Liebe/-r Experte/-in,
ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Da meine Frau und ich im Januar 2012 Nachwuchs erwarten, möchte ich für die ersten beiden Lebensmonate meines Kindes den Anspruch auf Elternzeit beim Arbeitgeber geltend machen. Die Elternzeit muss ich ja spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin beim derzeitigen Arbeitgeber „anmelden“. Ich würde meine Elternzeit antreten sobald meine Frau entbunden hat.
Nun habe ich ein gutes Jobangebot erhalten und denke über einen Arbeitgeberwechsel nach. Für den Arbeitsbeginn beim neuen Arbeitgeber hat sich der 01. März 2012 als günstig heraus kristallisiert.
Meine Frage: Kann ich vor Antritt der Elternzeit dann noch mit den normalen Kündigungsfristen kündigen? Bei mir wäre die Frist laut Tarifvertrag 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15… Ich würde demnach nur einen Teil der Elternzeit beim alten Arbeitgeber in Anspruch nehmen (tatsächlicher Geburtstermin bis 29.02.2012) und zum 01. März die neue Stellung antreten.
Besten Dank vorab für Ihre Hilfe.