Hallo.
Ein Arbeitnehmer wird ins Ausland entsendet, wird dort krank und bezahlt die Krankheitskosten privat. Wieder in Deutschland bekommt er einen Teil der Kosten von seiner Krankenkasse erstattet. Den anderen Teil erstattet ihm der Arbeitgeber.
In einem Seminar wurde mir jetzt gesagt, dass die Arbeitgebererstattung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ist. Warum? Eine Begründung blieb man uns schuldig.