Arbeitgeberwechsel. brutto lohn zusammengefasst

Hallo liebe experten,

ich beginne ab dem 15.05. bei einer neuen firma in der ich bereits jetzt schon als zeitarbeiter tätig bin.
Die frage ist nun, wird der bruttolohn von beiden zusammengefasst und muss somit höhere abgaben zahlen?
Zur Information
im Zeitarbeitslohn werden mir 8 Urlaubstage zu 4,2 stunden ausbezahlt und mein Arbeitszeitkonto von derzeit 10 stunden
Auszahlung mitte Juni: 705,75€ (plus steuerfreie zulagen, aber die tun ja nichts zur sache)

in der neuen firma

wird mir am 10. Juni mein erstes gehalt in höhe von ca. 568€ gezahlt

denn laut meiner rechnung würde ich ja dann
zusammen gerechtnet 1273,62 brutto haben und hätte abzüge von ca.321 €
Wenn beides getrennt berechnet würde, hätte ich ja garkeine abgaben zu leisten,aufgrund des niederigen lohns.Allerdings kann ich mir dies nicht vorstellen,weil der staat ja immer was haben will.
Wenn es allerdings doch einzeln berechnet wird, muss ich die fehlenden steuern dann evtl. bei meiner nächsten steuererklärung zurückzahlen?

So viele fragen, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

Eindeutig: 2 Arbeitgeber - 2 Abrechnungen

Jeder Arbeitgeber hat seine eigenen Steuer- u Betriebs-Nummern, unter denen er die Abzüge weiterleiten muss.

Aber Abgaben entstehen trotzdem bei Teilmonaten, da für diese Fälle die Abrechnung der Lohnsteuer nach der Tagestabelle erfolgen MUSS. Und die ist etwas höhe als bei der Monatstabelle.

Deshalb muss der neue AG die Werte aus den Vorbeschäftigungen statistisch vortragen. Bei größeren Bezügen wird auf Jahreswerte zurückgegriffen und somit wieder ausgeglichen; ansonsten würde ja auch da was fehlen.

Weiteres dazu kann aber bestimmt die Lohnsachbearbeiterin erklären, wenn nun noch Fragen offen sind.

Rechne bitte mit etwas weniger Auszahlung.

Hallo Alex,
leider kann ich mit Deinen Angaben nicht so viel anfangen. Hast Du nun 1 Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) oder 2 Arbeitgeber. Wenn es zwei Arbeitgeber sind, brauchst Du eine zweite Steuerkarte (Steuerklasse 6) Sozialversicherung wird wie bisher abgezogen. Ist es nur ein Arbeitgeber, müßten die beiden Gehälter zusammengerechnet werden.
HG Circan

Danke,das hilft mir schon ziemlich weiter…

Hallo circan,
ja also es sind 2 Arbeitgeber.
bei der zeitarbeit arbeite ich noch bis zum 14.05.
und bei der anderen firma dann ab dem 15.05.
Heisst das nun, das der lohn der zeitarbeit mit steuerklasse 1 abgerechnet wird?Und der zweite lohn dann mit der 6?
Trifft dann nicht eher dieser fall zu: Zitat von landseer1
„Aber Abgaben entstehen trotzdem bei Teilmonaten, da für diese Fälle die Abrechnung der Lohnsteuer nach der Tagestabelle erfolgen MUSS. Und die ist etwas höhe als bei der Monatstabelle.“

Liebe grüße
Alex

Hallo Alex,
in diesem Fall gilt die eine Lohnsteuerkarte. Dein Lohn wird dann lohnsteuermäßig nach Tagen abgerechnet. Bei der Sozialversicherung gilt sowieso der Prozentsatz, egal wieviel Tage im Monat gearbeitet wurde. So kommt unterm Strich eine Versteuerung über den vollen Betrag auf einen Monat gerechnet heraus.
Viel Spaß beim neuen Job.
HG Circan