Arbeitgeberdarlehen ohne schriftlichen Vertrag?

Guten Tag,

ein Arbeitgeber (kleineres Versicherungsbüro) hat seiner Angestellten, mit der er zu diesem Zeitpunkt ein Verhältnis hatte, ein Geldgeschenk (1000.-€) sowie diverse andere kleinere Sachgeschenke gemacht. Die 1000.-€ dienten dazu, die Kaution für eine neue Wohnung zu bezahlen. Der Arbeitgeber hat diese Kaution für die Wohnung seiner „Geliebten“ persönlich dem Vermieter übergeben, der Vermieter kann dies als „Zeuge“ also bestätigen. Der Angestellten machte er deutlich dass es sich um ein Geschenk handelt durch Ausdrücke wie „gern geschehen, das passt schon“ Nachdem die Angestellte das „besondere Verhältnis“ zu ihrem Chef einige Wochen später beendete, war es nur eine Frage der Zeit bis sie auch das Arbeitsverhältnis wegen dem immensen Druck beenden musste. Offensichtlich aus Rache deklarierte der Arbeitgeber unmittelbar nach der Kündigung der Angestellten (zunächst per SMS) nun das Geldgeschenk als „Arbeitgeberdarlehen“, welches er nun inkl. Zinsen zurückfordert. Es gibt selbstverständlich keinerlei schriftliche Verträge über ein solches „Arbeitgeberdarlehen“, das ist klar. Es steht jetzt Aussage gegen Aussage.

Wie sollte sich die ehemalige Angestellte jetzt verhalten? Wie stehen die Chancen vor Gericht ohne einen schriftlichen Vertrag?

Würde mich über einen Tipp freuen!

Mit freundlichen Grüßen,
Caha

Hallo

Wie sollte sich die ehemalige Angestellte jetzt verhalten

Ich würde erst mal gar nichts machen. Wenn eine schriftiche Zahungsaufforderung kommt oder ggf rechtliche Schritte eingeleitet werden, würde ich das in fachliche Hände abgeben. Der Schilderung nach scheint der Ex-AG m.E. hier wenig in der Hand zu haben.

Gruß,
LeoLo

Wenn eine schriftiche Zahlungsaufforderung kommt oder ggf rechtliche :Schritte eingeleitet werden, würde ich das in fachliche Hände abgeben.
Der Schilderung nach scheint der Ex-AG m.E. hier wenig in der
Hand zu haben.

Danke für diese Einschätzung LeoLo.
Habe in meinem Text oben vergessen noch zu erwähnen dass nach der drohenden SMS unterdessen Briefe von seinem Anwalt (vom ehemaligen Arbeitgeber)gekommen sind. Bleibt die Frage nach den Chancen vor Gericht…

Gruß CAHA

Hallo

Bleibt die Frage nach
den Chancen vor Gericht…

Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.

Die AN sollte ebenfalls einen RA einschalten.

Gruß,
LeoLo