Arbeitgebersprüche und Recht

Hallo,

es gibt eine ganze Reihe an Vorgesetztensprüche und Arbeitgebersprüche die wohl dazu dienen dem Arbeitnehmer seine Rechte zu nehmen.
Ein Beispiel soll das z. B. verdeutlichen:
Ein Arbeitnehmer soll im Juli/ August über zwei Monate zwei Kollegen vertreten. Der Arbeitnehmer fühlt sich überfordert, weil sein Chef ihm in der Zeit auch noch eine Menge seiner Arbeit aufbrummt. Dies spricht er an. Der Vorgesetzte meint nur er bräuchte aber unbedingt die Ergebnisse bis Ende August. Die Arbeit der Kollegen soll aber auch mitgemacht werden, da es sich um das Tagesgeschäft handelt und am Tag abgewickelt werden muss. Diese Überforderungsanzeige ignoriert der Chef. Bei einer Besprechung nach Ende August, der Arbeitnehmer hat nicht alles geschafft, meinte der Chef „Man muss halt mehr Selbstdisziplin an den Tag legen und pausenloser arbeiten“. Der Arbeitnehmer verdient nicht mal 1600 € Netto im Monat, und sieht andere Mitarbeiter mehrmals am Tag rauchen gehen, und versteht die Welt nicht mehr.Es kommen dann auch so Sprüche wie " Seien sie doch flexibel" oder " Andere machen das doch auch". Was kann man gegen solche Sprüche machen? Sind sie rechtlich gesehen Fragwürdig, könnte man rechtlich dagegen vorgehen wenn man Zeugen hat? Ist eine absichtliche Überforderung im Vertretungsfall nicht auch eine Art Mobbing? Verletzt der Chef nicht seine Fürsorgepflicht? Muss der Chef dem Arbeitnehmer nicht auch vor Überforderung schützen, aus Arbeitsschutzrechtlicher Sicht?

Gruß

harwin

Was juckt es die Eiche,wenn sich eine Wildsau an ihr schubbert ??
Da muss man drüber stehen,was Vorgesetzte so am Tage von sich geben.
Würde mich in Ruhe nach einer anderen Stelle umsehen.

Vielleicht sollte man es auch so sehen, der Hauptakteuer in seinem Leben ist der Arbeitnehmer der betroffen ist, der Arbeitgeber und alle anderen Mitarbeiter sind nur Statisten.
Aussitzen bis der Chef das Handtuch wirft?
In diesem Unternehmen wechseln jedes Jahr oder jedes zweite die Chefs auf der Position, die Mitarbeiter bleiben.

Hallo,

Bei einer Besprechung nach Ende August, der Arbeitnehmer hat
nicht alles geschafft, meinte der Chef „Man muss halt mehr
Selbstdisziplin an den Tag legen und pausenloser arbeiten“.
Der Arbeitnehmer verdient nicht mal 1600 € Netto im Monat, und
sieht andere Mitarbeiter mehrmals am Tag rauchen gehen, und
versteht die Welt nicht mehr.Es kommen dann auch so Sprüche
wie " Seien sie doch flexibel" oder " Andere machen das doch
auch". Was kann man gegen solche Sprüche machen?

nun ja. Man sollte zunächst zwischen Quantität und Qualität der Arbeit unterscheiden.

Es gibt Mitarbeiter, die in der Regelarbeitszeit ihren Job hervorragend erledigen, obwohl sie mehrmals am Tag rauchen gehen. Und dann gibt es die Mitarbeiter, die in 12 Stunden nicht mal das schaffen, was andere in der Regelarbeitszeit „auf einer Arschbacke“ leisten. Insofern kann man zu der ganzen Geschichte eigentlich wenig sagen. Fakt ist wohl, dass der Vorgesetzte mit der Leistung des MA nicht zufrieden ist. Ob das an den Anforderungen des AG oder den Leistungen des AN liegt, kann ein Außenstehender nicht beurteilen.

