Arbeitgeberverband

Hallo zusammen.
Angenommen-ein Arbeitgeber in der Metallverarbeitenden Industrie tritt aus dem Arbeitgeberverband aus.
-Wie lange ist er dann noch Tarifvertraglich gebunden?
-Was hat ein vorhandener Betriebsrat noch zu sagen?
-Muss der Arbeitgeber noch mit dem BR verhandeln?

Danke
Gruß
Martin

Austritt alleine ist kein Freibrief!
Hi!

-Wie lange ist er dann noch Tarifvertraglich gebunden?

Mindestens, solange der Tarifvertrag noch gültig ist! (§ 3, Abs. 3 Tarifvertragsgesetz)
Wenn ein Mitarbeiter natürlich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt, kann das Ganze hinfällig sein!

-Was hat ein vorhandener Betriebsrat noch zu sagen?

All das, was er vorher auch zu sagen hatte!
Betriebsrat und Gewerkschaft sind zwei Paar Schuhe!

-Muss der Arbeitgeber noch mit dem BR verhandeln?

WAS verhandeln?

LG
Guido

Hallo,

-Was hat ein vorhandener Betriebsrat noch zu sagen?
-Muss der Arbeitgeber noch mit dem BR verhandeln?

der BR hat weiterhin die gleichen Mitwirkungsrechte wie vorher. Die ergeben sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz welches nicht durch Austritt aus dem Arbeitgeberverband auszuhebeln ist.

Auch die Gewerkschaft lässt sich so nicht aushebeln. Solange eine Gewerkschaft auch nur ein einziges Mitglied in einem Betrieb hat, kann sie dem Arbeitgeber gegenüber als Interessenvertretung auftreten. Dabei muss dem AG der Name des Mitgliedes nicht genannt werden. Der AG muss dann im Zweifelsfall selber einen Vertrag mit der Gewerkschaft aushandeln. Die Gewerkschaft kann diesen Betrieb auch bestreiken lassen usw.

Gruß, Niels

Hallo

Angenommen-ein Arbeitgeber in der Metallverarbeitenden
Industrie tritt aus dem Arbeitgeberverband aus.
-Wie lange ist er dann noch Tarifvertraglich gebunden?

Das hängt davon ab, aufgrund welchen Umstandes der Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung fand. Wenn er unmittelbar und zwingend gilt, bleiben der ausgetretene AG bis zu dem Zeitpunkt an den Tarifvertrag gebunden, zu dem dieser durch eine Kündigung von Seiten des Arbeitgeberverbands oder der Gewerkschaft endet. Bis dahin herrscht auch beim ausgetretenen AG weiterhin die tarifliche Friedenspflicht, das heißt ein Arbeitskampf ist unzulässig.

Aber, wie gesagt, es kann auch überhaupt keine Auswirkungen auf die Geltung haben, wenn der AG aus dem Verband austritt. So zum Beispiel, wenn die Geltung des AV schriftlich vertraglich vereinbart ist.

Restliche Fragen hat Guido ja schon beantwortet.

Gruß,
LeoLo