Hallo, habe eine Frage zu einem speziellen Fall 
Jemand hat dieses Jahr erst 5 von 30 Urlaubstagen genommen, ist dann durch Schwagerschaft ins Beschäftigungsverbot gekommen, derzeit im Mutterschutz und wechselt danach direkt den Arbeitgeber.Muß der alte Urlaub noch ausbezahlt werden (er kann ja durch Muterschutz nicht genommen werden)???
Danke schonmal
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