Arbeitgeberkündigung nach Arbeitnehmerkündigung

Hallo,

ist es möglich, das bei einer Kündigungsfrist von einem Monat, der Arbeitgeber einen kündigen darf, nachdem durch den Arbeitnehmer die Kündigung eingereicht wurde, und der Arbeitgeber den Kündigungstermin vorverlegt?

Folgendes Beispiel zur Verdeutlichung:

Arbeitnehmerkündigung eingereicht am 24.02 zum 30.04
Arbeitgeberkündigung erhalten am 28.02 zum 31.03

Gemeint ist keine Kündigung des Arbeitegebers wegen Fehlverhalten o.ä., sondern lediglich aus dem Fakt heraus, das eine Kündigung eingereicht wurde.

Kann des weiteren, bereits beantragter und bewilligter, Urlaub durch den Arbeitgeber abgesprochen werden?

Gruß
Ronny

Hallo Ronny,

ist es möglich, das bei einer Kündigungsfrist von einem Monat,
der Arbeitgeber einen kündigen darf, nachdem durch den
Arbeitnehmer die Kündigung eingereicht wurde, und der
Arbeitgeber den Kündigungstermin vorverlegt?

Insofern kein Kündigungsschutz besteht, kann das der Arbeitgeber durchaus machen.

Kann des weiteren, bereits beantragter und bewilligter, Urlaub
durch den Arbeitgeber abgesprochen werden?

Was verstehst du denn unter „abgesprochen“? Wenn du meinst, ob der Arbeitgeber die Genehmigung für den bereits (nachweislich?) genehmigten Urlaub einfach wieder zurücknehmen kann: Das geht dann doch nicht so einfach. Da müsste dann schon sehr dringendes entgegenstehen.

MfG

Hi!

ist es möglich, das bei einer Kündigungsfrist von einem Monat,
der Arbeitgeber einen kündigen darf, nachdem durch den
Arbeitnehmer die Kündigung eingereicht wurde, und der
Arbeitgeber den Kündigungstermin vorverlegt?

Möglich ist vieles…

Arbeitnehmerkündigung eingereicht am 24.02 zum 30.04
Arbeitgeberkündigung erhalten am 28.02 zum 31.03

Die Frist wäre gewahrt, von dieser Seite aus gibt es also keine Probleme!

AABER:
Wie viele Mitarbeiter sind dort beschäftigt?
Existiert ein Betriebsrat?
Wie lang ist der Mitarbeiter schon dort beschäftigt?

Kann des weiteren, bereits beantragter und bewilligter, Urlaub
durch den Arbeitgeber abgesprochen werden?

Ist die Bewilligung durch den Arbeitnehmer zu beweisen?
Ich sehe hier Schwirigkeiten für den AG, da er eine Kündigung des AN vorliegen hatte, selbst aber die Beschäftigungsdauer um einen Monat reduzierte!
Da sollte es mit dem Nachweis der betrieblichen Gründe schwierig werden (ist aber nur mein Bauchgefühl)…

LG
Guido

Danke für die schnelle Antwort.

Kündigungsschutz besteht nicht, da weniger als fünf Personen in der deutschen Niederlassung arbeiten. Gut zu wissen, das der Arbeitgeber das Recht hat, den Kündigungstermin, auch wenn es „nur“ ein oder zwei Monate sind, nach vorn zu verlagern.

Der Urlaub wurde nachweislich genehmigt.

Danke nochmal, das hilft im weiteren taktischen Vorgehen sehr weiter.

MfG

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