Hallo, Experten,
gibt es eine allgemeine Regelung, wer üblicherweise den Arbeitgeberanteil z.B. bei der Krankenversicherungen zahlt?
Wo ist das üblicherweise geregelt? (Tarifvertrag/Arbeitsvertrag)
Spielt es dabei eine Rolle, ob der Arbeitsvertrag ein AT-Vertrag ist?
Nick
Hallo, Experten,
gibt es eine allgemeine Regelung, wer üblicherweise den
Arbeitgeberanteil z.B. bei der Krankenversicherungen zahlt?
Wo ist das üblicherweise geregelt?
(Tarifvertrag/Arbeitsvertrag)
Hallo, der ArbeitGeberanteil heißt ArbeitGeberanteil, weil er vom ArbeitGeber bezahlt wird. Üblicherweise.
Habe ich die Frage irgendwie falsch verstanden?
Grüße
Didi
Hallo Nick,
das ist gesetzlich geregelt in § 249 SGB V:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__249.html
Dabei kommt es nur auf die Arbeitnehmereigenschaft an, nicht auf arbeitsvertragliche und/oder tarifliche Regelungen.
&Tschüß
Wolfgang
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