Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung für geringfügig beschäftigte Rentner?

Hallo,
ich bin Altersrentner und gehe noch einer geringfühigen Beschftigung auf 460,00 Euro Basis nach.
Der Arbeitgeber bezahlt dafür Beiträge zur Rentenversicherung.
Wie wirken sich diese Beiträge eigentlich auf meine gesetzliche Rente aus, muß ich hier etwas beantragen damit die gezahlten Beiträge Auswirkungen auf meine gesetzliche Rente haben. Die Beiträge müssten doch auf meinem Rentenkonto gutgeschrieben werden. Gibt es da eine Neuberechnung der gesetzlichen Rente?

Danke, M.Schubert

Hi!

Genau da liegt der Hase im Pfeffer.
Wenn man selbst nichts zahlt, gibt es auch nichts.

Hier wäre das aber eh egal, da Du Altersrete beziehst - da ist der Zug eh abgefahren.

VG
Guido

Hallo!

450 oder 460 € ?
Bist Du Altersvollrentner, also volle Rente nach Erreichen der Altersgrenze ?

Nur kurz, da hat sich im letzten Jahr etwas geändert. So ganz steige ich da nicht durch.
Frag am besten die Rentenversicherung oder deine Krankenkasse .

So wie ich es verstanden habe, ist man als Altersvollrentner nicht mehr rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber führt aber trotzdem seinen 15 % Anteil RV ab. Die wirkt aber nicht rentensteigernd ! Das geht in den großen Topf der RV für alle.
Neu ist jetzt, man muss gegenüber dem Arbeitgeber die Versicherungsfreiheit ausdrücklich widerrufen ! Dann werden diese Beiträge wieder deinem Rentenkonto gutgeschrieben.

es ist also gerade umgeklehrt wie man denkt.

Lass Dich bitte beraten. Es ist etwas verzwickt und ehrlich gesagt, so ganz stecke ich da nicht drin.

Mal eine Zahl: für die Rentenbeiträge aus 450 € für ein Jahr bekäme man ca. 4,40 € mehr Rente im Monat.

MfG
duck313

Hallo
Es handelt sich um eine Pauschale, deshalb geht das alles in den großen Topf.
Gruss
Czauderna

Nicht ganz, seit 2017 läuft die Flexirente. Hier haben selbst gezahlte Beiträge tatsächlich Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Näheres dazu hier https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/rentner-mit-minijob-neue-regeln-zur-rentenversicherung-ab-2017/

Soon

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Diese Beiträge haben in erster Linie den Zweck, die Arbeitgeber davon abzuhalten, bevorzugt Minijobber einzustellen (und natürlich die Rentenkasse aufzufüllen). Die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber sind bei Minijob oder sozialversichert Angestellten fast gleich, Minijob sogar minimal höher (prozentual gesehen).

Also 10% Differenz ist, für mich jedenfalls, nicht minimal.

Ah, ok.

Danke für den Hinweis - das ist an mir vorbeigegangen.

VG
Guido

Moin,

nochmal etwas sortiert. Minijob geht bis 450€, du hast dich wahrscheinlich verschrieben.
Minijob bedeutet erst mal, dass der AG immer 15% des Arbeitsentgeltes an Rentenversicherung abführen muss. Nun gibt es mittlerweile drei Möglichkeiten. Der AG führt die RV ab, der AN macht gar nichts. Dann landen die 15% einfach im immer sehr hungrigen Rententopf. Der AN hat nix davon. Der AN hat nach 2016 Rente bezogen. Dann kann er die 15% zum vollen RV-Beitrag aufstocken, in 2018 sind das 3,6%. Das hat zur Folge, dass die kompletten gezahlten Beiträge dem AN gut geschrieben werden und die Rente auch entsprechend steigt. Oder der AN bezieht schon vor 2017 Rente. Dann haben die extra 3,6% leider auch keine Auswirkungen auf seine Rente.

Wenn du noch mehr dazu wissen möchtest, Stichwörter sind Flexirente und Minijob.

Allerdings sollten diese Informationen auch die Lohnbuchhaltung haben und entsprechend erklären können.

Soon

Dann muss er aber den Job kündigen, eine Zeit lang warten und dann ggf wieder anfangen. Oder direkt bei einem anderen AG anfangen. - Jedenfalls war das die Information, die ich vor ca. 1 Jahr von der Minijobzentrale erhalten habe. Wenn man sich einmal entschieden hat, die RV nicht zu zahlen, ist es nicht so leicht das zu ändern.

Kann es sein, dass die Differenz früher geringer war?
Es ist schon einige Jahre her, als ich das mal ausgerechnet habe. Hm … es ist mehr als 10 Jahre her.

Falls es um die 15% pauschale Lohnsteuer geht, die früher auch mal für „Aushilfslöhne“ bezahlt wurden: Diese lagen sichtbar unter dem Arbeitgeberanteil für SV-pflichtige Beschäftigungen, auch wenn man Lohnkirchensteuer und Soli berücksichtigt.

Schöne Grüße

MM

Genau, einmal gegen die sg. Rentenversicherungspflicht entschieden, Pech gehabt. Die Zeit lang sind übrigens zwei Monate.
Mir ging es allerdings mehr darum, die verschiedenen Modelle, die im Moment aktuell sind, darzustellen. Die Frage ging ja auch eher dahin, ob die AG-Beiträge allein Auswirkungen auf den Rentenanspruch haben.

Soon