Arbeitgebermodell

Hi Leuts,

A schwärmt von dem Arbeitgebermodell.
http://www.arbeitgebermodell.de
er hätte eine geniale neue Idee dazu und
die wäre so:
Die Angestellten erhalten 6,00 € / h. Allerdings, sobald sie einen
Monat gearbeitet haben ohne krank zu werden, bekommen sie statt
dieser 6 € / h um die 10 € / h.
Ist sowas legal, darf man als Arbeitgeber sowas machen?
greets
t_c

Hi the_cruel,

Die Angestellten erhalten 6,00 € / h. Allerdings, sobald sie
einen
Monat gearbeitet haben ohne krank zu werden, bekommen sie
statt
dieser 6 € / h um die 10 € / h.

Das wäre wie ne Art „Anwesenheitsprämie“. Oder? 0 Tage krank = 10 € (für den ganzen Monat) 1-x Tage krank = 6 € (auch für den ganzen Monat?).

Birgt m.E. (im umgekehrten Fall) die Gefahr, dass der AN sich sagt „Ach mir ist zwar schon besser, aber in Monaten mit AU krieg ich ja eh nur 6 €. Da kann ich auch paar Tage mehr AU bleiben.“. Und der Arbeitgeber zahlt die Entgeltfortzahlung auf Basis des vorherigen Durchschnitts (also der 10 €). http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__4.html Ob die AG, die du meinst auch an der Umlagekasse teilnehmen können als private AG, weiß ich nicht.

Ist sowas legal, darf man als Arbeitgeber sowas machen?

Also man kann für den Anfang z.B. 6 € vereinbaren (kommt auch drauf an, was der Assistent alles machen soll), und dann auf 10 € steigern, aber mir fehlt irgendwie die Basis für diese „Anwesenheitsprämie“. Ich vermute mal, dass es so wie sich A das vorstellt, nicht geht. Man wäre dann ja nicht nur belohnt für Anwesenheit, sondern auch gleichzeitig betraft für Krankheit. Und nach 6 Wochen endet die Entgeltfortzahlung sowieso.

MfG

Hallo

Die Angestellten erhalten 6,00 € / h. Allerdings, sobald sie
einen
Monat gearbeitet haben ohne krank zu werden, bekommen sie
statt
dieser 6 € / h um die 10 € / h.
Ist sowas legal, darf man als Arbeitgeber sowas machen?

Den Stundenlohn in Abhängigkeit zu den Fehltagen zu setzen, kann man sich generell abschminken. Am ehesten könnte man so ein Konstrukt über Sonderzahlungen vertraglich umsetzen, also so eine Art Anwesenheitsprämie. Dürfte dann aber in dieser drastischen Form an § 4a Kürzung von Sondervergütungen (http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__4a.html) scheitern.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Am ehesten könnte man so
ein Konstrukt über Sonderzahlungen vertraglich umsetzen, also
so eine Art Anwesenheitsprämie.

So wie ne Art Anwesenheitsprämie klang das für mich auch. Ich hatte es aber auch so verstanden, dass es keine Rolle spielen sollte, ob der AN nur 1 Tag oder mehrere (oder gar wochenlang) fehlen würde, die „Anwesenheitsprämie“ würde für den ganzen Monat wegfallen. Und das steht für mich in keinem Verhältnis als Model.

MfG

hi xolophos,

Ich vermute mal, dass es so wie
sich A das vorstellt, nicht geht. Man wäre dann ja nicht nur
belohnt für Anwesenheit, sondern auch gleichzeitig betraft für
Krankheit.

und wenn a nur die h mit 6 € bezahlt wo die an krank sind, würde das denn gehen?
welche alternativmöglichkeiten hätte a denn noch zur auswahl??
grüße
t_c

hi,

Am ehesten könnte man so
ein Konstrukt über Sonderzahlungen vertraglich umsetzen, also
so eine Art Anwesenheitsprämie. Dürfte dann aber in dieser
drastischen Form an § 4a Kürzung von Sondervergütungen
(http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__4a.html) scheitern.

wieso scheitern, bei 8 € / h darf a 2 €, also 1/4, abziehen. oder habe ich den §en fehlinterpretiert?

Gruß,

cu

LeoLo

t_c

hi the_cruel,

und wenn a nur die h mit 6 € bezahlt wo die an krank sind,
würde das denn gehen?

Das richtet sich danach, was die AN sonst bekommt. -> http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__4.html

welche alternativmöglichkeiten hätte a denn noch zur auswahl?

Vielleicht eher ein Gehalt irgendwo zwischen den 6 und den 10 € (ist eh Verhandlungssache) und zu bestimmten Terminen ne Prämie (für gute Arbeit, für ständige Anwesenheit o.ä.)? Mal der AN einen Gutschein fürn Restaurant oder was auch immer es so für Nettigkeiten gibt. Ansonsten ist es ne Frage der Finanzen des A.

Was soll denn eigentlich die AN alles so machen in dem Arbeitsverhältnis? Pflege? Organisation? Unterhaltung?

Und wie soll sie denn zur Verfügung stehen?
Rund um die Uhr (bzw. auf Abruf)? Paar festgelegte Stunden pro Tag? Wochenende?

Wo findet das ganze denn statt? Osten oder Westen der Republik?

Je nachdem, was da für ein Profil bei rauskommt, könnt ich mir nämlich vorstellen, dass man mit 6 € evtl. keine Kraft bekommt (na ja, vielleicht eine, die das als Job ansieht, aber auch nicht mehr).

MfG

Hallo

wieso scheitern, bei 8 € / h darf a 2 €, also 1/4, abziehen.
oder habe ich den §en fehlinterpretiert?

Zunächst einmal hast Du dein eigenes posting damit fehlinterpretiert, weil Du bisher von 6€/Stunde sprachst. :smile:)))
Aber gut, auch bei 8€ geht das so nicht. 1/4, also 2€ ist dann zunächst korrekt, aber die dürfen die 2€ nur pro Krankheitstag abgezogen werden. Im von dir genannten Modell soll dies aber doch rückwirkend auf den ganzen Monat geschehen, oder habe ich das jetzt fehlinterpretiert?

Gruß,
LeoLo

hi the_cruel,

der Arbeitgeber hat die Möglichkeit eine Umlageversicherung über die Krankenkasse abzuschliessen, die im Fall der Erkrankung des Arbeitnehmers einen großen Teil der Lohnkosten trägt.

Eine Regelung wie Du sie Dir vorstellst halte ich nicht für durchführbar, da die meisten Arbeitnehmer nicht mutwillig krank werden, sondern auch ein Anrecht auf Schutz im Krankheitsfall haben.
Sollte der Arbeitgeber das Gefühl haben, dass einzelne Arbeitnehmer „krankfeiern“ sollte er konsequent sein, aber nicht alle Arbeitnehmer global bestrafen.

Ich kenne das Arbeitgebermodell und weiss aus vielen Fällen, dass 6€/h hier absolut unterbezahlt ist. Die Arbeitnehmer leisten in den meisten Fällen haushaltsnahe, begleitende und pflegende Tätigkeiten. In vielen Fälle ist hier ein hohes Mass an Vertrauen und Verantwortungsgefühl von nöten. Schlecht bezahlte Arbeitnehmer fühlen sich nicht ihrem Arbeitgeber verpflichtet, was man in dieser Art von Tätigkeit absolut vermeiden sollte.

Das Netto, was ich für angemessen halte und auch aus der Praxis kenne, liegt bei 7,50€.

viele Grüße

Marie