Merke: Mitarbeiter, die viele Überstunden „reissen“ müssen nicht die fleißigsten sein. Häufig arbeiten sie dermaßen ineffektiv, dass sie einfach deutlich mehr Zeit für Aufgaben brauchen, die andere MA in der Regelarbeitszeit problemlos erledigen.

Wenn dann ein MA noch meint, „nicht mal 1600 € Netto im Monat“ würden eine Rechtfertigung dafür sein, eine ruhige Kugel zu schieben, sollte sich nicht wundern, wenn der AG da ein wenig mehr Engagement fordert.

Gruß

S.J.

Was nur ein Zeichen für Unfähigkeit der Geschäftsführung ist,ihren Betrieb ordentlich zu führen.Wer meint,durch reinen Druck und Heuern und Feuern sein Geschäft länger erhalten zu können,der sollte mal in die Geschichte blicken.Diese Konzept funktioniert nicht auf lange Zeit.

Lerne zu verstehen
Hallo Harwin,

das Ganze ist kein Rechtsthema.

stell dir vor, du bist ein Unternehmer. Du verwendest in deinem Unternehmen geleaste Maschinen. Du zahlst monatlich. In welchem Zustand die geleaste Maschine sich nach Abschluß der Leasingdauer sich befindet ist egal. Sollte eine Maschine ausfallen, hast du Aufwände, weil dann erst mal eine neue Maschine besorgt und eingerichtet werden muss.
Aus unternehmerischer Sicht wird man zusehen, dass die Maschinen möglichst lange und schnell laufen, ohne alle paar Wochen auseinanderzufliegen.

… Eine dieser Maschinen heißt Harwin.

Ein Kollege, kann nicht die komplette Arbeit zweier Kollegen mit bewältigen. Das wären nämlich 3 * 8 h = 24 h/Tag.
Also geht es um Funktionen, die hier als Tagesgeschäft definiert werden. Wurden diese Funktionen schon definiert und deren zeitliches Volumen gemessen?
Ich vermute mal Nein? Auf welcher Basis bestimmt also ein Vorgesetzter, ob dieses Volumen von einem anderen Kollegen mitgeleistet werden kann? Er geht nach seinem Bauchgefühl und probiert es aus.
Wenn es klappt, kann das Arbeitsvolumen langfristig gesteigert werden, wenn nicht, wird der Untergebene wegen seine unzureichenden Leistung zur Schnecke gemacht.

Bei einer Besprechung nach Ende August, der Arbeitnehmer hat
nicht alles geschafft, meinte der Chef „Man muss halt mehr
Selbstdisziplin an den Tag legen und pausenloser arbeiten“.

Was soll denn der Chef sonst sagen?
„Ich habe halt probiert, wie viel ich auf den Esel packen kann. Nachdem der Esel eingeknickt ist, weiss ich es.“
Natürlich wird die Schuld für das Versagen dem Untergeben zugeschoben. Vielleicht kann man mit etwas Druck und Schuldgefühlen doch noch ein fitzelschen mehr Leistung aus der „geleasten Maschine“ Harwin herausholen.

Verletzt der Chef nicht seine Fürsorgepflicht? Muss der Chef
dem Arbeitnehmer nicht auch vor Überforderung schützen, aus
Arbeitsschutzrechtlicher Sicht?

Permanente Überlastung ist ein tragendes Element unserer Leistungsgesellschaft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass überabeitete Arbeitsrichter mehr als ein mitleidiges Lächeln dafür übrig haben,… kann mich aber auch gewaltig irren.

Du hast mein Mitgefühl.

Gruß
Carlos

Dabei kann ein Arbeitnehmer nur eines verstehen, dass der Arbeitgeber
seine Fürsorgepflicht vernachlässigt, wenn ein Arbeitnehmer sich überfordert fühlt. Der Arbeitnehmer leistet im Endeffekt mehr als seine Kollegen, den er kann sie im Normalfall effektiv ersetzen, was ihm bei jeder Leistungsbeurteilung gesagt wurde. Nur Leistungsbeurteilung und Realität unterscheiden sich, denn es gibt Chefs die durch Ihr Leistungsdenken absichtlich Arbeitnehmer überfordern, um ihren eigenen Status zu sichern, und ihre Interessen durchzusetzen.
Was ich meine ist folgendes:

http://www.wiwo.de/management-erfolg/selbstausbeutun…

Würde ein Chef dann nicht seine Fürsorgepflicht vernachlässigen, laut
Arbeitsschutzgesetz?

