helfen und danke im voraus!!
Lieben Gruß
Anna