Arbeitgeberwechsel

Hallo, wenn jemand neu am Anfang eines Monats anfängt bei einem
Arbeitgeber und der 1. ist ein Sonntag, Arbeitsbeginn also Montag
am 2. erhält der AN dann nur 29/30 eines Monatsgehalts. Danke u. Gruß

Moin auch,

umgekehrter Fall: Ein normaler Mitarbeiter, schon seit längerem im Betrieb, erhält dann nur 22/30 des Gehalts, weil ja 4 Wochenenden im Monat auftreten?

Ralph

Hi,

was steht denn im Arbeitsvertrag für ein Startdatum?

Gruß
Guido

…Und Karfreitag und Himmelfahrt usw… Es betrifft aber nur den
Neubeginn. Die Handhabung könnte ja auch in Tarifverträgen stehen.
Ich komme auf das Thema, weil einem Bekannten dies schon vor längerer
Zeit passiert ist.
Als Beamter aus einem anderen Bundesland hat er Anfang März 1964
bei einer Behörde in BaWü neu angefangen.
Dienstbeginn war Montag der 2.März 1964. Das Gehalt betrug 29/30
de Märzgehalts.
Mittlerweise ist er in Pension. Für die Höhe der Pension wird die
sogenannte ruhegehaltsfähige Dienstzeit berechnet. In dieser
Berechnung fehlt ein 1 Tag, der 1.März.
Kann aber auch sein, dass die Thematik nur den ö.Dienst oder
nach Landesrecht nur BaWü betrifft.

Dienstbeginn war Montag der 2.März 1964.

Ist Beamtenrecht, hat also mit Arbeitsrecht nix zu tun, aber:

Wenn in einem Arbeits vertrag als Beginn der 02. und nicht der 01. steht, ist klar, dass der 01. auch nicht vergütet wird…

Gruß
Guido

Der Arbeitsvertrag wurde schon früher abgeschlossen, ohne evtl.
daran zu denken, dass der. 1. ein Sonntag ist.
Also Vertragsbeginn 1. (Sonntag). AN kommt erst am 2. zur Arbeit.??
Nochmal: das Ganze ist nur von Bedeutung bei Arbeitgeberwechsel.

Also Vertragsbeginn 1. (Sonntag).

/t/arbeitgeberwechsel–2/6364753/2