Arbeitgeberkredit

Hallo,
man nehme an, man leiht sich vom Arbeitgeber zinsfrei Geld in Höhe von 5.000 Euro. Der Arbeitgeber erklärt, er könne nicht mehr Kredit gewähren, aus Lohnsteuerrechtlichen Gründen. Die Rückzahlung des Darlehns wird jedesmal auf der Lohnabrechnung vermerkt. Der Arbeitgeber erklärt dieses sichtbare Makel auf der Lohnabrechnung, als ein „muß“. Desweiteren muß man unterschreiben, das die Rückzahlung des Kredites, bei Kündigung, in einer Summe fällig wird.
Ist das alles so richtig. ?

Gibt es rechtliche Vorschriften für einen Arbeitgeberkredit in Bezug
auf
a) die Höhe (Grenze der möglichen Auszahlung)
b) in der Verzinsung
c) in der Rückzahlungszeit

Danke
Birgit

Hallo,

Zinsersparnisse bei einem unverzinslichen oder zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR (also ca DM 5.000.-) gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn (R 31 Abs. 11 LStR). Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein unverzinsliches Darlehen, das 2.600 EUR übersteigt, so sind als geldwerter Vorteil 5,5% Zinsen steuerpflichtig, bis das Restdarlehen auf 2.600 EUR gesunken ist. Das gleiche gilt bei Arbeitgeberdarlehen, für die weniger als 5,5% Zinsen zu zahlen sind; in diesem Fall beschränkt sich der zu versteuernde geldwerte Vorteil auf die Zinsdifferenz zu 5,5% (z.B. sind bei 2% Zinsen für das Arbeitgeberdarlehen die restlichen 3,5% steuerpflichtig).

Der Arbeitgeber ist berechtigt, im Wege der Aufrechnung mit der Lohnforderung des Arbeitnehmers die Tilgungsbeträge einzubehalten. Nach § 394 BGB sind allerdings die jeweiligen Pfändungsfreigrenzen zu beachten.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird eine eventuelle Restforderung nicht ohne Weiteres sofort fällig. Dies muss gesondert geregelt werden.

Alles klar :smile: ?

Hallo,
super ! Danke.

Gruß
Birgit