Arbeitgeberrecht bei Mutter-Kind-Kur

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Mitarbeiterin möchte eine Mutter-Kind-Kur machen. Leider liegt der Termin dafür in den Sommerferien. Auch 2 Wochen Urlaub möchte sie danach noch nehmen. Das sind dann 5 Wochen, von 6 Wochen Ferienzeit. Da es noch andere Mitarbeiter mit Kindern gibt, ist die Frage: Wer muss jetzt auf seinen gewünschten Urlaub verzichten. Kann der Arbeitgeber auch verlangen, dass die Kur außerhalb der Ferien stattfinden muss? Da sind immerhin mehr Möglichkeiten und es wäre rücksichtsvoller der anderen Kollegen gegenüber.

Vielen Dank im Voraus.

MFG
sansee