Hallo Experten.
Da meine Google-Suche mich stets nur zu hilfreichen Seiten für Arbeitnehmer in Bezug auf Urlaub führte, ich aber mal einige Fragen aus der anderen Perspektive habe, freue ich mich auf die Einschätzung der hiesigen Experten.
Bei einem fiktiven Arbeitgeber $Verständnisvoll hätte jeder Mitarbeiter Anspruch auf 28 Tage bezahlten Urlaub, Arbeitstage seien Montag bis Freitag, jeder Mitarbeiter würde also jährlich 5 Wochen und 3 Tage Urlaub zu verplanen haben. Zusätzlich hätten alle Mitarbeiter durch recht flexible Dienstpläne die Möglichkeit, private Termine so zu legen, dass sie ohne den Verbrauch von Urlaubstagen wahrzunehmen sind.
Nun würden die Mitarbeiter $Hamster, $Sparfuchs und $Besondersschlau immer nur wenige Tage am Stück nehmen, bevorzugt freitags und montags, vielleicht auch mal bis Dienstag, gerne auch alle Brückentage. So hätten sie immer viele viele lange Wochenenden und am Ende des Jahres noch reichlich Urlaub übrig, der dann ins nächste Jahr übertragen wird und dort für noch mehr Chaos bei der Personalplanung sorgt.
Frage 1:
Dürfte ein Arbeitgeber bei der Urlaubsplanung für die Mitarbeiter folgende Regeln festlegen?
Urlaub ist möglichst zusammenhängend zu nehmen, mindestens einmal jährlich 2 Wochen, mindestens zweimal jährlich je eine Woche. Auf diese Weise wären pro Mitarbeiter 4 Wochen verbraucht, es blieben immer noch 8 Tage, die die Mitarbeiter einzeln nehmen könnten.
Der Arbeitgeber möchte langfristig planen und hält die Mitarbeiter dazu an, Ihre Urlaubsanträge möglichst frühzeitig einzureichen. Er entscheidet auch zügig über die Anträge. Doch die Mitarbeiter $Weißnichtgenau und $Binunsicher kommen trotz aller Terminvorgaben und Ultimaten nicht zu Potte. Im letzten Quartal steht regelmäßig noch überreichlich unverplanter Urlaub zu Buche.
Frage 2:
Dürfte ein Arbeitgeber in diesen Fällen auch „Betriebsferien“ für einzelne Mitarbeiter anordnen? Die Alternative wäre ja, dass der Urlaub am 31.12. verfällt, soweit ich weiss, kann nur übertragen werden, wenn der Urlaub im aktuellen Jahr nicht genommen werden konnte, dafür müsste er aber zunächst mal beantragt und abgelehnt worden sein, ist das richtig?
Nun gäbe es noch die Mitarbeiter $kannmichnichtentscheiden und $schnäppchenjäger, die zwar frühzeitig ihren Urlaub beantragen und genehmigt bekommen, dann aber im Schnitt viermal antreten um den Urlaub noch nach vorne hinten und zurück zur Mitte verschieben möchten, mal ist der Flug dann billiger, mal das Wetter besser.
Frage3
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, auf solche Wünsche Rücksicht zu nehmen? Oftmals geht das gar nicht, da für die angrenzenden Zeiträume schon andere Mitarbeiter Urlaub genehmigt bekommen haben und er den Urlaub, den er schon glücklich verplant gewähnt hat, wieder irgendwo verwursten muss, wo es ihm gar nicht passt.
Frage4
Kann der Arbeitgeber wirksam eine Frist benennen innerhalb der Urlaub beantragt werden muss? Z. B. Antrag 6 Wochen vor Antritt bei Urlaub von mindestens einer Woche? Oder Planung für das zweite Quartal bis spätestens zum 15. März einreichen?
Abschließen sei noch zu sagen, dass der Arbeitgeber froh ist über seine fleissigen und engagierten Mitarbeiter, der Urlaub soll aber genommen werden, er dient der Erholung und Auszahlen ist keine Alternative.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und Gruß,
Inli