Die Arbeitsaufgaben des Arbeitnehmers kann er in der Regelarbeitszeit, komplett durchführen. Das Problem ist, der Arbeitnehmer muss ein bis zwei Mitarbeiter vertreten, und das in der Regelarbeitszeit was dazu führt das er sich überfordert fühlt, da er z. B. an zwei verschiedenen Arbeitsplätzen arbeiten muss, in unterschiedlichen Gebäuden.
Das führt dazu das er bereits Schlafstörungen, Depressionen und Bluthochdruck hat. Hinweise auf die Überforderung brachen diese Arbeitgebersprüche zum Vorschein. Nach § 17 des Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber doch seine Fürsorgepflicht ausüben, und dem Mitarbeiter vor Überforderung schützen, oder sehe ich das falsch?

http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/673668/pu…

Wenn ich das richtig verstehe, dann sind Unternehmen selbst Schuld wenn ihre Mitarbeiter langfristig wegen Erkrankung ausfallen.
Könnte man es nicht auch als eine Art Bossing sehen, eine psychische Ausbeutung eines Arbeitnehmers die zu dessen Krankheit führt?
Wäre es nicht rechtlich schon eine Art Körperverletzung bzw. Nötigung wenn der Arbeitgeber Schritte gegen Überforderung unterlässt?

Hallo,

Die Arbeitsaufgaben des Arbeitnehmers kann er in der
Regelarbeitszeit, komplett durchführen. Das Problem ist, der
Arbeitnehmer muss ein bis zwei Mitarbeiter vertreten, und das
in der Regelarbeitszeit was dazu führt das er sich überfordert
fühlt, da er z. B. an zwei verschiedenen Arbeitsplätzen
arbeiten muss, in unterschiedlichen Gebäuden.
Das führt dazu das er bereits Schlafstörungen, Depressionen
und Bluthochdruck hat.

Wenn ich meine Arbeit aufgrund von unrealistischen Vorgaben nicht schaffe, dann führt das nicht zu „Schlafstörungen, Depressionen und Bluthochdruck“, sondern dazu, dass Arbeit nicht erledigt wird.

Hinweise auf die Überforderung brachen
diese Arbeitgebersprüche zum Vorschein. Nach § 17 des
Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber doch seine
Fürsorgepflicht ausüben, und dem Mitarbeiter vor Überforderung
schützen, oder sehe ich das falsch?

Problematisch ist es aber, wenn der Arbeitnehmer meint, einseitig festlegen zu können, was Überforderung ist. Der Arbeitgeber sieht das vermutlich anders. Die Wahrheit liegt vermutlich und wie immer irgendwo dazwischen.

Wenn ich das richtig verstehe, dann sind Unternehmen selbst
Schuld wenn ihre Mitarbeiter langfristig wegen Erkrankung
ausfallen.

??? Das hört sich ja so an, als wenn es üblich wäre, wenn die AG ihre MA regelmäßig regelrecht zugrunde richten würden.

Könnte man es nicht auch als eine Art Bossing sehen, eine
psychische Ausbeutung eines Arbeitnehmers die zu dessen
Krankheit führt?
Wäre es nicht rechtlich schon eine Art Körperverletzung bzw.
Nötigung wenn der Arbeitgeber Schritte gegen Überforderung
unterlässt?

Kann es sein, dass hier geringfügig übertrieben wird?

