Arbeitgeberanweisung: Ankleben von briefbegleitenden Aufkleber am Empfängerbriefkasten

Ein Zeitungs-/Briefpostzusteller soll bei der Zustellung von persönlich adressierten Werbebriefen mitgelieferte Aufkleber an die Empfängerbriefkästen kleben. Sachbeschädigung?

Hallo!

Dürfte man erfahren, was das für Aufkleber ist und welchem Zweck er dienen soll ?

Zulässig ist es nicht und ob Sachbeschädigung hängt von der Art des Klebers ab.

Haftzettel (Post it) gehen rückstandsfrei ab, es bliebe halt das „Müllproblem“ und der unnötige Handgriff zum Abnehmen.

MfG
duck313