Arbeitgeberdarlehen bei fristl. Kündigung fällig?

Nehmen wir an, ein AN hat vor 2 Wochen ein Arbeitgeberdarlehen erhalten in Höhe von 2000 Euro, wo auch vereinbart wurde das es bei Kündigung sofort fällig wird.
3 Tage später ist ein Kunde bei Ihm an der Kasse er bedient ihn und sagte ihm den Preis. Er sagte er hätte ihm eben 50 Euro gegeben was dem Kassierer jedoch nicht mehr bewusst war. Sie ließen den Schichtführer kommen und alles nachschauen inkl. Kasse, doch nix. Keiner der Kunden hatte gesehen was mit den 50 Euro passierte. Der Kassierer bittet den Schichtführer in der Kamera nachzuschauen was passiert ist, er hatte jedoch keine Zugangsberechtigung dafür. Einen Berechtigen wollte er aber auch nicht anrufen. Sie ließen den Kunden seine Adresse aufschreiben und der Kassierer sagte ihm, das wenn man sieht das der kunde Ihm die 50 Euro ggegeben hat er das Geld umgehend zugeschickt bekommt. 3 Tage später war der Kassierer wieder auf arbeit, fragte ob der Schichtführer das Video geschaut habe, aber das war nicht der Fall. Als der Kunde später anrief, sah der Chef das Video an und sah wie der AN das Geld nahm, zusammenknüllte und mit anderen Belegen wegwarf in einen Abfallbehälter neben einer benachbarten Kasse. Warum der Kassierer so geistesabwesend war ist Ihm selbst unerklärlich. Später sieht man noch wie ein anderer Kunde sich diese 50 Euro nimmt. Naja, aufgrund dieses Vorkommnisses wird der Kassierer eine Woche später fristlos gefeuert, wobei Ihm zumindest Diebstahlversuch ode grobes umgehen der Kassenrichtlinien vorgewurfen wird. Der Kassierer ist sich bis heute nicht bewusst die 50 Euro vom Kunden entgegengenommen zu haben, und er hat dem Kunden sofort nach Videoeinsicht das Geld zurücküberwiesen. Die Frage ist nun. Ist erstens diese Kündigung überhaupt haltbar und wenn ja, darf der Chef da sofortige Rückzahlung unter Einbeziehung des Gehaltes vereinbart war, das gesamte Gehalt einbehalten, hier 1150 Euro, wo der Kassierer noch zwei unterhaltspflichtige Personen hat.

  1. schwer zu entscheiden, ob das eine frsitlose Kündigung eines Kassierers rechtfertigen kann.
    Da er selbst nach dem Fall das Geld nicht an sich genommen hat, spricht nichts für Diebstahl oder Unterschlagung. Die Kamera war von Anfang an als Beweis angeboten.
    Es kommt sicher jetzt auf die Dauer des Arbeitsverhältnis an.
    Das dürfte aber kaum eine fristlose und nicht einmal zwingend eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen
  2. ist die Kündigung wirksam, kann das Darlehen sofort fällig gestellt werden.
  3. eine vollständige Verrechnung mit dem Gehalt scheidet aber wegen der Pfändungsgrenzen bei 2 Unterhaltsberechtigten Personen sicher aus.
    Der Pfändungsschutz gilt auch gegenüber AG Darlehen,selbst wenn die Kündigung rechtens wäre.
    Der Betrag von 1150 ist bei 2 Unterhaltsberechtigen unpfändbar!