Man arbeitet die vereinbarte Arbeitszeit sowie die rechtlich zulässige Anzahl von Überstunden. Schafft man seine Arbeit ist alles gut. Schafft man sie nicht, wird der AG ggf. Konsequenzen ziehen und den MA raus werfen. Das wird aber unabhängig davon erfolgen, ob die Arbeit definitiv in der Arbeitszeit nicht zu leisten war oder der MA sich einfach nur nicht willens oder in der Lage sah, das Pensum zu erfüllen.

Gruß

S.J.

Hallo,
das sehen aber Arbeitsmediziner anders, sowie auch der Rechtsanwalt der eingeschalten wurde. Diese meinte es geht in Richtung Bossing, der Vorgesetzte ist in einer mittleren Hierachieebene. Außerdem ist dieser Mitarbeiter nicht der eizige, sondern es gibt mehrere Mitarbeiter die sich überfordert fühlen. Es ist wissenschaftlich bewiesen dass Stress am Arbeitsplatz und Überforderung zu Schlafstörungen, Depression und Bluthochdruck führen kann. Dies kann man auf der Seite von Bundesamt für Arbeitsschutz nachlesen.
Gruß

harwin

mal wieder jemand…
Hallo,

das sehen aber Arbeitsmediziner anders, sowie auch der
Rechtsanwalt der eingeschalten wurde. Diese meinte es geht in
Richtung Bossing, der Vorgesetzte ist in einer mittleren
Hierachieebene. Außerdem ist dieser Mitarbeiter nicht der
eizige, sondern es gibt mehrere Mitarbeiter die sich

mal wieder jemand, der hier fragt, obwohl er die Antwort doch längst zu kennen meint…

überfordert fühlen. Es ist wissenschaftlich bewiesen dass
Stress am Arbeitsplatz und Überforderung zu Schlafstörungen,
Depression und Bluthochdruck führen kann. Dies kann man auf
der Seite von Bundesamt für Arbeitsschutz nachlesen.

Keine Frage. Und wenn ich mich im Job gestresst fühle, macht sich der Arbeitgeber also wegen Körperverletzung oder so strafbar?

Kann es sein, dass Du hier einiges verdrehst?

Aber da Du ja sowieso meinst es (besser) zu wissen, sollten wir die Diskussion hier nicht fortführen.

Gruß

S.J.

Stimmt, da Du ja auch meinst es (besser) zu wissen, sollten wir tatsächlich die Diskussion hier nicht fortführen.
Weil oberflächlich lässt es sich auch von Außenstehenden nicht beurteilen!

Hallo Harwin,

dann lass uns mal konkret werden. Wenn man vors Arbeitsgericht geht, sollte man;
1.) Gerichtverwertbare Fakten haben.
2.) Alle Maßnahmen ausgeschöpft haben.
3.) Ein konkretes Ziel haben.

Dabei könnten sich folgende Fragen stellen:

  • Gibt ein ärztliches Attest, für medizinische Folgen der Überlastung?
  • Wurde dem Vorgesetzten dieses Attest vorgelegt?
  • Gibt es ein Protokoll, welches die Überlastung belegt?
  • Gab es eine Gespräch gemeinsam mit Betriebsrat und Vorgesetzten?
  • Wurde die nächsthöhere Hierarchiestufe angesprochen?
  • Welches Ziel will man vor dem Arbeitsgericht erreichen?
  • Wie ist dieses Ziel erreichbar und kann man es auch ohne Arbeitsgericht erreichen?

Bedenke folgendes, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Gericht gehen, dann ist es, als ob Nachbarn vor Gericht gehen. Das Verhältnis ist dann ziemlich am Boden. Auch eine Drohung mit dem Arbeitsgericht ist nicht gerade einem gutem Verhältnis förderlich.

Gruß
Carlos

Weil oberflächlich lässt es sich auch von Außenstehenden nicht
beurteilen!

Da frage ich mich, wieso das dann hier eine so oberflächlich formulierte Frage einstellst.

Man kann immer nur aufgrund der vorliegenden Informationen antworten.

Hallo,
Danke für die Info.Mit solche Antworten kann ich etwas anfangen.
Kann der Arbeitnehmer wegen Überforderung auch fristlos kündigen?

Gruß

harwin